Jenny Schack
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Stümpfig, ich habe Ihren Gesetzentwurf ein paar Mal durchgelesen und versucht, auch jetzt sehr genau zuzuhören. Mir hat sich aber immer noch nicht erschlossen – wir können nachher gerne noch bilateral darüber sprechen –, was das am Ende sein soll und wie Sie auf diese Idee gekommen sind. Ich halte den Gesetzentwurf für absolut obsolet und irreführend. Deswegen habe ich mich dafür entschieden, noch einmal genau darauf zu blicken und darauf einzugehen, was die 10-H-Regelung ist, zumindest so, wie wir sie in Ihrer Wahrnehmung hoffentlich entschärft haben. Mir geht es um Gottes willen nicht darum, Sie zu belehren, sondern nur darum, noch einmal zu zeigen und darzulegen, warum wir diesen Entwurf ablehnen müssen. Sie haben soeben von guten Flächen gesprochen. Hier sind wir schon wieder mitten im Thema. Was ist eine gute Fläche? – Eine gute Fläche ist für Sie eine Fläche, die man sofort mit einem Windrad bebauen kann. Das ist nicht unbedingt das, was wir für eine gute Fläche halten. Was bedeutet 10 H? – In Bayern gilt derzeit: Ein Windrad darf nur gebaut werden, wenn es einen bestimmten Abstand zu einem Wohnhaus hat, nämlich mindestens das Zehnfache der Höhe des Windrades. Um das einmal zu übersetzen – ich glaube, das weiß auch jeder –: Ist ein Windrad 200 Meter hoch, muss der Abstand zur nächsten Wohnbebauung zwei Kilometer betragen. Diese Regel in Artikel 82 der Bayerischen Bauordnung, die Sie grundsätzlich abschaffen oder anders haben wollen, soll vor allem die Menschen, die in der Nähe solcher Anlagen wohnen, vor Lärm, Schattenwurf und, wenn man so will, auch optischer Überlastung schützen. Zugleich soll sie dafür sorgen, dass der Ausbau der Windkraft nicht unkontrolliert, sondern in geordneten Bahnen geschieht. Es hat sich aber gezeigt – wir sind durchaus kritikfähig –, dass wir hier einige Ausnahmen gewähren mussten. Seit 2022, als die Regel angepasst wurde, gelten insgesamt sechs Ausnahmen. Heute gibt es Ausnahmen betreffend Vorrang- und Sondergebiete, die von der Regionalplanung oder den Gemeinden festgelegt werden, Gewerbe- und Industriegebiete, die eigenen Strom nutzen, Flächen entlang von Autobahnen und Bahntrassen, Repowering – das heißt, wenn alte durch neue Anlagen ersetzt werden –, militärische Übungsplätze und die angesprochenen Waldflächen mit zusätzlichem Abstand zum Waldrand. Gerade im Wald spielt die sogenannte Einhegung eine Rolle. Das heißt, der Wald wirkt auch oft wie ein natürlicher Sicht- und Schallschutz. Im Zweifel führt das zu weniger Konflikten mit den Anwohnern im Umfeld; denn Windkraft ist vielerorts umstritten. Das ist nicht immer der Fall, aber es kann helfen. Es fördert im Zweifel die Akzeptanz vor Ort. Das kann eigentlich nur im Sinne der GRÜNEN sein, die – zumindest habe ich das bisher so wahrgenommen – möglichst überall viele Windräder bauen wollen. Das haben Sie soeben auch zur Frage, was eine gute Fläche ist, gesagt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass in den Windenergiegebieten, die nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz, kurz WindBG, festgelegt wird, dass weder die 10-H-Regelung noch die Regelung bezüglich der 1.000 Meter greifen. Dort entscheidet allein das Fachrecht, also der Emissionsschutz, der Naturschutz, der Lärmschutz usw. Dies muss man im Blick haben; denn das wird gerne und oft durcheinandergeworfen, wenn man über diese Flächen und die Fragen, was möglich ist und wie viel Abstand gewahrt werden muss, spricht. Jetzt muss Bayern, wie übrigens alle Bundesländer, bis 2032 1,8 % der Fläche für Windkraft ausweisen. Darum geht es in diesem WindBG. Wir haben es so geregelt, dass wir die Entscheidung den regionalen Planungsverbänden übertragen. Sie sollen vor Ort mit ihren Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, Landrätinnen und Landräten usw. im Dialog mit den Menschen entscheiden. Diese sind gerade dabei, dies zu tun, wie Herr Stümpfig ebenfalls gesagt hat. Manche sind schon fertig, andere werden die Flächenbestimmung bald abschließen. Solange die Regionen ihr Flächenziel von 1,8 % bzw. 1,1 % noch nicht erreicht haben, dürfen Windräder außerhalb solcher Gebiete gebaut werden. Nach der Bayerischen Bauordnung nennt man das die Privilegierung im Außenbereich. Sobald diese Ziele aber erfüllt sind, das heißt, sobald die Planungsverbände das festgelegt haben, gilt die Regelung nicht mehr und 10 H wird obsolet. Das hat der Kollege auch richtig gesagt. Jetzt können wir uns einmal anschauen, wie lange das noch dauert. Bei einigen bleiben noch ein paar Monate. Einige tun sich schwer – auch das haben wir gehört –, aber nicht deswegen. Sie tun sich aus vielen Gründen schwer. Das liegt nicht unbedingt an der 10-H-Regelung, wenn wir ganz ehrlich sind, sondern daran, wie man miteinander und nach außen kommuniziert und wie schwierig bestimmte Gegebenheiten vor Ort sind. Fakt ist: Wenn die 10-H-Regelung obsolet ist, müssen wir uns darüber keine Gedanken mehr machen, sondern haben von den Planungsverbänden festgelegte Gebiete. Ihr von den GRÜNEN hattet in eurem Antrag auch stehen, es würde zu Bürokratieabbau bzw. weniger Bürokratie führen. Jetzt aber für wenige Monate ein neues Gesetz einzuführen, würde unglaublich viel Bürokratie aufbauen. Dann hätten wir nämlich ein Gesetz, das wieder kommuniziert, umgesetzt und an die Leute herangetragen werden muss und vor allem bei den Planungsverbänden wieder zu Unsicherheit und Nachfragen führt, wie das zu verstehen sei. Das heißt, das Gesetz würde nichts verbessern, sondern im Gegenteil wesentlich mehr Bürokratie schaffen. Ich fasse zusammen: Der vorliegende Gesetzentwurf will die 10-H-Regelung im Prinzip ganz abschaffen. Begründet wird das damit, dass die Regel angeblich den Ausbau bremse, Projekte in den Wald dränge, was nicht der Fall ist, und die Regionalplanung ohnehin schon mit geringeren Abständen arbeite. Letzteres ist richtig. In manchen Bereichen ist das der Fall. Andere arbeiten weiterhin mit 1.000 Metern. Aber auch das obliegt den Regionalverbänden. Lieber Herr Stümpfig, mit Blick auf die Redezeit würde ich gerne noch auf etwas eingehen, was Sie vorhin gesagt haben, nämlich die Umzingelung. Ja, wir hatten zwei oder sogar drei Petitionen zur Windkraft. Daran sieht man, wie kontrovers dieses Thema vor Ort immer wieder diskutiert wird. Wir wissen das. Aber in dem Fall sind es mehrere Planungsverbände, die sich damit beschäftigen. Es besteht also eine ganz spezielle Konstellation. Die Abschaffung der 10-H-Regelung und das Schaffen von Bürokratie ist definitiv keine Lösung. Haben wir also noch ein bisschen Geduld. Die 10-H-Regelung wird sich dann eh erledigen. Ich möchte noch auf eines hinweisen: Die 10-H-Regelung ist ein Schutz für die Menschen, dass ihnen kein Windrad mal eben kurz vor ihr Wohnhaus gestellt wird. Diesen Schutz wollen wir in der Zeit, in der noch nicht überall Regelungen gelten, nicht aufgeben. Die 10-H-Regelung ist wichtig. Wir werden deswegen dem Gesetzentwurf der GRÜNEN nicht zustimmen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
