Katja Weitzel
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Kolleginnen und Kollegen! Wer sich die Mühe macht, sich mit wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Universitäten und Hochschulen sowie mit Professorinnen und Professoren zu unterhalten und mit ihnen über Bürokratien in der Wissenschaft spricht, wird einer konkreten Entbürokratisierungsoffensive jubelnd entgegensehen. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die Staatsregierung, insbesondere die CSU, endlich den Wust von bürokratischen Pflichten angehen will, den sie über Jahre hinweg auf Landes- und auch auf Bundesebene selbst mitaufgebaut hat; denn bitte vergessen wir nicht: Auf Bundesebene wurde das Bundesforschungsministerium von 2005 bis 2021 von der Union geführt. Dieses Ministerium hat maßgeblich zur Überregulierung des Wissenschaftsbetriebes beigetragen. Doch ich will jetzt nicht zu viel Zeit damit verschwenden, darüber zu schimpfen, welche Verfehlungen in der Vergangenheit gemacht worden sind. Liebe Kolleg:innen, entscheidend ist doch, dass wir jetzt einen produktiven Diskurs führen. Dazu möchte ich einige konkrete Anmerkungen zu den im Dringlichkeitsantrag genannten Vorhaben machen: Erstens. Eine Entschlackung bürokratischer Prozesse auf Forschungsebene ist dringend nötig. Forscherinnen und Forscher müssen spürbar entlastet werden. Betrachtet man den Umfang von Nachweis-, Dokumentations-, Rechenschafts- und sogar Rechtfertigungspflichten, die die Wissenschaft allein durch die Bayerische Haushaltsordnung und das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz hat, stellt sich die grundsätzliche Frage: Reicht eine Reduktion auf das notwendige Minimum aus, oder braucht es einen echten Paradigmenwechsel bei den Nachweispflichten? Für uns gilt wie immer die Maxime: Ja zu Bürokratieabbau, aber immer mit Augenmaß. Ja, wir brauchen mehr Vertrauen, dass Forschungsgelder und Drittmittel zielführend verwendet werden. Aber nicht jede Berichtspflicht und nicht jede Dokumentationspflicht ist Ausdruck von Misstrauen. Zweitens. Der Bürokratiestau lässt sich nicht durch das Drehen einzelner Stellschrauben von oben lösen. Das zeigt auch unsere Arbeit in der Enquete-Kommission. Viele Probleme bestehen fort, weil die Durchführungsebene, sprich die Verwaltung, eigene Abhängigkeiten entwickelt hat. Die Komplexität entsteht durch das Zusammenspiel zwischen der Gesetzgebung, dem Ministerium und der Hochschulverwaltung. Gerade in den Hochschulverwaltungen führt eine von oben kommunizierte Misstrauenskultur häufig dazu, dass Prozesse maximal eng ausgelegt werden, um persönliche sowie institutionelle Sanktionen zu vermeiden. So entstehen zusätzliche, selbst auferlegte Dokumentations- und Prüfprozesse, die gesetzlich eigentlich gar nicht vorgesehen sind, um sich selbst abzusichern. Hier müssen wir ansetzen, womit das Wissenschaftsministerium morgen beginnen könnte. Drittens. Es geht nicht nur um den Abbau forschungsbezogener Bürokratie. Es geht nicht nur um Antragsverfahren und drittmittelprojektbezogene Dokumentationen. Es geht vor allem um die vermeintlich einfachen Aspekte wie eine Reisekostenabrechnung, die mit detaillierten Nachweispflichten überreguliert sind. Das belastet die Verwaltung und damit auch die Forschenden; denn Ausdruck von Forschung und Lehre ist das Networking auf internationaler und nationaler Ebene durch Forschungsreisen und Teilnahme an Tagungen. Es kann nicht sein, dass die Abrechnungen ewig lang dauern. Hier müssen wir eine echte Verwaltungsreform ansetzen, um auch die allgemeinen Verwaltungspflichten ins Visier zu nehmen. Viertens. Das führt mich zum dicken Brett der Hochschulautonomie. Ich begrüße ausdrücklich das Vorhaben der Staatsregierung, die unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft, Forschung und Politik für einen Paradigmenwechsel an einen Tisch zu setzen. Aber vergessen Sie bitte nicht die Verwaltungsebene. Auch diese muss an den Tisch kommen, um den Gordischen Knoten endlich zu lösen; denn es geht nicht nur um wünschenswerte Ideale, sondern um die Arbeitsebene, sprich die Verwaltung, die sich selbst noch einmal hindert, indem sie eigene Prüfmechanismen einführt. Nötig sind unserer Auffassung nach langfristige systematische Evaluationen durch das Wissenschaftsministerium, um den jeweiligen Verwaltungen darauf aufbauend konkrete Zielvereinbarungen zum individuellen Abbau dieser überflüssigen Lasten zu ermöglichen; denn wir alle wissen: Die Hochschulverwaltungen sind nicht homogen, sie sind sehr heterogen. Jede Verwaltung hat ihre eigenen Abläufe, und es ist nach unserer Auffassung Aufgabe des Wissenschaftsministeriums, den Prozess zu begleiten. Gestatten Sie mir abschließend noch einen Satz zu Ihrem letzten Punkt in dem Antrag: der Sanierungsstau an Bayerns Hochschulen und Universitäten. Die Kollegin hat es schon gesagt: Es ist an Dramatik nicht mehr zu überbieten, in welchem baulichen Zustand viele Hochschul- und Universitätsgebäude sind. Jetzt aber das Problem der Finanzierung auf den Bund zu verlagern, es nämlich auf das Sondervermögen auszulagern, ist sehr dünn, liebe Kolleginnen und Kollegen; denn wir alle wissen: Das Sondervermögen des Bundes ist endlich, und das bereitgestellte Geld wird niemals ausreichen, um die Misere, die in den letzten Jahrzehnten aufgebaut wurde, abzubauen. Sehr geehrte Staatsregierung, sehr geehrter Herr Blume, schieben Sie die Verantwortung nicht nach Berlin. Bayern braucht jetzt einen eigenen verbindlichen Notfall- und Investitionsplan zur Grundsanierung und Grundfinanzierung der Universitäten. (Beifall bei der SPD) Nichtsdestoweniger: Weil viele gute Ansätze in diesem Antrag stehen, stimmen wir ihm zu, werden aber, auch in den Haushaltsberatungen, ganz genau hinschauen, was genau davon umgesetzt wird, und werden den Sachverhalt da gegebenenfalls auch noch einmal mit eigenen Anträgen weiter befördern. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Weitzel. – Nächster Redner ist Herr Kollege Prof. Dr. Michael Piazolo für die FREIEN WÄHLER.
