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Richard Graupner

AfD 25.11.2025 Sitzungen 19/64

Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege, wenn man sich auf so eine Rede vorbereitet, dann wägt man auch ab: Was könnte möglicherweise der politische Gegner sagen? – Aber dass Sie es tatsächlich geschafft haben, jetzt unsere Forderung nach der direkten Demokratie mit diesen üblichen Phrasen wieder abzutun, ist schon ein starkes Stück. Da haben Sie hier wirklich eine "große" Leistung abgeliefert! Wir preisen uns hier in Bayern zu Recht groß als Vorreiter der direkten Demokratie und haben viele Elemente davon auch in unserer Verfassung verankert. Aber wenn es eben um das bedeutendste direkt gewählte Kommunalamt geht, nämlich den Bürgermeister, dann hört die Sympathie für die unmittelbare Mitbestimmung des Volkes plötzlich auf. Das haben wir gerade wieder gehört. Sechs Jahre garantierte Amtsausübung – das ist gut, um Politik auch jenseits der Rücksichtnahmen auf kurzfristige Zeithorizonte gestalten zu können. Unsere bayerischen Bürgermeister – da widerspreche ich Ihrer Darlegung und Auslegung – füllen ihr Amt in der übergroßen Mehrheit verantwortungsbewusst und gewissenhaft aus. Dafür gebührt ihnen allen Dank und Respekt. (Michael Hofmann (CSU): Er hat nichts anderes gesagt! Unterstellen Sie ihm so was nicht!) – Doch, er hat uns das Gegenteil unterstellt! (Widerspruch des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) – Das Gegenteil hat er uns unterstellt. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Nein, hat er nicht! – Josef Lausch (FREIE WÄHLER): Wahrnehmungsverlust!) Sechs Jahre garantierte Amtsausübung sind es aber auch, egal wie groß das Versagen ist, egal wie groß der mögliche Vertrauensverlust ist, egal wie schwer möglicherweise der Schaden für die Gemeinde ist. Das ist ein demokratisches Defizit, das wir so nicht länger hinnehmen sollten. Wir kennen alle berüchtigte Beispiele aus Bayern: Der Skandal um den SPD-Oberbürgermeister Joachim Wolbergs in Regensburg, das Finanzgebaren des ehemaligen FREIE-WÄHLER-Bürgermeisters von Wenzenbach, Josef Schmid, die Amigo-Affäre um CSU-Landrat Jakob Kreidl in Miesbach, und auch leider Gottes in meinem eigenen Wahlkreis in Unterfranken, zum Glück schon zehn Jahre her, hatten wir bei einem Bürgermeister in Bad Kissingen, ebenfalls von der CSU, einen handfesten Skandal. Diese Fälle gibt es. Es sind Einzelfälle, aber die Fälle kommen vor. In all diesen Fällen: Millionenverluste, unüberschaubarer Filz, lähmende Blockaden, und die Bürger stehen machtlos da und müssen zuschauen. Diese Fälle belegen doch exemplarisch: Die bisherigen Regelungen reichen einfach nicht aus. Sie sind einfach nicht direktdemokratisch. Und sie sind deswegen vor allem auch nicht bayerisch. Darum legen wir von der AfD-Fraktion eben diesen Gesetzentwurf vor, der in Bayern endlich das bringt, was in fast allen Flächenländern längst selbstverständlich ist. Da muss man sich schon fragen, was man von den anderen Bundesländern zum Teil hält angesichts der Begründung vorhin. Die Möglichkeit, einen Bürgermeister vorzeitig abzuwählen, und zwar durch die Bürger selbst, gibt es in Nordrhein-Westfalen, in Hessen, in Mecklenburg-Vorpommern, in Brandenburg, in Sachsen. Fast überall funktioniert das schon seit Jahrzehnten. Von 16 Bundesländern ist das in 11 möglich, ohne dass die Kommunalverwaltungen im Chaos versinken würden. Die hohe Zweidrittelhürde und das 35-%-Quorum – da will ich auch widersprechen – in unserem Entwurf sorgen tatsächlich dafür, dass nur in wirklich gravierenden Fällen abgewählt werden kann. Aber selbst das ist ein Punkt, bei dem man durchaus noch im Einzelfall im Ausschuss diskutieren könnte, ob man hier an den Stellschrauben etwas verändert. Daran sollte es im Endeffekt nicht scheitern. In Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel braucht man nur ein Drittel-Quorum. Trotzdem gab es seit 1994 genau drei Abwahlen landesweit, drei in dreißig Jahren. Wer da von Destabilisierung raunt, der hat doch nur Angst vor der Entscheidung des Bürgers. (Beifall bei der AfD) Zu Einwänden, dass das möglicherweise zu viel Geld kosten würde: Ja, natürlich, so eine Abwahl kostet Geld. Aber ein Bürgermeister, der jahrelang Millionen verbrennt oder Projekte blockiert, kostet unter Umständen ein Vielfaches. Und Demokratie kostet nun einmal auch Geld. Fragen Sie mal in Duisburg nach, was die Nachbearbeitung der Love Parade und das jahrelange Festhalten am falschen Oberbürgermeister gekostet hat. Oder in Frankfurt: Die Abwahl 2022 hat dort den Bürgern Millionen gerettet. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf kein Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung, im Gegenteil: Er ist ihre Vollendung. Er stärkt den Bürger und auch die Verantwortung der Amtsinhaber, und er stärkt letztlich das Vertrauen in unsere Demokratie. Wir wollen lediglich das gesetzlich regeln, was in einer echten Demokratie selbstverständlich sein muss: Wer direkt gewählt wird, der muss auch direkt abwählbar sein, wenn er das Vertrauen der Wähler massiv und nachhaltig verspielt hat. Bayern hat die stärksten Bürgermeister in Deutschland. Jawohl! Das ist auch gut so. Das soll auch so bleiben. Aber genau deswegen brauchen wir auch die stärkste demokratische Kontrolle. Deswegen, sehr verehrte Kollegen, fordere ich Sie auf: Lassen Sie uns gemeinsam dieses längst überfällige Wegstück der direkten Demokratie auch in Bayern gehen! (Beifall bei der AfD)

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