Marina Jakob
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der mit der Globalisierung einhergehende erhöhte Verkehr von Tieren und der fortschreitende Klimawandel stellen die Tierseuchenbekämpfung vor große Herausforderungen. Die Veterinärverwaltung muss immer wieder auf bislang nicht in der EU, in Deutschland oder Bayern vorkommende Tierseuchen reagieren und auch altbekannte und unerwünschte Maßnahmen ergreifen. Anfang dieses Jahres ist das erste Mal seit über dreißig Jahren wieder die Maul- und Klauenseuche in Deutschland aufgetreten. Sie wissen alle noch, was dieses, Gott sei Dank, einmalige Auftreten für große Ängste und Sorgen nicht nur bei den Landwirten hervorgerufen hat. Dank enger Kontrollen durch die Behörden konnte die Seuche lokal eingedämmt werden. Sie hat aber dennoch zu hohen wirtschaftlichen Verlusten geführt. Alljährlich, aber dennoch nicht ungefährlicher, gibt es die Vogelgrippe. Das aktuelle Ausbruchsgeschehen ist hochdynamisch. Täglich gibt es neue Meldungen zu tot aufgefundenen Wildvögeln. Bislang gab es in Bayern nur vier Ausbrüche bei Hausgeflügel. In einem Betrieb mit 3.000 Mastgänsen im Landkreis Dingolfing-Landau waren Tiere erkrankt. Der Tierbestand im Betrieb wurde umgehend gekeult, und in den Sperrzonen wurden die notwendigen Maßnahmen umgesetzt. Eine Weiterverbreitung konnte so gestoppt werden. Es sind weder in der Schutz- noch in der Überwachungszone weitere Fälle aufgetreten. Wir haben gezeigt, wir sind in Bayern sehr gut auf den Ernstfall vorbereitet. Doch der Strom infizierter Wildvögel reißt nicht ab. Deshalb ist jeder Geflügelhalter, auch schon bevor behördliche Anordnungen getroffen werden, zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen aufgefordert. Wir wollen die Einträge in Geflügelhaltungen um jeden Preis vermeiden. Nur so verhindern und bekämpfen wir eine Ausbreitung der Seuche. Nur so vermeiden wir unnötiges Tierleid und hohen wirtschaftlichen Schaden. Wir beraten deshalb heute in Erster Lesung einen Gesetzentwurf, der dem Umweltministerium ein Selbsteintrittsrecht im Tierseuchenfall einräumen soll. Das Ministerium unterstützt die Behörden seit Jahren mit Mustern für Allgemeinverfügungen oder Rahmenplänen. Mit dem Gesetzentwurf kommt die Staatsregierung nun einem Wunsch der Landkreise nach. Mit dem Selbsteintrittsrecht entlasten wir im Ernstfall die Behörden vor Ort, und zwar deutlich. Das Selbsteintrittsrecht kann bei Gefahr im Verzug oder in Fällen überörtlicher oder landesweiter Bedeutung genutzt werden. Statt 96 Allgemeinverfügungen durch die örtlichen Behörden könnte das Umweltministerium im Tierseuchenfall eine Verfügung erlassen. So wird einheitliches Handeln für die Wirtschaftsbeteiligten sichergestellt. Wir vermeiden Bürokratie und erhöhen die Sicherheit. Wir reagieren schnell und schützen umfassend. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Als zweite Änderung soll mit dem Gesetzentwurf das Zugriffsrecht der Bayerischen Tierseuchenkasse auf die HIT-Datenbank ausgeweitet werden. Bislang kann die Tierseuchenkasse nur auf die Daten der Rinderhalter zugreifen. Für den Zugriff auf die Daten der Schweine- und Schafhalter fehlt es bislang an der nötigen Rechtsgrundlage. Schweine- und Schafhalter müssen ihre Daten, wie Adresse oder Anzahl der Tiere, der Veterinärverwaltung und der Tierseuchenkasse doppelt melden. Hierzu kommt meistens noch am Ende des Jahres eine kleine Postkarte, womit man die Zahlen händisch melden kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Veterinärämter stehen bei der Tierseuchenprävention und -bekämpfung vor großen Herausforderungen. Sie müssen effizient und handlungsfähig sein – für den Tierschutz, für den Verbraucherschutz und zur Unterstützung der Wirtschaftsbeteiligten. Diesem Anspruch kommt die Staatsregierung mit der Schaffung des Selbsteintrittsrechtes nach. Mit der Ausweitung des Zugriffs der Tierseuchenkasse beseitigen wir für unsere Tierhalter zudem eine bürokratische Hürde. Ich danke allen, die an dem Gesetzentwurf mitgearbeitet haben, und bitte Sie um Unterstützung für den Gesetzentwurf. – Vielen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
