Alexander Hold
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/7432, der Änderungsantrag der Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 19/8244, der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/8579, die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie auf Drucksache 19/8761 sowie der zum Plenum eingereichte Änderungsantrag der Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 19/8814 und der zum Plenum eingereichte Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/8839 zugrunde. Zunächst ist über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/8579 abzustimmen. Diese Abstimmung erfolgt in einfacher Form. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt den Änderungsantrag zur Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Nun folgen die zwei angekündigten namentlichen Abstimmungen zu den zum Plenum eingereichten Änderungsanträgen. Die Abstimmungen werden elektronisch durchgeführt. Wir beginnen mit der namentlichen Abstimmung über den zum Plenum eingereichten Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/8839. Die Abstimmungszeit beträgt drei Minuten, und die Abstimmung ist nun freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 15:10 bis 15:13 Uhr) Ich gehe davon aus, dass die meisten von Ihnen die Stimme inzwischen abgegeben haben. – Trotzdem zur Erklärung für unsere Besucherinnen und Besucher: Die Abstimmungszeit dauert drei Minuten. Es könnte ja jemand gerade noch irgendwo auf dem Flur draußen oder sonst wo sein und die Zeit benötigen, um sich wieder an seinen Platz zu begeben. Zur weiteren Erklärung: Wer eine Abstimmung verpasst, dem wird übrigens etwas von der Diät abgezogen. – So, nun sind die drei Minuten um. Die Abstimmung ist hiermit geschlossen. Wir fahren fort mit der namentlichen Abstimmung über den zum Plenum eingereichten Änderungsantrag der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER auf Drucksache 19/8814. Die Abstimmungszeit beträgt jetzt zwei Minuten und ist nun freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 15:13 bis 15:15 Uhr) Ich nutze die Zeit, um direkt das Ergebnis der ersten namentlichen Abstimmung über den zum Plenum eingereichten Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einführung eines Bayerischen Kinderstartgeldes auf Drucksache 19/8839 bekannt zu geben: Mit Ja haben 26 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 130 gestimmt. Stimmenthaltung gab es keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 2) Die zwei Minuten sind um, somit ist auch diese Abstimmung beendet. Nun müssen wir allerdings das Ergebnis der zweiten namentlichen Abstimmung abwarten, weil wir über den Gesetzentwurf selbst erst abstimmen können, wenn dieses Ergebnis feststeht. (Unterbrechung von 15:15 bis 15:16 Uhr) Nehmen Sie bitte wieder Platz. – Auch dieses Ergebnis hat unser Plenardienst rasend schnell fertig gemacht. Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den zum Plenum eingereichten Änderungsantrag der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einführung eines Bayerischen Kinderstartgeldes auf Drucksache 19/8814 bekannt: Mit Ja haben 91 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 64 Abgeordnete gestimmt. Stimmenthaltungen gab es nicht. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen. (Abstimmungsliste siehe Anlage 3) Damit kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/7432. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass in § 1 verschiedene Änderungen vorgenommen werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt mit der Maßgabe, dass weitere Änderungen vorgenommen werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/8761. Wer dem Gesetzentwurf in dieser Fassung unter Berücksichtigung der zusätzlichen Änderungen aufgrund des soeben beschlossenen zum Plenum eingereichten Änderungsantrags auf Drucksache 19/8814 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – AfD-Fraktion, SPD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Dann ist das so beschlossen. Wie bereits angekündigt haben die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion jeweils einen Antrag auf Dritte Lesung gestellt. Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einführung eines Bayerischen Kinderstartgeldes (Drs. 19/7432) - Dritte Lesung - Die Dritte Lesung schließt sich unmittelbar an die Zweite Lesung an und erfolgt auf Wunsch der antragstellenden Fraktionen mit Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt hierzu 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei wie immer an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist für die CSU-Fraktion der Kollege Thomas Huber.
