Gabriele Triebel
Verehrte Kollegin, ich weiß nicht, ob Sie mich jetzt mit Absicht missverstanden haben. In unserem Antrag und auch in meiner Rede habe ich kein einziges Mal von Pflicht gesprochen, sondern von Recht, von einem Recht auf Vorschule. Die Pflicht läge dann beim Freistaat – da haben Sie recht –, aber nicht bei den Eltern oder bei den Kindern. Also noch einmal für Sie zur Wiederholung: Recht auf Vorschule, nicht Pflicht. Dann eine konkrete Frage an Sie: Den Vorkurs Deutsch haben Sie gerade auch genannt. Nach dem Richtwert für die Gruppe sollen zwischen sechs und acht Kinder an diesem Vorkurs Deutsch teilnehmen. Soviel ich weiß, liegt der Durchschnitt der teilnehmenden Kinder im Moment bei 9,2. In einer neuen Verordnung für die Kitas bzw. die Schulen wird der Vorkurs Deutsch jetzt auf 12 Teilnehmer:innen bzw. Kinder erhöht.
