Ludwig Hartmann
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aktuelle Stunde ist beendet. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Abstimmung über Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1) Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die endgültige Abstimmliste. (Siehe Anlage 1) Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der endgültigen Abstimmliste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU, die FREIEN WÄHLER, die AfD, die GRÜNEN und die SPD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 a auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Horst Arnold, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Gesetzes zur Sicherung des juristischen Vorbereitungsdienstes hier: Keine Verfassungsfeinde als Rechtsreferendare (Drs. 19/8753) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit erhält die SPD-Fraktion 9 Minuten Redezeit. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Horst Arnold für die SPD-Fraktion das Wort. Der Kollege steht bereits am Rednerpult. Bitte schön.
