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Horst Arnold

SPD 25.11.2025 Sitzungen 19/64

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Unser vorgelegter Gesetzentwurf ist ein weiterer Beitrag zur Aufrechterhaltung und Stärkung einer wehrhaften Demokratie. Es soll nämlich keine Verfassungsfeinde als Rechtsreferendare oder Rechtsreferendarinnen im bayerischen Justizdienst geben. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die freiheitliche demokratische Grundordnung ist die unabänderbare Kernsubstanz und die Kernstruktur des geltenden Verfassungsrechts. Sie ist der Kern staatlichen und bürgerlichen Handelns. Die Grundrechte sind die Gewährleistung individueller Freiheiten. Das spiegelt sich insoweit wider, als dass die Würde des Menschen, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit nicht nur die Pfeiler, sondern auch die DNA unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens bilden, und das für alle Zeiten. Es ist wichtig, dies in Zeiten wie heute zu verteidigen. (Beifall bei der SPD) Der juristische Vorbereitungsdienst, die sogenannte Referendarzeit, ist eine zwingende Durchgangsstation auf dem Weg zum Zweiten Juristischen Staatsexamen, das damit endet, dass der- oder diejenige die Befähigung zum Richteramt erlangt, also Volljurist wird. Das Referendariat ist Bestandteil des öffentlichen Dienstes und erfordert auch für diejenigen, die nicht Beamte auf Zeit sind, ein Mindestmaß an Verfassungstreue. Ein im öffentlichen Dienst Beschäftigter darf die Grundwerte der Verfassung nicht in Zweifel ziehen und darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder gar zu beseitigen. Das sind nicht unsere Worte, sondern das hat bereits das Bundesarbeitsgericht im Zusammenhang mit Entscheidungen zu Angestellten im August 1982 entschieden. Auch die sogenannte einfache Legalitätspflicht, jenseits der verdichteten Pflicht von Beamten, verlangt vom Bewerber die Gewähr, nicht selbst verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen oder aktiv zu unterstützen. Das hat das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2012 entschieden, und die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen müssen erst recht für Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst gelten. Bewerberinnen oder Bewerber, die darauf ausgehen, diese freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder gar zu beseitigen, erfüllen diese Mindestanforderungen nicht. Auch das ist 2024 vom Bundesverwaltungsgericht so entschieden worden. In diesem Fall – ich denke, das ist Konsens in den demokratischen Fraktionen – verbietet es sich, Personen, die aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgehen oder sich dabei betätigen, in den juristischen Vorbereitungsdienst zu übernehmen. Auch das hat schon das Bundesverfassungsgericht, wenn auch 1977, festgestellt. Warum diese Ausführlichkeit? – Die bisherigen Regelungen in Bayern sind in der JAPO, der juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung, festgelegt. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung nimmt die Aufnahme vor, aber sie definiert in einem wichtigen Teil genau diesen Bestandteil des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht. Es ist schon viel darüber gesprochen worden: Die JAPO ist auch deswegen eingerichtet worden, um die Wartezeiten für Referendarinnen und Referendare zu verkürzen und die Sache zu beschleunigen. Aber genau dieser Punkt ist, wenn man sich in die Genese dieser Ausbildungs- und Prüfungsordnung einarbeitet, nicht bedacht worden. Im Sinne der Wesentlichkeitstheorie – das ist heute schon genannt worden –, was die Resilienz anbetrifft, erscheint es uns doch sehr wichtig, für alle Zukunft diese von mir im Vorfeld genannten wesentlichen Punkte in ein formelles Gesetz zu meißeln, sodass zweifelhafte Aspekte auf jeden Fall in einem Gesetz vom Parlament klargestellt worden sind. Es kann unzweifelhaft nicht sein, dass Menschen mit rechtsextremer oder linksextremer Neigung den juristischen Vorbereitungsdienst aufsuchen und genießen und sich dabei auch noch eines Beamtenstatus erfreuen. (Beifall bei der SPD) Unser Gesetzesvorschlag nimmt also diese Regelung der JAPO auf und überträgt sie formell in dieses Gesetz und ergänzt in Artikel 2a Absatz 5 Nummer 3, dass eine Aufnahme in den Vorbereitungsdienst Bewerberinnen und Bewerbern zu versagen ist, die darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Das ist auch mit gutem Grund so deutlich auszudrücken, weil nämlich Streitigkeiten vor Gericht mitunter ganz anders ausgehen, als man sich das vorstellt. Anfang November 2025, also in diesem Monat, hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen den Freistaat Sachsen dazu verpflichtet, rechtsextreme Juristen in das Referendariat aufzunehmen. Warum? – Weil nämlich die Rechtsmaterie, die in diesem sächsischen Gesetz vorgelegen hat, nur die Zuverlässigkeit und die Geeignetheit definiert. Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat die betroffene Norm anhand dessen ausgelegt, was als Material zur Verfügung stand. Hätte genau diese Formulierung deutlich im sächsischen Gesetz gestanden, hätte es keinen Interpretationsspielraum gegeben. Deswegen ist es wichtig, dass wir diese Formulierung in Bayern normieren, um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen. Ja, wir wissen, dass das eine Regelung ist, die möglicherweise die durch Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützte Berufswahlfreiheit einschränkt. Wir wollen aber nicht, dass sich Juristinnen und Juristen aufgrund links- oder rechtsextremer Gesinnung in diese Positionen einschleichen. Es geht nicht nur um die Befähigung zum Richteramt, sondern auch um Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notare und Sonstige, die daraus ihre Berufsberechtigung erlangen – und das verdienen weder unser Staat noch unsere Demokratie in irgendeiner Weise. (Beifall bei der SPD) Es mag Ihnen vielleicht kompliziert vorkommen, dass wir die ganze JAPO in dem Zusammenhang in formelles Gesetz überführen; aber, Herr Staatsminister, im Rahmen der Wesentlichkeitstheorie erscheint es uns auch für die anderen Fälle sinnvoll, aus einer einfachen Ordnung, die die Exekutive geschaffen hat, tatsächlich ein formelles Gesetz zu machen. Denn das haben sowohl der Rechtsstaat als auch die Bürgerinnen und Bürger verdient. Sie sollen von vornherein wissen, woran sie sind, und sollen sich darauf verlassen können, dass Rechtslücken oder auslegungsfähige Ungereimtheiten nicht dazu führen, dass Extremisten bei uns einen juristischen Vorbereitungsdienst aufnehmen können. Deswegen werben wir in der Diskussion um fruchtbringende Ergänzungen bzw. um die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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