Christin Gmelch
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute möchte ich mich zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung äußern. Dieser Entwurf zielt auf wesentliche Änderungen im Bereich des Tiergesundheitsrechts ab. Besonders relevant sind hier die Schaffung eines Selbsteintrittsrechts für das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und die Ausweitung des Datenzugriffs der Bayerischen Tierseuchenkasse auf die HIT-Datenbank. Der vorliegende Gesetzentwurf wirft viele Fragen auf. Zunächst einmal: Warum kommt diese Änderung erst jetzt im Jahr 2025 auf den Tisch? Der Entwurf selbst verweist auf drängende Herausforderungen wie die Globalisierung, den weltweiten Tierverkehr und den Klimawandel, die zu neuen Tierseuchen führen. Verehrte Kollegen und Kollegen, das sind Phänomene, die es nicht erst seit wenigen Wochen oder Monaten gibt. Hier fehlt es an einer klaren Begründung, warum vergangene Seuchenausbrüche, wie der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest seit 2014 in Europa, nicht früher zu solchen Schritten führten. Es drängt sich der Verdacht auf, dass der aktuelle Kontext, vor allem EU-weite Reformdiskussionen und nationale Debatten um Tierschutzgesetze, den Anlass bietet, um langfristig mehr Kontrolle zu zentralisieren. Das Selbsteintrittsrecht ermöglicht es dem Ministerium, tiergesundheitsrechtliche Anordnungen in eigenem Namen zu treffen, was über reine Seuchenbekämpfung hinausgeht. Wir werten das als Versuch, die Kompetenzen des Staatsministeriums auszuweiten, und das unter dem Deckmantel angeblicher Entbürokratisierung. Wir befürworten zwar, dass übergeordnete staatliche Stellen wie das Staatsministerium bei Gefahr im Verzug oder in Fällen bayernweiter Bedeutung eingreifen können. Wir sehen jedoch den Passus zu überörtlichen oder überregionalen Vorgängen kritisch. Hier wird von Fällen überörtlicher Bedeutung gesprochen, was erheblichen Interpretationsspielraum eröffnet. Was genau ist "überörtlich", liebe Staatsregierung? – Der Entwurf definiert das aus unserer Sicht nicht präzise genug. Heißt das, dass das Staatsministerium künftig auch in Routinefälle eingreifen darf, die eigentlich lokal zu bewältigen wären? Die kommunale Eigenverantwortlichkeit, der Datenschutz der Tierhalter und das Subsidiaritätsprinzip sind hohe Güter unseres Rechtsstaates. Die erweiterten Zugriffsrechte der Bayerischen Tierseuchenkasse auf personenbezogene Daten aus der HIT-Datenbank für alle Landtiere müssen deshalb auf konkrete Risikoszenarien für ganz Bayern begrenzt bleiben. Tierhalter könnten sonst zentral überwacht werden, ohne dass lokale Behörden involviert sind. Das finden wir nicht richtig. Wir werden uns deshalb beim vorliegenden Gesetzentwurf enthalten, bis die Regelungen zu überörtlichen Eingriffen gestrichen oder hinreichend definiert werden. (Beifall bei der AfD)
