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Anton Rittel

FREIE WÄHLER 13.11.2025 Sitzungen 19/63

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir beraten heute ein umfangreiches Gesetzespaket. Es geht nicht nur um Maßregelvollzug, es geht auch um betreuungsrechtliche Vorschriften, die Anerkennung von Heilpädagoginnen und Heilpädagogen und um Regelungen im Bereich des Arbeitsmarktes für Menschen mit Behinderungen. Alle Punkte haben eines gemeinsam: Sie sollen den Alltag für Menschen, die in unserem Land leben und arbeiten, aber auch für diejenigen, die Hilfe und Unterstützung brauchen, besser, sicherer und gerechter machen. Beginnen wir mit dem Maßregelvollzug: Es geht hier um psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter. Diese Menschen sind nicht im Gefängnis, sondern in Kliniken untergebracht. Unser oberstes Ziel ist die allgemeine Sicherheit und der Schutz der Allgemeinheit. Wir haben den Auftrag, den Menschen im Maßregelvollzug zu helfen, gesund zu werden und ein Leben ohne Straftaten führen zu können. Die sogenannte Lockerung, zum Beispiel ein Ausflug mit Begleitung, ist ein wichtiges Mittel, um diesen Weg zurück in die Gesellschaft zu schaffen. Lockerungen müssen aber gut vorbereitet sein. Es darf nichts passieren. Deshalb ist es wichtig, dass im Gesetz ausdrücklich steht: Der Schutz der Bevölkerung muss beachtet werden. Ein zweiter Punkt: Wenn jemand den Maßregelvollzug eigentlich nicht mehr braucht oder er dort eigentlich nicht mehr hingehört, weil die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, dann soll die Klinik das sofort der zuständigen Behörde melden. So sparen wir Zeit und entlasten die Einrichtungen. Das erhöht die Sicherheit und schützt das Personal vor gefährlichen Situationen. Zweitens: die Betreuungsvereine. Diese Vereine helfen Menschen, die nicht mehr alleine klarkommen, zum Beispiel ältere oder psychisch kranke Menschen. In Bayern war es bisher so, dass die Vereine einen Sitz in Bayern haben mussten, um anerkannt zu werden. Das klingt sinnvoll, führt aber in der Praxis oft zu Problemen, vor allem in Grenzregionen, wie zum Beispiel im schwäbischen Neu-Ulm. Neu-Ulm und Ulm werden durch die Donau zwischen Bayern und Baden-Württemberg getrennt. Dort gibt es regelmäßig Probleme, da sich die Landesgrenze in der Stadt befindet. Deshalb wird das Gesetz nun flexibler. Künftig kann auch ein Verein anerkannt werden, der zwar einen Sitz außerhalb Bayerns hat, aber überwiegend hier tätig ist. Das sichert die Versorgung. Das ist eine entscheidende Sache. Auch beim Geld gibt es Verbesserungen. Bisher gilt das sogenannte Haushaltsverbot. Wenn das Geld knapp war, bekam der Verein einfach weniger. Das wird nun gestrichen – zu Recht; denn die Betreuungsvereine brauchen verlässlich Geld. Zur Anerkennung von Heilpädagoginnen und Heilpädagogen: Wer in Bayern ein entsprechendes Studium erfolgreich abschließt, wird künftig den Titel "Staatlich anerkannt" führen dürfen. Das stärkt die Berufsgruppe, macht die Ausbildung sichtbarer, attraktiver und hilft den Arbeitgebern bei der Einschätzung der Qualifikation. Für uns FREIE WÄHLER ist das ein wichtiges Signal an die Fachkräfte in der sozialen Arbeit. Zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen: Bisher gab es eine Begrenzung, wie hoch der Zuschuss zum Lohn für Menschen mit Behinderungen sein darf, also für Arbeitgeber, die solche Menschen einstellen. Bayern hat die Grenze bereits erhöht; das Bundesrecht hat nun aber diese Deckelung ganz abgeschafft. Deshalb streichen wir die bayerische Regelung; sie ist überholt. Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, dieses Gesetzespaket ist ein Beispiel für kluge, praxisnahe Politik. Es verbessert die Sicherheit im Maßregelvollzug, es stärkt die Versorgung der Betreuungsvereine, es schafft Klarheit für soziale Berufe und es macht den Arbeitsmarkt inklusiver. Wir FREIEN WÄHLER unterstützen diesen Weg im Interesse der Menschen in Bayern. – Vielen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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