Volkmar Halbleib
Herr Präsident, sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf auch unseren Antrag auf Zurückverweisung in die Ausschüsse und hilfsweise auf Dritte Lesung kurz begründen. Ich darf da vielleicht auch mal etwas voranstellen, was wir uns, glaube ich, vor Augen halten müssen: Wir haben eine in der jüngeren Geschichte des Freistaats Bayern und dieses Parlaments beispiellose Vorgehensweise in einem zentralen Gesetzgebungsverfahren, in dem es um die Leistungen für die Familien geht. Das ist tatsächlich ein beispielloser Vorgang. Ich kenne keinen in meiner Landtagszeit, und aus der Zeit davor – ich habe mal recherchiert – kenne ich es auch nicht: Zwei Tage vor der Zweiten Lesung kommt ein Änderungsantrag bzw. eine politische Entscheidung der Staatsregierung, die allen Zusagen, Versprechungen und Erwartungen zum Trotz jungen Familien den Boden bei den familienpolitischen Leistungen wegzieht. Durch einen schlichten Antrag zur Zweiten Lesung wird – das ist die Konsequenz – ein Gesetzgebungsverfahren von äußerst starkem Umfang, großer Bedeutung und familienpolitischer Relevanz schlicht und einfach zur Makulatur. – Das ist es, was hier stattfinden soll. Ich finde schon, dass wir dazu da sind, aus einem Gesetzgebungsverfahren nicht Makulatur zu machen, sondern darüber in aller Gründlichkeit und Notwendigkeit hier im Bayerischen Landtag zu reden, das heißt, uns auch in den Fachausschüssen über die Konsequenzen dieses Änderungsantrags in Zweiter Lesung klarzuwerden. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Die Zurückverweisung ist mehr als notwendig und geboten; denn tatsächlich wird mit diesem Änderungsantrag der Gesetzentwurf der Staatsregierung nicht verändert; er wird zur Makulatur gemacht, und zwar in einer Dimension, die auch alle anderen bisherigen familienpolitischen Gesetzgebungen zu den Leistungen zur Makulatur macht. Das findet hier statt. Das ist doch kein Änderungsantrag; es ist ein Antrag, mit dem die rechtlichen Grundlagen aller bisherigen familienpolitischen Leistungen zur Makulatur gemacht werden. Das kann man natürlich mit einem eigenen Gesetzentwurf machen; das steht Ihnen auch zu. Darüber werden wir politisch reden. Aber ein zur Makulatur gemachter Gesetzentwurf muss zurück in die Ausschüsse. Darüber muss ausführlich beraten werden. Er gehört zurück in die zuständigen Ausschüsse. Das war jetzt die Verantwortung sozusagen gegenüber der bayerischen Öffentlichkeit. Ich finde, dass wir das auch gegenüber den Familien zu verantworten haben; denn zumindest für bestimmte Familien führt das, was hier stattfindet, zu einer dramatischen Situation, weil sie sich auf die Zusagen der Staatsregierung und der Regierungsfraktionen verlassen haben. Hier wurde Vertrauen geschaffen, und es wird Vertrauen zerstört. Wir müssen zumindest über Übergangsregelungen für junge Familien nachdenken. Das ist die Verantwortung gegenüber den Familien. (Beifall bei der SPD) Ich finde, wir haben auch eine Verantwortung gegenüber unserem Selbstverständnis als Parlament. Wenn wir uns als Parlament tatsächlich ernst nehmen, lasst uns nicht mit einem Federstrich und so einem Änderungsantrag ein Gesetzgebungsverfahren zur Makulatur machen, sondern lasst uns das machen, was eines Parlaments würdig ist, nämlich über alle Fragen, die dazu notwendig geklärt werden müssen, in den Fachausschüssen diskutieren. Es gibt viele offene Fragen bei diesem Gesetzgebungsverfahren. Die Frage ist – ich will sie nicht im Detail klären, das wird dann im Ausschuss geschehen, sondern nur kurz erläutern –, warum die Finanzierung des BayKiBiG vor allem auf dem Rücken der Familien geschieht durch Streichung familienpolitischer Leistungen. Gibt es keine anderen Möglichkeiten der Finanzierung? – Das ist eine Fachfrage, die beispielsweise in den Haushaltsausschuss gehört. Natürlich muss das noch einmal diskutiert werden. Der Vertrauensschutz, zumindest für die Familien, die dringend auf solche Leistungen angewiesen sind, muss im sozialpolitischen Ausschuss noch einmal diskutiert werden können, auch im Hinblick darauf, was man vielleicht als Übergangsregel macht. Es ist doch des Selbstverständnisses eines Parlaments würdig, darüber nachzudenken und nicht mit einem Federstrich in Zweiter Lesung Makulatur zu schaffen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Natürlich gibt es auch die Frage, ob, wann, wie und mit welchem System alle gestrichenen Mittel bei den familienpolitischen Leistungen tatsächlich in der Förderung der Betriebskosten ankommen. Auch das ist eine offene Frage, die unbeantwortet geblieben ist. Wenn die Staatsregierung und die Regierungsfraktionen den Familien falsche und fatale Signale senden, ist das eine politische Entscheidung. Aber sorgen wir dafür, dass von diesem Parlament nicht der fatale Eindruck entsteht, dass wir uns den Detailfragen, die dieser Änderungsantrag aufwirft, nicht alle noch einmal gemeinsam in den Ausschüssen widmen. Wir brauchen die Sorgfalt beim Gesetzgebungsverfahren, gerade wenn es um unsere Familien geht. Das erwarten wir auch von Ihnen. Wir erwarten von den Mehrheitsfraktionen, dass diesem Antrag auf Zurückverweisung auch aus der Selbstachtung des Parlaments –
