Felix Locke
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Baumann, wenn man keine Ahnung von und keine Erfahrung in der Kommunalpolitik hat, dann sollte man sich hier nicht zu Wort melden und an dieser Stelle auch nicht die braune Schallplatte bringen. Das bringt uns nicht weiter, und das hat nichts mit dem aktuellen Tagesordnungspunkt zu tun. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Ich bedanke mich erst einmal bei allen Kandidatinnen und Kandidaten der demokratischen Fraktionen, die sich in den kommenden Wochen und Monaten zur Wahl stellen; denn Demokratie lebt von der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, sich zu entscheiden, welche Person, die vielerorts auch in Ehrenämtern eingebunden ist, für die Gemeinde vor Ort die besten Entscheidungen trifft. Das ist erst einmal unabhängig davon, aus welchem politischen Lager diese Person stammt, solange sie in demokratischen Rahmenbedingungen agiert. Ich teile zum Teil sogar die Analyse der SPD. Ich würde mir auch wünschen, dass die Parlamente jünger und weiblicher werden. Das hat aber nichts damit zu tun, dass wir in allen Fraktionen und auf allen, auch kommunalen, Listen nicht genug junge Menschen und auch Frauen haben. Das ist einfach ein demokratischer Prozess. Ich werbe trotzdem dafür, dass man weiterhin junge Menschen und Frauen dazu ermutigt, sich auf Listen aufstellen zu lassen. Aber der Gesetzentwurf, wie er jetzt dasteht, und die argumentatorische Linie, die von der SPD hier geführt wird, führen meiner Meinung nach nicht dazu, dass wir hier eine sonderliche Verbesserung nach der Wahl erleben werden, sondern dazu, dass wir zunehmend weitere bürokratische Hürden und einen Ballast an zusätzlichen Aufwänden besonders für kleine Kommunen erleben werden. Ich möchte es an ein paar Stellen auch begründen: zusätzliche Berichtspflichten, neues Akteneinsichts-Pingpong, Freistellungsnachweise, Sitzungsverwaltungen und zusätzliche Fraktionsrechte, die schon jetzt juristische Gutachten notwendig machen, sind Ihr Vorschlag für eine Verschlankung, Entbürokratisierung und Modernisierung der Kommunalpolitik. Das ist meiner Meinung nach so treffend, wie wenn Sie mit einem Feuerwehrschlauch an einen Gartenschlauchansatz andocken wollen. Sie verfehlen hier komplett die Ziele. Ich möchte versuchen, das an ein paar Beispielen pragmatisch zu erklären. Freistellung ist gut gemeint, aber in der Theorie einfach schlecht gemacht. Wir reden hier von einem Ehrenamt. Klar ist, dass sich viele, die sich kommunalpolitisch engagieren, zusätzlich noch in Vereinen, in Vorständen kirchlicher Art, in Musikvereinen und Sportvereinen engagieren. Das kommunalpolitische Amt ist ein Ehrenamt. Das ist jedem klar, der sich engagiert. Besonders in kleinen Kommunen im ländlichen Raum, in denen man zusammenhält, ist es klar, dass man wegen der Sitzungen zum Chef gehen kann und dort Planungszeiträume festlegen kann. Wenn ich mir jetzt aber vorstelle, dass ich einen kleinen Betrieb habe mit acht Mitarbeitern, von denen vielleicht zwei im Gemeinderat engagiert sind, dann haben wir eine Herausforderung: Wer fertigt morgen den Auftrag ab? Wer montiert übermorgen die Küche? – Da kann ein plumper Rechtsanspruch auf Freistellung meiner Meinung nach nicht die Art und Weise sein, wie wir heute die Wirtschaft stärken wollen und gleichzeitig die kommunale Teilhabe attraktiv machen wollen. Da schießen Sie meiner Meinung nach weit über das Ziel hinaus. Solche neuen Fraktionsrechte würden zum Teil auch die Juristenbüros freuen; denn ich sehe jetzt schon die Möglichkeit mit Einsichts- und Klagerechten, die Sie hier verknüpfen, dass ein Bürgermeister zukünftig immer Angst haben muss, dass er von irgendwelchen Fraktionen verklagt werden kann. Wir müssen juristische Gutachten und Pingpong bei politischen Entscheidungen befürchten. Das macht das Amt des Bürgermeisters meiner Meinung nach extrem unattraktiv. Wir sollten Vertrauen in die demokratischen Prozesse, in die demokratischen Gepflogenheiten haben. Ein guter Bürgermeister, eine gute Verwaltung gewährt jetzt jedem schon Akteneinsicht, der diese ersehnt. Was die demokratische Teilhabe betrifft, so sollte auch dann, wenn vielleicht eine Mehrheitsentscheidung nicht schmeckt, diese akzeptiert werden, anstatt mit weiteren, gegebenenfalls juristischen Verfahren die Verwaltung lahmzulegen und zu bedrohen. Uns als FREIEN WÄHLERN geht es darum, dass man die politische Teilhabe stärkt, gut miteinander umgeht und im demokratischen Prozess das Miteinander lebt. Das sehe ich mit diesem Gesetz wie gesagt nicht gegeben. Ich würde mir wünschen, dass Sie jetzt vor der Kommunalwahl nicht immer weitere Gesetzesinitiativen und -vorschläge in den Raum werfen, nur um sich dann auf den Marktplatz hinzustellen und zu sagen: Die bösen Regierungsfraktionen lehnen unsere guten Ideen ab. Wir würden ja gerne, aber die FREIEN WÄHLER und die CSU machen das nicht. (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Das ist auch eine Form von Spaltung. Das habe ich bei dem Gesetzentwurf der GRÜNEN auch schon gesagt. Ich würde mir wünschen, dass wir allesamt positiv über die Kommunalpolitik sprechen und sagen: Mut zum Mitmachen, Mut zum Engagieren, Mut zum Aufstellen-Lassen; denn der wahre Feind sitzt nicht hier in den demokratischen Blöcken, der sitzt rechts und links außen. Das sind die, die die Demokratie in unserem Land gefährden. Das sind die, die wir bis jetzt erfolgreich aus den Kommunalparlamenten herausgehalten haben. So ein Gesetzentwurf bringt nichts. Wir sollten positiv über Kommunalpolitik sprechen und gemeinsam an dem Ziel arbeiten, das Miteinander in den Kommunen an die erste Stelle zu stellen. Da ist Fraktionszugehörigkeit und Parteizugehörigkeit nicht der richtige Weg. Da geht es um den Wettbewerb der Ideen. Den fordere ich – da habe ich gute Erfahrungen – auf kommunalpolitische Art und Weise ein. Da hilft dieses Gesetz nicht, deswegen von unserer Seite keine positiven Aussichten für die weiteren Beratungen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
