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Thorsten Freudenberger

CSU 13.11.2025 Sitzungen 19/63

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Modernisierung der Gemeindeordnung oder, wie man vielleicht auch sagen könnte, eine vermeintliche Modernisierung der Gemeindeordnung steht auf der Tagesordnung. Ich werde gleich darauf eingehen, aber verbunden mit der Vorbemerkung, dass zahlreiche dieser Vorschläge schon mehrfach diskutiert worden sind. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Steter Tropfen höhlt den Stein! – Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) – Und täglich grüßt das Murmeltier. Das ist Ihr gutes Recht; aber man darf auch einmal kritisch nachfragen, ob man dauernd und regelmäßig das Gleiche diskutieren muss oder ob man nicht zu gegebener Zeit irgendwann auch einmal Mehrheitsbeschlüsse akzeptiert. Zu kurz greift auch die Tatsache, dass Sie sich auf die Gemeindeordnung beziehen. (Widerspruch des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Wenn man im kommunalen Bereich etwas reformieren möchte, gehören die Landkreise und Bezirke in dem Fall natürlich auch dazu; aber ich komme zu den Vorschlägen im Einzelnen: Zur Entschädigung für Teilzeitbeschäftigte. Hier ist zunächst festzustellen, dass nach geltender Rechtslage Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Nachteilsentschädigung nur alternativ und nicht kumulativ zu gewähren sind. Die Rechtsprechung hat das bestätigt. Wir sehen hier keinen Änderungs- oder Regelungsbedarf. Zweitens komme ich zu den individuellen Auskunfts- und Akteneinsichtsrechten: Meine kommunalpolitische Praxis und auch die Verwaltungspraxis hat gezeigt, dass Akteneinsichtsrechte bei vertrauensvoller Zusammenarbeit, die doch sehr oft gegeben ist, und auf der Grundlage der bestehenden Gesetze gewährt werden, vor allem auch dem Gemeinderat, in dem Fall als Kollegialorgan. Der Gemeinderat kann sich hier Auskünfte einholen. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Leider nicht! Leider nicht, Herr Kollege!) Gute, vernünftige Zusammenarbeit heißt auch – und den Appell gestatten Sie mir auch –, dass kommunalpolitisch Tätige und Verantwortliche gut daran tun, ihre Gremien entsprechend zu informieren. Wir sehen hier keinen individuellen Handlungsbedarf, auch vor dem Hintergrund, dass wir damit ein Mehr an Bürokratie schaffen, was wir nicht wollen. Wir sprechen von der Entbürokratisierung und nicht von einer weiteren Bürokratisierung. Zum Freistellungsanspruch für Gemeinderatsmitglieder. 2023 wurde dieser bereits diskutiert und abgelehnt. Natürlich kann man ihn immer wieder beantragen. Für uns haben sich die Gründe dafür, die Regelung so zu belassen, wie sie ist, nicht geändert. Zum Fraktionsstatus. Auch hier sehen wir keinen Handlungsbedarf, weil sich die bestehende Regelung in der Praxis bewährt hat. Zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Ich war vor Kurzem bei der Wiedereröffnung des umgebauten Jugendhauses in meiner Heimatstadt, wo klar wurde, wie vor Ort auf ganz kreative, aber auch individuelle Art und Weise Kinder und Jugendliche an politischen Fragen, an kulturellen Veranstaltungen, an Freizeitangeboten und vielem mehr beteiligt werden. Wir brauchen hier eine Stärkung der Initiativen und der Aktivitäten vor Ort. Das leisten wir mit einer vernünftigen kommunalen Förderung, aber nicht mit gesetzlichen Bestimmungen. Diese Ausführungen werden meines Erachtens auch dadurch unterstützt, dass die kommunalen Spitzenverbände in aller Regel zu den von Ihnen vorgeschlagenen Punkten auch keinen weiteren Regelungs- oder Änderungsbedarf sehen. Eines greifen wir gerne auf: Es ist guter Brauch, dass wir eine Evaluation durchführen, wenn wir am 8. März die Kommunalwahlen hinter uns haben und dann im Mai die Gremien zu arbeiten beginnen. Das bayerische Innenministerium wird zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Innenausschuss und dem Bayerischen Landtag überprüfen, welche Regelungen Bestand haben, welche modifiziert werden müssen und wo es vielleicht tatsächlich die eine oder andere Änderungsnotwendigkeit gibt. Wir machen das kollegial, wir machen das konstruktiv, allerdings nicht heute, sondern wir machen das dann, wenn es so weit ist, nämlich nach dem Abschluss der Kommunalwahlen. Lassen Sie mich noch auf eines eingehen, weil mir, so wie uns allen, unsere Kommunen am Herzen liegen: Ich glaube, in dieser Zeit und in diesen Tagen geht es nicht um kleinteilige Änderungen der Gemeindeordnung, sondern darum, dass im Bayerischen Finanzausgleichsgesetz 846 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Es geht darum, dass es 3,9 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für die Kommunen geben wird. Es geht darum, dass 480 Millionen Euro mehr für die Bezirke zur Verfügung stehen, und darum, dass aus dem Sondervermögen weiterhin 5 Milliarden Euro kommunalbezogen investiert werden. 1 Milliarde Euro fließt zusätzlich in den sozialen Wohnungsbau, 248,5 neue Stellen werden für die Landratsämter geschaffen, und deutlich mehr Geld fließt in die Kinderbetreuung. Ich danke herzlich unserem Ministerpräsidenten Markus Söder, unserem Finanzminister Albert Füracker und all denjenigen, die diesen Weg mehrheitlich mitgehen und unterstützen werden, wenn wir den neuen Staatshaushalt beschließen. Das ist aktive Kommunalpolitik. Diese Unterstützung brauchen unsere Kommunen. Der Freistaat und die Kommunen sind als Partner gemeinsam stark. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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