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Alexander Hold

25.11.2025 Sitzungen 19/64

Danke schön, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Dann ist das so beschlossen. Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, gebe ich noch bekannt, dass Tagesordnungspunkt 15, der Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion betreffend "Fachkräftesicherung aus eigener Kraft: ‚Ausbildungsbonus Führerschein‘ einführen!" auf Drucksache 19/7450, auf Antrag der Initiatoren von der heutigen Tagesordnung abgesetzt wurde. Ich weise dann noch darauf hin, dass wir unter den Tagesordnungspunkten 5, 6 und 7 drei Wahlen mit Namenskarte und Stimmzettel haben. Ich bitte Sie daher, Ihre Stimmkartentasche, soweit noch nicht geschehen, rechtzeitig aus Ihrem Postfach vor dem Plenarsaal abzuholen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 c auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/8947) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit gibt es 14 Minuten Redezeit für die Staatsregierung. Ich eröffne also zugleich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Ich erteile Herrn Staatsminister Thorsten Glauber das Wort. Bitte. Staatsminister Thorsten Glauber (Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrter Herr Präsident, verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher! Der 25.11. ist für uns in Bayern ein besonderer, um nicht zu sagen ein historischer Tag. Das Hohe Haus, der Bayerische Landtag, befasst sich heute mit dem wahrscheinlich modernsten Wassergesetz Deutschlands, liebe Kolleginnen und Kollegen. Vor uns liegt die weitreichendste Novelle der bayerischen Wassergesetze, die wir seit den letzten 15 Jahren erleben. Erstmals geht es um den Wassercent in Bayern, der von beiden Regierungsfraktionen mitgetragen und in die Debatte eingebracht wird. Das Wassergesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen, setzt neue Maßstäbe. Wasser ist Leben. Mit dem Wassergesetz wollen wir den riesigen Schatz unseres Grundwassers in Zukunft schützen. Bayern hat die Besonderheit, dass wir mehr Wasserversorger – rund 2.300 an der Zahl – als Kommunen haben; die 2.056 Kommunen wurden heute in der Debatte schon genannt. Wir haben in Bayern mehr Wasserversorger als Kommunen. Damit ist dieser Wasserschatz natürlich auch für kommende Generationen besonders zu schützen. 90 % unseres Trinkwassers kommt aus dem Grundwasser. Damit ist natürlich auch die Herausforderung gegeben. Der Klimawandel setzt unser Grundwasser unter Stress, und deshalb brauchen wir Lösungen. In den letzten 12 Monaten waren in Südbayern 9 und in Nordbayern 8 Monate zu trocken. Das Niederschlagsdefizit lag in diesem Zeitraum im Süden bei minus 21 % und im Norden bei minus 17 %. Da sieht man die gewaltige Aufgabe. Mit unserer Strategie "Wasserzukunft Bayern 2050" haben wir einen Fahrplan, um die Wasserversorgung in Bayern und das Wassermanagement für die Zukunft fit zu machen. Mit dem bayerischen Wasserpaket setzen wir neue Maßstäbe. Es geht um die weiß-blaue Infrastruktur, es geht um den Schutz des Grundwassers, es geht um den Schutz vor Hochwasser, es geht um Bürokratieabbau und um die Digitalisierung. Herzstück unserer Novelle ist der neu einzuführende Wassercent. Als ich vor 7 Jahren die Ehre hatte, das Amt des bayerischen Umweltministers zu übernehmen, gab es in der Wasserwirtschaft den einen oder anderen, der mir sagte: Den Wassercent hast du vielleicht als Idee, aber einführen wirst du ihn nicht. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute bringen wir mit dieser Novelle den Wassercent in dieses Hohe Haus und in die Gesetzgebung ein. Ich bin davon überzeugt, wir haben nicht nur Wort gehalten, sondern wir, beide Regierungsfraktionen, werden auch einen Meilenstein für die Wasserwirtschaft in Bayern setzen. Der Wassercent wurde in einem guten gesellschaftlichen Konsens in die Welt gebracht. Ich halte ihn für notwendig. Bei vielen Diskussionen, die ich draußen mit den Bürgerinnen und Bürgern in den letzten Monaten, wenn nicht sogar in den letzten Jahren über dieses Thema geführt habe, gab es eine hohe Zustimmung, das kostbare Gut Wasser für kommende Generationen zu sichern und die Qualität für die Zukunft gut zu schützen. Es ist die Frage des Wirtschaftsstandorts Bayern. Ob Industrie oder Landwirtschaft, sie brauchen am Ende diesen Wasserschatz. Deshalb ist es richtig, dass wir uns mit dem Wassercent gemeinsam um diese Aufgabe kümmern. Die Details sind hier bekannt. Mit allen Beteiligten ist diskutiert worden. Vor allem, lieber Walter Nussel, wurde von dir ein sehr fundierter und guter Praxischeck hinterlegt. Der Beauftragte für Bürokratieabbau hat diesen Wassercent bei der Einführung immer begleitet. Lieber Walter, herzlichen Dank an dich. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ich danke allen, die dieses Gesellschaftsthema konstruktiv mitdiskutiert haben. Mit dem Vorschlag, Grundwasser grundsätzlich mit 10 Cent pro 1.000 Liter, also den Kubikmeter, zu bepreisen, ist ein fairer Preis angesetzt. Das sind pro Kopf und Bürger im Jahr circa 5 Euro. Das ist etwa der Preis für einen Kaffee oder eine Apfelsaftschorle hier in der Münchner Innenstadt. Das ist am Ende die Investition für die Wassersicherheit und die gute Wasserzukunft Bayerns. Bei dem Gesetz zum Wassercent bleibt es dabei, dass wir Oberflächengewässer nicht bepreisen. Wir haben Ausnahmen in der Entgeltpflicht unter anderem für Heilquellen, für die Fischerei, für die Erzeugung von erneuerbaren Energien und für Boden- und Wasserverbände. Es wird, wie bekannt, einen Freibetrag in Höhe von 5.000 Kubikmetern im Jahr je Entgeltpflichtigem geben. Wir wollen mit dem Wassercent kein Bürokratiemonster erschaffen. Deshalb werden die Wasserentnahmen der Gemeinden entweder für das Feuerwehrlöschwesen oder für kommunale Spülarbeiten zu einem Anteil von 2 % freigestellt. Das ist einfach und unbürokratisch. Die Umsetzung, liebe Kolleginnen und Kollegen, erfolgt digital. Somit werden wir die Kreisverwaltungsbehörden unterstützen und sie entlasten. Lassen Sie mich ein Missverständnis ausräumen: Der Wassercent wird von Anfang an zweckgebunden sein. Er wird nicht in den allgemeinen Staatshaushalt fließen, sondern die 70 Millionen Euro pro Jahr werden für das Thema Wasser eingesetzt werden. Der Wassercent wird am Ende über den Entnahmebescheid abgerechnet. Es gibt genau festgelegte Mengenwerte, die als Grundlage zur Berechnung vorliegen. Das heißt, der Entnehmer muss diese festen Mengenwerte bezahlen, oder er muss am Ende des Tages nachweisen, dass er diese Menge unterschritten hat. Das heißt, er kann am Ende einen Nachweis wählen. Wir wollen keine Messvorschrift machen. Am Ende muss er aber eine plausible Mengenangabe vorlegen. Wir setzen hier auf Vertrauen. Wir werden mit diesem Vertrauen am Ende gut fahren. Die Umsetzung steht in den Startlöchern. Wenn dieses Hohe Haus diesen ambitionierten Zeitplan im Ältestenrat und im Präsidium jetzt am Ende durch – – (Volkmar Halbleib (SPD): Winkt!) – Nein: umsetzt. Wenn der Zeitplan umgesetzt wird, dann werden wir das zum 31. Dezember 2025 einsetzen. Die erste Festsetzung erfolgt dann Mitte 2027. Wir stärken damit die öffentliche Wasserversorgung. Wir werden die Themen Trinkwasser und Wasserversorgung am Ende für die Zukunft stärken. Erstens. Wir stellen in der Wassernovelle sicher, dass es keinen Ausverkauf der bayerischen Wasserversorgung gibt. Trinkwasser ist ein öffentliches Gut und hat immer Vorrang. Wir wollen dadurch Ausverkauf und Privatisierung einen klaren Riegel vorschieben. In Zukunft muss vor der Übertragung von Genehmigungen eine Anzeige vorliegen. Wir als Wasserwirtschaft können dann immer entscheiden, ob ein Entnahmebescheid weiterhin bestehen bleibt oder ob die Kreisverwaltungsbehörden diesen Bescheid wieder einziehen. Damit ist sichergestellt, dass ein Entnahmebescheid nicht gehandelt oder weitergegeben werden kann, sondern am Ende ein Gemeingut bleibt. Zweitens. Wir werden mit dieser Wassernovelle den Hochwasserschutz in Bayern stärken. Alle, die einmal an der eigenen Familie, am eigenen Haus, am eigenen Hab und Gut ein Schadensereignis erlebt haben, sehen den Schmerz; Hochwasser zerstört am Ende nicht nur die Wohnung und Hab und Gut. Bei den letzten Hochwassern waren in Bayern Menschenleben zu beklagen. Unsere Blaulichtfamilie bringt sich bei Hochwassern mit maximalem Einsatz auch selbst in Gefahr. Deshalb ist Hochwasserschutz für uns alle notwendig. Hochwasserschutz ist am Ende der beste Katastrophenschutz und die beste Vorsorge. Deshalb werden wir auch weiterhin in den Hochwasserschutz investieren. Wir werden mit dieser Novelle gemeinsam den Hochwasserschutz als überragendes öffentliches Interesse sicherstellen. Wir wollen damit niemanden enteignen. Wir wollen aber dafür sorgen, dass es am Ende keine Endlosschleifen und keine Klagewellen von Unbeteiligten gibt, die dann den Hochwasserschutz jahrelang verzögern, sodass damit natürlich auch der für die Menschen nötige Schutz nicht gewährleistet ist. Wir werden die finanzielle Ausstattung weiterhin nach oben fahren. Wir haben im Haushalt die Mittel für den Hochwasserschutz im letzten Jahr um 40 Millionen Euro erhöht. Wir werden, wenn der Haushalt 2026 hier im Landtag beschlossen wird, zumindest im Entwurf noch 10 Millionen Euro und für 2027 noch 25 Millionen Euro draufpacken. Damit ist klar: Hochwasserschutz hat in Bayern einen ganz, ganz hohen Stellenwert. Wir als Regierungsfraktionen wollen beim Hochwasserschutz nicht sparen. Wir wollen diese Vorsorge am Ende gemeinsam angehen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Weiter ist mir persönlich ganz wichtig: Viele Kommunen in Bayern stehen vor großen Herausforderungen. Sie sind teilweise überschuldet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele von Ihnen sitzen noch im Gemeinderat und stimmen dort mit ab. Ein Gemeinderat muss vielleicht zwischen Kindergarten und Hochwasserschutz entscheiden. Diese Not der Kommunen wollten wir ein Stück weit verringern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in der Wassernovelle gemeinsam mit dem Gemeinde- und dem Städtetag die Beteiligtenleistungen neu geordnet. Ich möchte den Präsidenten des Bayerischen Gemeindetags und des Bayerischen Städtetags, Herrn Uwe Brandl und Herrn Markus Pannermayr, für diese hervorragenden Verhandlungen, für diese konstruktiven und guten Gespräche hier ganz herzlich danken. Ich danke dem Finanzminister Albert Füracker, der sich mit eingebracht hat. Ich danke dem Vorsitzenden des Umweltausschusses Alexander Flierl und meiner Kollegin Marina Jakob, die sich hier zum Vorteil unserer Kommunen in Bayern starkgemacht haben. Wir haben einen guten Kompromiss gefunden. Ich sage die Zahl: Wir werden die bayerischen Kommunen beim Hochwasserschutz um knapp 19 Millionen Euro pro Jahr entlasten. Wir werden zukünftig festlegen, dass die Beteiligung der Kommunen bei Planung, Bau und Grunderwerb bei 20 % liegen soll. Sie soll damit nicht mehr wie bisher bei bis zu 50 % liegen. Das ist ein klares Bekenntnis zum Hochwasserschutz, zur Entlastung unserer Kommunen und zu einer Deckelung, die wir bei den Baukosten einführen werden. Wir werden damit für die Kommunen auch Sicherheit bei der Frage von Baukostensteigerungen herstellen. Sie sehen damit: Wir haben es, obwohl wir bei der zeitlichen Umsetzung ordentlich Druck hatten, bei der Reform der Beteiligtenleistungen geschafft, dass Bayern auch in Zukunft hochwasserfest ist und die Kommunen entlastet werden können. Das dritte Ziel unseres Wasserpakets betrifft die digitale Wasserwelt. Wir wollen in den Behörden in Zukunft nicht mehr Berge von Akten haben. Wir wollen den Umgang mit Wasser und mit der Wassergesetzgebung zukünftig mit einem Klick ermöglichen. Das digitale Wasserbuch wird am Ende dafür sorgen, dass die Daten in den dafür verantwortlichen Landkreisen und kreisfreien Städten durch Klick sofort abrufbar sind. Man soll sie immer und jederzeit abrufen können. Wir bündeln die Verfahren, die bei Hochwasserschutzmaßnahmen und bei Wasserkraftanlagen komplex und groß sind, bei den Bezirksregierungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen die Verfahren mit dieser Bündelungswirkung beschleunigen. Wir werden durch die Wassernovelle erstens wie beschrieben den Grundwasserschutz deutlich stärken. Wir werden zweitens den Hochwasserschutz in Bayern auf ganz neue Beine stellen. Wir werden drittens die Wasserwirtschaft durch die Digitalisierung am Ende noch effizienter und effektiver machen. Für uns in der Wasserwirtschaft war das in den letzten sieben, acht Monaten eine Herkulesaufgabe. Die Kolleginnen und Kollegen, die sie geleistet haben, sind heute mit hier; sie sitzen oben auf der Tribüne oder hinter mir. Ich möchte mich bei ihnen und bei euch sehr herzlich für die hervorragende Zusammenarbeit, für die Zuarbeit, für die Beratungen in den beiden Regierungsfraktionen bedanken. Es war sehr konstruktiv. Wie gesagt: Der Wassercent ist ein Versprechen dieser beiden Regierungsfraktionen, das wir heute umsetzen. Er bringt kommenden Generationen bei dem Thema der Wasserzukunft in Bayern geschätzt 70 Millionen Euro pro Jahr. Das sind 70 Millionen Euro für Qualität und Sicherung in den herausfordernden Zeiten der Zukunft. Dafür ein ganz klares Ja. Wasser heißt Leben. Wasser ist das wichtigste Lebensmittel, das wir in Bayern haben. Ich bitte in den Beratungen um Ihre Zustimmung und freue mich auf die Debatte. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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