Christiane Feichtmeier
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, der die Abwahl von Ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern während der laufenden Amtszeit ermöglichen soll. In der Begründung behauptet die AfD, Bayern fehle es an demokratischen Mitteln und Bürgerinnen und Bürger seien ohnmächtig, wenn Unzufriedenheit mit einem Bürgermeister bestehe. Dem möchte ich klar widersprechen. Denn erstens: Bayern ist nicht im demokratischen Rückstand; es ist stabil. Wir haben in Bayern bewährte Strukturen. Die Amtszeit von sechs Jahren ist bewusst gewählt. Sie ermöglicht es Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, Projekte zu planen, umzusetzen und Verantwortung zu übernehmen. Genau das stärkt kommunale Demokratie: Verlässlichkeit, Berechenbarkeit und Kontinuität. Ein Bürgermeister ist kein Influencer, den man abwählt, wenn die Stimmung kippt. Er ist Leiter einer Verwaltung mit enormer Verantwortung. (Beifall bei der SPD) Zweitens. Die vorgeschlagene Abwahlmöglichkeit lähmt die Kommunen. Nach den Vorstellungen der AfD könnte zweimal pro Wahlperiode ein Abwahlverfahren gestartet werden. Das heißt im Klartext: Kommunen stehen im Dauerwahlkampf. Bürgermeister treffen keine mutigen Entscheidungen mehr, wenn jederzeit die Abwahl droht. Projekte, deren Realisierung Zeit, Mut und Konfliktfähigkeit einfordert, blieben liegen. Das Ergebnis wäre nicht mehr Demokratie, sondern dauerhafter Stillstand, genau das Gegenteil von dem, was Kommunen brauchen. Drittens. Fehlverhalten kann heute schon geahndet werden. Die AfD tut so, als gäbe es keinerlei Instrumente, um auf schweres Fehlverhalten zu reagieren. Das ist schlichtweg falsch. Disziplinarrechtliche Maßnahmen, die das Beamtenstatusgesetz klar vorsieht und der Gesetzentwurf selbst ausführlich darstellt, sind möglich, bis hin zur Entfernung aus dem Dienst. Wenn ein Bürgermeister strafrechtlich auffällig wird, greift das Recht bereits. Wir brauchen kein zusätzliches politisches Damoklesschwert. Wir haben funktionierende Verfahren. Viertens. Demokratie ja, aber nicht Blockadeinstrument. Bayern hat eine starke Tradition in direkter Demokratie auf kommunaler Ebene. Aber wir haben aus guten Gründen festgelegt, dass Bürgerentscheide nicht über die Rechtsstellung von Bürgermeistern entscheiden sollen. Die AfD will diese Hürde nun beseitigen. Doch direkte Demokratie funktioniert nur, wenn sie klar begrenzt und nicht missbrauchsanfällig ist. (Beifall bei der SPD) Ein Bürgermeister, der im Zweijahresrhythmus um sein Amt kämpfen muss, kann nicht mehr gestalten. Andere Bundesländer mögen Abwahlregelungen haben, doch die bayerische Praxis hat sich bewährt. Wir haben stabile Kommunen, leistungsfähige Verwaltungen und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die ihre sechsjährige Amtszeit nutzen können, um Projekte erfolgreich umzusetzen. Eines ist auch klar: Kommunalpolitik ist heute schon kein leichter Job. Wer ernsthaft will, dass sich weiterhin Menschen für dieses Amt finden, darf die Bedingungen nicht weiter verschlechtern. Der Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht ein Angriff auf die Arbeitsfähigkeit unserer Kommunen. Er unterstellt pauschal Misstrauen gegenüber den Bürgermeistern unseres Landes, und er gefährdet die Stabilität, die Bayern stark macht. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf entschieden ab. (Beifall bei der SPD)
