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Alexander Hold

13.11.2025 Sitzungen 19/63

Danke schön, Frau Staatsministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/7191, der Änderungsantrag der Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 19/8245 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie auf Drucksache 19/8762 zugrunde. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/7191. Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales, Jugend und Familie empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass § 1 eine neue Nummer 4 angefügt wird. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses ebenfalls einstimmig zugestimmt mit der Maßgabe, dass beim Datum des Inkrafttretens in die Platzhalter von § 3 Nummer 9 Buchstabe b und § 5 jeweils der "1. Dezember 2025" eingesetzt wird. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/8762. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU und die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es einzelne Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind offensichtlich sämtliche Fraktionen. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Niemand stimmt dagegen. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls von niemandem. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften". Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 19/8245 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Ich gebe nun das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 4, bekannt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 157 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war keine Stimme. Auf Herrn Abgeordneten Harald Meußgeier entfielen 27 Ja-Stimmen und 129 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten hat sich ein Abgeordneter. Damit hat der Abgeordnete Harald Meußgeier nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht, und der Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt. Weiter gebe ich nun das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 5, bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 157 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war keine Stimme. Auf Herrn Abgeordneten Dieter Arnold entfielen 25 Ja-Stimmen und 131 Nein-Stimmen. Ein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten. Damit hat Herr Abgeordneter Dieter Arnold ebenfalls nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht, und auch der Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie darauf hinweisen, dass der Tagesordnungspunkt 7 – Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einführung eines Bayerischen Kinderstartgeldes – live auf BR24 gestreamt wird. Ich begrüße hiermit alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die unsere Beratung verfolgen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einführung eines Bayerischen Kinderstartgeldes (Drs. 19/7432) – Zweite Lesung – hierzu: Änderungsantrag der Abgeordneten Thomas Huber, Prof. Dr. Winfried Bausback, Martina Gießübel u. a. und Fraktion (CSU) Florian Streibl, Felix Locke, Anton Rittel u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 19/8244) und Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Julia Post u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Neues Kinderstartgeld unbürokratisch gestalten – Antrag im Antrag beibehalten (Drs. 19/8579) und Änderungsantrag der Abgeordneten Thomas Huber, Prof. Dr. Winfried Bausback, Martina Gießübel u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Anton Rittel u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 19/8814) und Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Julia Post u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 19/8839) Hierzu gebe ich bekannt, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den beiden zum Plenum eingereichten Änderungsanträgen, Drucksachen 19/8814 und 19/8839, namentliche Abstimmung beantragt hat. Bevor wir in die Beratung einsteigen, gebe ich weiterhin bekannt, dass sowohl die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch die SPD-Fraktion jeweils die Zurückverweisung des Gesetzentwurfes an die Ausschüsse zur weiteren Vorberatung nach § 55 unserer Geschäftsordnung beantragt haben. Antrag zur Geschäftsordnung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rückverweisung des Gesetzentwurfs 19/7432 in die Ausschüsse und Antrag zur Geschäftsordnung der SPD-Fraktion Rückverweisung des Gesetzentwurfs 19/7432 in die Ausschüsse Dies ist jeweils ein Geschäftsordnungsantrag nach § 106 unserer Geschäftsordnung. Die Redezeit der einzelnen Rednerinnen und Redner hierzu beträgt jeweils fünf Minuten. Beide Fraktionen haben zur Begründung ihres Antrags um das Wort gebeten. Zur Begründung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich zunächst dem Kollegen Jürgen Mistol das Wort. Bitte, Herr Kollege Mistol, Sie haben das Wort.

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