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Anna Rasehorn

SPD 13.11.2025 Sitzungen 19/63

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen! (Zuruf von der AfD) – Man kann sich immer auch als demokratische Fraktion angesprochen fühlen. Es ist eine Freude, dass Sie immer noch über dieses Stöckchen springen. Wer in diesen Wochen in den Nachrichten verfolgt, wie sich die Vogelgrippe entlang der Zugrouten ausbreitet, weiß: Tierseuchen sind keine abstrakte Verwaltungsproblematik; sie sind eine reale Bedrohung für Tiergesundheit, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, und sie verlangen ein schnelles, koordiniertes und professionelles Handeln auf allen beteiligten Ebenen. Wir haben das bei der Schweinepest gesehen. Im Umweltausschuss beschäftigt uns dieses Thema sehr. Vor diesem Hintergrund ist nachvollziehbar, dass die Staatsregierung die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen möchte, in bestimmten Situationen zügiger und auch einheitlicher, wie Frau Jakob schon gesagt hat, bei Schafen, Vögeln und Schweinen eingreifen zu können. Wenn in Bayern die Afrikanische Schweinepest oder die Maul- und Klauenseuche ausbrechen würde, darf wertvolle Zeit nicht durch das Klären von Zuständigkeitsfragen verloren gehen. Das Selbsteintrittsrecht des Umweltministeriums kann hier, richtig ausgestaltet, ein sinnvolles Instrument sein. Diesen Ansatz erkennen wir an und stimmen diesem Punkt im Gesetz zu. Gleichzeitig ist uns aber wichtig, dass Effizienz nicht auf Kosten von Transparenz oder föderaler Verantwortung geht; denn unsere Landratsämter und Veterinärbehörden vor Ort leisten hervorragende Arbeit. Sie kennen die Betriebe, sie kennen die Landwirt:innen, sie können die Situation gut einschätzen, haben ein gutes Netzwerk, das gut funktioniert; sie sind die tragenden Säulen des Vollzugs. Natürlich müssen sie dort eingebunden sein. Deswegen ist für uns klar: Ein ministerieller Selbsteintritt darf nur in eng begrenzten Ausnahmefällen erfolgen: bei Gefahr im Verzug oder wenn landesweit eine einheitliche Linie tatsächlich notwendig ist. Hier erwarten wir klare Kriterien und Verfahren, damit das Zusammenspiel zwischen Land und Kommunen in den Netzwerken gut funktioniert. Außerdem vermissen wir eine Aussage dazu, wie die Staatsregierung sicherstellen möchte, dass das Ministerium im Krisenfall überhaupt personell und auch organisatorisch handlungsfähig ist. Es ist zwar schön, wenn wir sagen, der Kopf entscheidet dann; wenn dort aber kein Personal vorhanden ist, ist das schlecht. Ein Selbsteintrittsrecht nützt wenig, wenn niemand da ist, der das Feuer löscht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer Tiergesundheit schützen möchte, braucht beides: ein starkes Land, das personell gut ausgestattet ist, und starke Strukturen vor Ort, die ihre Leute kennen. Deswegen sehen wir den Gesetzentwurf positiv, sehen aber Verbesserungsbedarf. Wir werden uns wie immer konstruktiv, kritisch und solidarisch in die Debatte einbringen und wünschen einen guten Debattenverlauf. (Beifall bei der SPD)

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