Martin Behringer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ebner-Steiner, so viel Nonsens wie gerade habe ich schon lange nicht mehr gehört. Wahnsinn! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abgeordneten Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU)) Mir kommt es so vor, als wollten Sie uns nur Putins Gas verkaufen und Atomkraftwerke bauen. Sie haben es immer noch nicht verstanden: Es ist vorbei mit der Atomkraft. Es wird in Bayern keine Atomkraftwerke mehr geben. (Unruhe bei der AfD – Widerspruch des Abgeordneten Christoph Maier (AfD)) Das haben Sie bis jetzt noch nicht kapiert, und das werden Sie wahrscheinlich auch nie kapieren. Sie sprechen immer davon, wie schlimm und tragisch die Windkraft ist. (Zuruf des Abgeordneten Gerd Mannes (AfD)) Ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn eine Windkraftanlage umfällt, dann staubt es höchstens; aber wenn ein Atomkraftwerk in die Luft geht, dann werden Regionen vernichtet. (Zuruf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner (AfD)) Schauen Sie auf Tschernobyl. Wir haben im Bayerischen Wald nach wie vor mit den Auswirkungen zu kämpfen. Sie kommen selber von dort her. (Katrin Ebner-Steiner (AfD): Und Sie wollen unseren schönen Bayerischen Wald zerstören!) Sie wissen, dass die Pilze und die Wildschweine bis dato vernichtet werden müssen. Da müsste eigentlich schon ein wenig mehr Vernunft walten; aber anscheinend ist das bei Ihnen noch nicht eingekehrt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Aber kehren wir zum Eigentlichen, dem Gesetzentwurf der GRÜNEN und deren Forderung, die 10-H-Regelung komplett abzuschaffen, zurück. Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich bin natürlich auch nicht dafür. Auch die FREIEN WÄHLER sind nicht dafür. Wir wollen den Ausbau der Windenergie in Bayern voranbringen. Wir wollen ihn aber geordnet, verantwortungsvoll und vor allem mit Augenmaß. Die vollständige Abschaffung der 10-H-Regelung ist dabei nicht der richtige Weg. Der Bayerische Landtag hat die 10-H-Regelung bereits zielgerichtet reformiert. Sie gilt längst nicht mehr starr, sondern lässt begründete Ausnahmen zu, insbesondere dort, wo die Landschaft ohnehin vorgeprägt oder bereits beeinträchtigt ist. In Bayern eignen sich Waldflächen – das hat die Kollegin Schack schon gesagt – sehr gut für den Bau der Windkraftanlagen. Jetzt wird natürlich wieder gesagt: Dahinter kann man sich nicht verstecken. – Das ist klar; aber trotzdem sind die Windkraftanlagen in den Wald eingebettet, und man hat dann das Gefühl, sie nicht so zu sehen. Dementsprechend stören sie dann auch die Bevölkerung nicht. Auch entsteht kein Konflikt mit der Wohnbebauung. Bayern ist zu einem Drittel bewaldet. Da bieten sich zahlreiche Standorte an. Zudem können Windräder im Wald zu einer ökologisch sinnvollen Umgestaltung beitragen; durch ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten sie auch für den Wald selbst einen Nutzen. (Zuruf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner (AfD)) Damit fördern wir den Ausbau der Windkraft dort, wo es sinnvoll und verträglich ist, ohne das Verhältnis zwischen Wohnbevölkerung, Landschaftsbild und Energiepolitik aus dem Gleichgewicht zu bringen. Eine vollständige Abschaffung der 10-H-Regelung würde diesen geordneten Prozess gefährden. Sie würde jede steuernde Wirkung im Außenbereich aufheben und zu einem unkontrollierten Zubau führen, unabhängig von planerischen Überlegungen oder kommunalen Interessen. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz verpflichtet alle Planungsregionen, bestimmte Flächenziele zu erreichen. Es sorgt dafür, dass in ganz Deutschland genügend geeignete Flächen für Windkraft ausgewiesen werden, um die Energiewende verbindlich voranzubringen. Unsere regionalen Planungsverbände leisten hervorragende Arbeit und brauchen keinen Druck, Herr Stümpfig, indem sie Windenergiegebiete nach klaren planerischen Kriterien ausweisen. Innerhalb dieser Gebiete gilt die 10-H-Regelung ohnehin nicht. Sie spielt dort keine Rolle. Wer also behauptet, 10 H verhindere den Windkraftausbau grundsätzlich, der irrt gewaltig. Tatsächlich schafft 10 H außerhalb dieser Gebiete einen Schutzraum für die Bürgerinnen und Bürger, bis eine planerisch abgestimmte Lösung gefunden ist. Das ist kein Bremser, das ist eine verantwortungsvolle Raumordnungspolitik. Wenn die Flächenziele erreicht sind, werden Windenergieanlagen im Außenbereich automatisch privilegiert zulässig. Eine vorzeitige Abschaffung wäre also vorschnell und planungsrechtlich unsauber. Wir sollten zuerst sicherstellen, dass die bestehenden Instrumente, insbesondere die Flächenausweisung, greifen, bevor wir die letzte Schutzregelung für den unbeplanten Außenbereich aufheben. Ein Blick nach Mecklenburg-Vorpommern zeigt: Auch dort hat man erkannt, dass Abstände weiterhin notwendig sind. Das Land hat 2025 die sogenannte Entprivilegierung von Windenergieanlagen beschlossen, wenn diese außerhalb ausgewiesener Gebiete stehen. Mit anderen Worten: Auch andere Bundesländer kehren nicht zu einem unbegrenzten Wildwuchs zurück; sie setzen auf Steuerung und Abstand. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die 10-H-Regelung ist kein Hemmnis. Sie ist ein Schutzmechanismus für Ausgleich und Akzeptanz. Wir brauchen die Menschen vor Ort, um die Energiewende zu schaffen und sie gemeinsam mit ihnen zu gestalten. Das gelingt nur, wenn die berechtigten Interessen berücksichtigt werden, die Menschen mitgenommen werden und wir sie nicht vor den Kopf stoßen. Die vollständige Abschaffung der 10-H-Regelung wäre somit ein absoluter Rückschritt. Wir haben bereits sinnvolle Ausnahmen geschaffen. Wir haben Planungssicherheit und klare Ziele, und deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
