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Thomas Huber

CSU 13.11.2025 Sitzungen 19/63

Doch, das tue ich, weil ich auf Ihre Frage eingehe, die Sie gestellt haben. Ich fange wieder von hinten an: BayKiBiG-Reform. Wir reden im Sozialausschuss über eine Weiterentwicklung des BayKiBiGs, weil das BayKiBiG kein schlechtes Gesetz ist. Es ist vor 21 Jahren unter ganz anderen Maßgaben und Voraussetzungen eingeführt worden. Ich habe vorher die Veränderungen angeführt, die dieses Gesetz miterlebt hat. Ich glaube heute noch, dass das BayKiBiG eines der besten Gesetze zur Kinderbildung und -betreuung ist, die wir in Deutschland haben. Es ist aber nicht für diese Belastung ausgelegt. Deswegen gibt es eine Weiterentwicklung in Form einer Reform, die spätestens zum 1. Januar 2027 kommen wird, weil wir die Ideen, die wir jetzt gerade miteinander diskutieren, unabhängig davon alle aufnehmen. Zu letzterem Punkt: Es ist ein dummer Zufall, dass wir heute unter diesem Titel über etwas diskutieren müssen, was wir eigentlich mit diesem Titel einführen wollten, bei dem uns aber leider Gottes die Realität eingeholt hat. Deswegen tut es uns selbst leid, dass wir heute hier stehen und Ihnen, den Eltern und den Familien erklären müssen, dass es keine direkte freiwillige Leistung mehr gibt.

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