Richard Graupner
Ja. Kollege Straub, Ihnen ist anscheinend die Satzung des Landesverbandes Bayern nicht bekannt. Demnach ist die Abwahl erfolgt, wenn die Zweidrittelmehrheit erreicht ist. Diese Mehrheit wurde nicht erreicht. Also ist der Landesvorstand nicht abgewählt. (Beifall bei der AfD – Matthias Vogler (AfD): 66,66 %, Herr Kollege Straub!)
