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Sandro Kirchner

13.11.2025 Sitzungen 19/63

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass heute mit der Ersten Lesung zum Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalgesetze das Gesetzgebungsverfahren gestartet wird, damit die wichtigen Änderungen auf der einen Seite diskutiert, auf der anderen Seite und am Ende des Tages aber auch hoffentlich zu einem Abschluss gebracht werden. Ich darf kurz skizzieren: Das Gesetz greift zentrale Bestimmungen in den Kommunalgesetzen auf. Es reagiert auf aktuelle gesellschaftliche und politische Entwicklungen. Gleichzeitig stärkt es die Selbstverwaltung von Gemeinden, von Landkreisen und auch von Bezirken. Ich darf Beispiele nennen: Zum Ersten geht es um den Zugang und die Nutzung von kommunalen Einrichtungen. Klar ist: Aktuell dürfen Kommunen durch Widmung den Zugang entsprechend regeln und auch steuern, aber sie kommen wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes in prekäre Situationen, gerade dann, wenn Veranstaltungen stattfinden, bei denen nationalsozialistische oder antisemitische Inhalte im Vordergrund stehen, die vielleicht unter der Strafbarkeitsschwelle liegen, und eine große Diskussion stattfindet. Im Moment kann darauf aber nicht entsprechend reagiert werden. Deswegen sieht der Gesetzentwurf eine ganz klare Stärkung des Selbstverwaltungsrechts vor, damit solche Veranstaltungen zukünftig keinen Anspruch mehr auf Zugang haben, gerade auch dann, wenn sie unter der Strafbarkeitsschwelle liegen. Ich meine schon, dass es für uns als Hohes Haus, als Bayerischer Landtag geboten ist, an dieser Stelle ein rechtspolitisches Zeichen zu setzen, da wir auf der einen Seite ganz klar die historische Verantwortung für jüdisches Leben in Bayern haben, auf der anderen Seite sich aber auch bei uns die Bedrohungslage wahrnehmbar verändert und wir darauf reagieren und auch eine entsprechende Antwort finden müssen. Klar ist, dass man mit Sicherheit darüber diskutieren kann, ob dieser Gesetzentwurf die verfassungsrechtlichen Grenzen auslotet. Ich meine aber, wenn man das zusammenfasst und nüchtern betrachtet, sieht man, dass dieses Anliegen das an dieser Stelle durchaus rechtfertigt. Der zweite Bereich, den der Gesetzentwurf umfasst, ist ein Ordnungsgeld bei Störungen in Sitzungen. Gerade in kommunalpolitischen Gremien haben wir die Möglichkeit, entweder mild darauf zu reagieren, nämlich in Form einer Ermahnung – ich stelle fest, dass dieses milde Instrument in der Regel zu keiner Veränderung, zu keiner Maßhaltung führt –, oder extrem darauf zu reagieren, indem Ratsmitglieder aus Sitzungen ausgeschlossen werden. Wir sind der Meinung, dass das letztlich ein Eingriff in die Rechte des Ratsmitgliedes ist und eine sehr harte Strafe darstellt. Deswegen versuchen wir, eine Möglichkeit für Kreistage, für Gemeinderäte und für Bezirkstage zu schaffen, in die Geschäftsordnung ein Ordnungsgeld aufzunehmen, ähnlich wie wir es im Bayerischen Landtag haben, um auf eventuelle Störungen gut reagieren zu können und das Ganze managen zu können. Ein dritter Punkt, den ich ansprechen möchte, ist eine Änderung im kommunalen Unternehmensrecht. Wichtig ist, dass Klarstellungen erfolgen – diese sind auch notwendig –, damit für die kommunalen Unternehmen und für die Kommunen Rechtssicherheit besteht. Wir alle, und ich meine gerade auch diejenigen, die in kommunalen Parlamenten zugegen sind, wissen, wie wertvoll kommunale Unternehmen in der Praxis sind. Deshalb ist das mit Sicherheit eine gute Ergänzung und gute rechtliche Klarstellung. (Beifall bei der CSU) Auch wenn mir der Präsident 16 Minuten zugestanden hat, komme ich an dieser Stelle zum Ende. Ich wünsche uns gute Diskussionen und Beschlüsse. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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