Johannes Becher
Sehr geehrter Herr Staatsminister, ich habe Ihren Ausführungen interessiert gelauscht, daher interessierte Nachfragen. Erstens zum Thema Drittmittel. Wir haben in der Enquete-Kommission auch über die Deutsche Forschungsgemeinschaft und über die Abläufe dort gesprochen. Mich würde interessieren: Sehen Sie da Reformbedarf? Inwieweit ist Bayern da positioniert oder bringt sich ein? Zweitens. Ich finde auch das Thema § 2b UStG interessant. Da würde mich interessieren: Wie ist denn der weitere Prozess? Geht das über den Bundesrat? Führen Sie Gespräche mit dem Bundesfinanzministerium? Tut sich bei dem Thema etwas? Vielleicht muss ich es so formulieren: Haben Sie Hoffnung, dass sich da etwas tut? Drittens, die Vergabegrenzwerte. In dem Ersten Modernisierungsgesetz – das war aus unserer Sicht noch das beste – wurden die Vergabegrenzwerte, die Schwellenwerte für die Kommunen, deutlich erhöht und damit mehr Handlungsspielräume gegeben. Wo ist an dieser Stelle bei den Universitäten und Hochschulen jetzt das Problem? Wer muss da etwas an den Schwellenwerten ändern, damit wir in der Praxis – immer im Hinblick auf den europäischen Rechtsrahmen – tatsächlich einen positiven Effekt bekommen? Die EU gibt uns ja einige Freiheiten, manchmal mehr, als man denkt. Staatsminister Markus Blume (Wissenschaft und Kunst): Lieber Kollege Becher, vielen Dank für diese drei präzisen Fragen. Wir sind selbstverständlich mit den Forschungsorganisationen und auch der DFG im Gespräch. Wir haben in der Wissenschaftsministerkonferenz regelmäßig Gäste und Gespräche. Das sind genau die Punkte, über die wir reden und die der Bund hoffentlich auch mit dem Innovationsfreiheitsgesetz adressiert, dass wir etwas mehr in größere Programme und Projektschienen kommen und uns ein bisschen von diesen Kleinstausschreibungen wegbewegen. Das ist aber etwas, was tatsächlich sehr stark über das Bundesforschungsministerium gesteuert werden muss und dort auch zu einem der Handlungsfelder gehört. Zu § 2b UStG gibt es stehende Beschlüsse der Wissenschaftsministerkonferenz und auch der GWK. Es war in der Vergangenheit tatsächlich so, dass das Bundesfinanzministerium immer wieder eine Bereichsausnahme abgelehnt hat. Man hat deswegen die Ausnahme zum Jahresende immer wieder neu verlängert. Wir arbeiten darauf hin – auch da liegt der Ball eigentlich im Bundestag und bei der Bundesregierung –, dass im Zuge dieses Innovationsfreiheitsgesetzes vielleicht auch eine echte Bereichsausnahme fürs Umsatzsteuerrecht geschaffen wird. Das könnte ein Punkt sein; das steht auch im Koalitionsvertrag. Ich würde mir wünschen und auch erwarten, dass das tatsächlich umgesetzt wird. Zum Thema Vergabe. Ich frage mich: Muss ein Forschungsbau vergaberechtlich genauso behandelt werden wie eine andere öffentliche Baumaßnahme? Oder kann man hier nicht, wo zeitliche Dringlichkeit in ganz besonderer Weise gegeben ist, vielleicht mit bestimmten Sondertatbeständen arbeiten? Auch da gibt es Vorschläge aus der Wissenschaftsministerkonferenz, wo man am Ende schauen muss, wie man sie – natürlich auch zum Teil mit dem europäischen Vergaberecht – synchronisieren kann. Ich will noch ganz kurz ein Letztes anhängen, weil diese Zahl, die einfach nicht richtig ist, immer wieder genannt wird: Der Kollege Nolte hat wieder gesagt, dass an den Hochschulen heute die Hälfte Verwaltungsangestellte sind. Das ist, weil die Enquete-Kommission gerade angesprochen wurde, auch bei der Enquete-Kommission schon gesagt worden. Es ist nicht richtig. Wir haben an den staatlichen Hochschulen in Bayern nur 16.500 Verwaltungsbeschäftigte. Deswegen ist Ihre Aussage, dass die Hälfte von 126.000 – oder sogar mehr – in der Verwaltung wären, schlichtweg falsch. Ich darf Sie einfach bitten, das in Zukunft nicht mehr zu behaupten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Staatsminister Blume. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER, Drucksache 19/8827, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN und SPD. Gegenstimmen! – Bei Gegenstimmen der AfD. Enthaltungen! – Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen. Zur Beratung rufe ich jetzt auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Dr. Andrea Behr u. a. und Fraktion (CSU) Keinen Sparkurs auf dem Rücken der Krankenhäuser (Drs. 19/8828) Ich eröffne die Aussprache und erteile Frau Kollegin Susann Enders von den FREIEN WÄHLERN das Wort.
