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Horst Arnold

SPD 13.11.2025 Sitzungen 19/63

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Heisl von der CSU hat die Ereignisse in Mainkofen und in Straubing zum Anlass genommen zu erwähnen, dass die Gesellschaft und insbesondere auch wir wachgerüttelt worden seien, und hat letztendlich argumentiert, dass dieses Wachrütteln notwendig war, um das Gesetz zu ändern. Ich sage Ihnen: Im Rahmen des Maßregelvollzugs war diese Gesetzesänderung keinesfalls notwendig; denn die Beschäftigten dort wissen um die Notwendigkeit einer sorgfältigen Arbeit. Es ist der Eindruck entstanden, dass vorher möglicherweise die zuständigen Leute in Lockerungskonferenzen einfach dahingeschludert und gesagt hätten: Jetzt lassen wir den mal ins Kino; jetzt lassen wir den mal sonst wo hingehen. Dies war aber überhaupt nicht Gegenstand der Erwägungen. Schon immer war es ein Anliegen des Maßregelvollzuges, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu schützen. Vor diesem Hintergrund hatte die Bayerische Staatsregierung in der Vergangenheit einiges aufzuarbeiten. Ich erinnere an die damalige Situation. Im Fall "Modellbau" hatten wir Untersuchungsausschüsse, weil Lockerungen ganz anders erfolgt sind; sie waren nämlich an ökonomischen Punkten ausgerichtet, nicht an der Sicherheit der Allgemeinheit. Nach der alten Gesetzgebung war es damals möglich, dass ein dreifacher Mörder nach eigenem Belieben tatsächlich ausgeführt werden durfte, um dem Modellbau, der dann später stattgefunden hat, als gewinnbringendem Modell für Angehörige der Staatsregierung nachgehen zu können. Jetzt ist das aber eigentlich eine Misstrauenserklärung gegenüber den Beschäftigten im Maßregelvollzug, die ihre Arbeit immer so angelegt haben, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung darunter nicht leiden. Die Beschäftigten haben nicht nur verdient, dass das jetzt in den Blick des Gesetzes genommen wird, sondern sie haben auch verdient, dass die Kollegenschaft mit ausreichend Personal ausgestattet ist, dass die Möglichkeit vorhanden ist, ohne Ausrichtung am Dienstplan an Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen und somit eine vertrauensvolle Arbeit fortgeführt werden kann. Das ist leider Gottes bisher nicht der Fall. Ein Personalmangel ohne Ende ist zu verzeichnen. Deswegen kann es auch passieren, dass Fehler zunehmen, die dann so ausgelegt werden, dass es einer Gesetzesänderung bedarf, damit sich die Situation im Maßregelvollzug verbessert. Mitnichten bedarf es dieser Gesetzesänderung. Es bedarf einer besseren Ausstattung, es bedarf einer nachhaltigen Ausstattung und insbesondere auch einer Ausbildung der betreffenden Leute. Wir werden diesem Gesetzentwurf deswegen insgesamt natürlich zustimmen; die Phänomene, die aufgeführt werden, sind aber eigentlich Zeichen eines nicht wissenden Alarmismus. Dieser nicht wissende Alarmismus ist gerade in diesem sensiblen Politikbereich nicht gefragt. Was die anderen Änderungen anbetrifft: Die Aufwertung von Heilberufen ist völlig richtig, ein Prädikatssiegel für diejenigen, die studieren, die das bislang nicht hatten. Auch die Situation Verbesserung der für die Betreuungsvereine ist insoweit zu begrüßen. Die Bezuschussung, die in Bayern bisher auf 48 % der Lohnkosten bei inklusiver Beschäftigung durch die Arbeitgeber gedeckelt war, fällt weg, und zwar – um das deutlich zu sagen – nicht aufgrund einer Wohltatsentscheidung der Bayerischen Staatsregierung, sondern weil der Bundesgesetzgeber zu Ampel-Zeiten eindeutig geregelt hat, dass nichts zu deckeln ist, dass die Beschäftigung im Sinne der Inklusion keine Frage von Zuschüssen sein kann, sondern Ausdruck gesellschaftlicher solidarischer Verantwortung ist. Danke an den Bundesgesetzgeber, ansonsten Zustimmung zu dem Gesetz. (Beifall bei der SPD)

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