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Jürgen Mistol

GRÜNE 13.11.2025 Sitzungen 19/63

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zum aufgerufenen Tagesordnungspunkt beantragt meine Fraktion, den Gesetzentwurf nach § 55 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse zurückzuverweisen. Sollte dieser Antrag keine Mehrheit finden, beantragen wir hilfsweise nach den §§ 50 und 53 Absatz 3 Satz 1 der Geschäftsordnung eine Dritte Lesung inklusive einer Aussprache. Ich begründe auch, warum. Kolleginnen und Kollegen, auf der Tagesordnung steht die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes der Staatsregierung zur Einführung eines Kinderstartgeldes. Gestern erhielten die Fraktionen wenige Minute nach Ende der Sitzung des Ältestenrats per Mail vom Landtagsamt einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, der nicht nur zur Folge hat, dass das von der Staatsregierung bereits beworbene Kinderstartgeld gar nicht erst eingeführt wird, sondern dass auch das bisher ausbezahlte Familien- und Krippengeld abgewickelt wird. Anders formuliert: Der Gesetzentwurf, über den in der Ersten Lesung und in den Ausschüssen beraten wurde, ist ein komplett anderer. Mit dem Änderungsantrag von CSU und FREIEN WÄHLERN werden die Regelungen des ursprünglichen Gesetzentwurfes komplett gestrichen. Eigentlich handelt es sich um einen komplett neuen Gesetzentwurf, da durch diesen Änderungsantrag die Familienleistungen Familiengeld und Krippengeld nicht gekürzt, sondern nun vollkommen gestrichen werden. Es wird also alles wieder abgewickelt, was den Familien in Bayern in den letzten Wochen von der Staatsregierung versprochen wurde. Nachdem jetzt diese Streichung in keinem Ausschuss Beratungsgegenstand war – da ging es ja um eine Kürzung und um den neuen Namen "Kinderstartgeld" –, ist aus Sicht meiner Fraktion auch hinsichtlich der Bedeutung des Beratungsgegenstands die Zurückverweisung und Beratung in die zuständigen Ausschüsse dringend geboten. Das muss alles unter den Fachabgeordneten in den Ausschüssen besprochen werden können. Wir verlangen also nicht mehr, aber auch nicht weniger, als dass diese Initiative so im Hohen Haus diskutiert werden kann, Fragen an das zuständige Ministerium gestellt werden können, an Expertinnen und Experten gerichtet, sowie Betroffene gehört werden können, wie das in einem regulären Gesetzesverfahren üblich ist. Sollten Sie von den Regierungsfraktionen sich hierauf nicht einlassen, brauchen wir zumindest noch Zeit zum Reden in einer Dritten Lesung. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei den GRÜNEN)

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