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Florian Köhler

AfD 13.11.2025 Sitzungen 19/63

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrter Herr Staatssekretär, sehr geehrte Damen und Herren! Heute debattieren wir den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Rechtsvorschriften. Das verspricht zunächst einmal harmlose Anpassungen für die kommunale Familie, zum Beispiel Vereinfachungen im Unternehmensrecht. Auf den ersten Blick erscheint der Gesetzentwurf unschuldig wie ein Lamm, doch bei genauerer Betrachtung rüttelt er an den Grundfesten unserer Verfassung. Zum einen will man unliebsamen Gemeinderäten den Mund verbieten. Die Regierung ermächtigt Bürgermeister, Ordnungsgelder bis 1.000 Euro zu verhängen, wenn Sitzungen erheblich gestört werden. Erfahrungen aus Bundestag und Landtag zeigen: Es geht hier um Zensur. Man zwingt Politiker dazu, Männer als Frauen zu bezeichnen, oder man verbietet Wörter wie "Bevölkerungsaustausch". Sie wollen die Wahrheit unter Strafe stellen. Das ist eine Frechheit, das schadet unserer Demokratie, und es ist ein Freibrief für Willkür und Zensur. (Beifall bei der AfD – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Bevölkerungsaustausch ist die Wahrheit oder was?) Verschlimmbessernd geht es weiter. Wenn Sie am Verfassungsrecht operieren, sollten Sie auch ein entsprechendes Operationsbesteck mitbringen und nicht den Vorschlaghammer; denn die Einschränkung des Zugangs zu öffentlichen Einrichtungen für Veranstaltungen mit antisemitischen Inhalten oder NS-Billigung ist nicht nur Symbolpolitik, sondern verfassungswidrig. Wenn die Regierung das antisemitische Vorfeld von GRÜNEN und SPD meiden will, ist das nachvollziehbar, aber doch nicht so. Wir wären nicht die AfD-Fraktion, wenn wir Ihnen keine Lösung aufzeigen könnten. Die Regierung beruft sich auf die Wunsiedel-Entscheidung; dort heißt es, dass das Verbot von Sondergesetzen gegen die Meinungsfreiheit eine Ausnahme für NS-Propaganda zulässt, weil die NS-Zeit ein sich allgemeinen Kategorien entziehendes Unrecht sei. Das Gericht hat damit § 130 Absatz 4 des Strafgesetzbuches erlaubt. Das war aber ein Straftatbestand, der explizit den Schutz des öffentlichen Friedens und der Würde der NS-Opfer voraussetzt. Hier überspringt die Regierung diese Hürde und will eine pauschale Ausschlussregel für kommunale Einrichtungen schaffen, ohne jeglichen konkreten Rechtsgutschutz. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Wunsiedel-Entscheidung klar gesagt: "Eine die Meinungsfreiheit beschränkende Norm darf nur an dem zu schützenden Rechtsgut ausgerichtet sein und nicht an einem Wert- oder Unwerturteil hinsichtlich konkreter Haltungen oder Gesinnungen." Meinungsbeschränkende Maßnahmen sind also nur zulässig, wenn Meinungen erkennbar Rechtsgüter Einzelner oder der Allgemeinheit gefährden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat 2020 zu der Boykott-Israel-Kampagne präzise formuliert – ich zitiere –: "Je mehr eine Norm so angelegt ist, dass sie absehbar allein Anhänger bestimmter politischer, religiöser oder weltanschaulicher Auffassungen trifft und somit auf den öffentlichen Meinungskampf einwirkt, desto mehr spricht dafür, dass die Schwelle zum Sonderrecht überschritten ist (BVerfG, a. a. O.). Hiervon ausgehend fehlt es an einer Rechtfertigung für den Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit der Einrichtungsbenutzer." Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnt genau ab, was die Regierung hier versucht und betreibt. (Beifall bei der AfD) Ganz ehrlich: Nach Jahren geduldeter antisemitischer linksextremer und islamistischer Mobs kommt nun die Wahlsymbolpolitik, auf die wir gewartet haben. Schaut mal in eure Reihen: Der Fraktionschef der CSU, Herr Holetschek, ist nicht da, aber er und der Integrationsbeauftragte, Herr Straub, besuchten kürzlich die Penzberger Moschee von Imam Idriz, der Israel mit IS-Barbaren vergleicht. Das ist ein Schlag ins Gesicht für jeden, der am 7. Oktober einen Angehörigen verloren hat, oder für jedes Opfer, das am 7. Oktober getötet worden ist. Die CSU feiert den Kerl als Brückenbauer. Das führt mich zu folgender Frage: Dürfen Herr Idriz und die CSU nach eurem Gesetzentwurf kommunale Einrichtungen nutzen, wenn diese Person selbst Israel mit dem Islamischen Staat verglichen hat? Darf er das? Bekommt die CSU Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen oder nicht? Da stelle ich fest: Die Staatsregierung will nicht die kommunale Familie oder dergleichen oder die Demokratie schützen. Sie operieren hier ganz eng am Verfassungsrecht und hauen alles kurz und klein, was nur geht. Wir schauen nicht weg. Wir lassen uns nicht täuschen. Es wird ein Änderungsantrag von uns dazu kommen. Fakt ist: Was Sie hier vorhaben, hält unserer Meinung nach vor Gericht nicht stand. (Beifall bei der AfD)

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