Elena Roon
Sehr geehrtes Präsidium, werte Kollegen! Seit fast drei Jahrzehnten wird in diesem Haus über die Einführung eines Gehörlosengeldes diskutiert. Und was ist passiert? – Gar nichts! Es wird beschwichtigt, versprochen und hinausgezögert. Eine klare Aussage vom Ministerium? – Fehlanzeige! Deshalb begrüßen wir diesen Gesetzentwurf. Es kann nicht sein, dass die Regierung uns seit Jahren hinhält und ihr eigenes Koalitionsversprechen ignoriert. Mit uns hätte es bereits in der letzten Legislatur ein Gehörlosengeld gegeben. Wir haben bereits 2022 einen Gesetzentwurf eingebracht. Dieser wurde von den Altparteien kritisiert und mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt. Die CSU jammerte über Mehrausgaben. Wir forderten damals 130 Euro monatlich als Nachteilsausgleich. Das ist ein realistischer Betrag. Der vorliegende Entwurf der GRÜNEN sieht hingegen circa 470 Euro vor. Das ist ambitioniert und – lassen Sie uns ehrlich sein – nicht finanzierbar. Auch die Kostenschätzung von 50 Millionen Euro ist unsauber und nicht wirklich realistisch. Ich frage mich, ob das alles mit vorhandenen Stellen umgesetzt werden soll. Oder wie haben sich die GRÜNEN das gedacht? 60 % vom Blindengeld sind einfach zu viel des Guten, zumal sich das Gehörlosengeld in anderen Bundesländern zwischen 70 und 180 Euro bewegt. Was von den GRÜNEN auch nie thematisiert wird, sind die Überschneidungen mit anderen Leistungen wie beispielsweise die Anrechnung von Pflegeleistungen, Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Es wäre sinnvoll, diese Systematik im Zuge einer Überarbeitung des Bayerischen Blinden- und dann auch Gehörlosengeldgesetzes mitzudenken und zu überprüfen. Wir wurden damals sehr stark kritisiert, weil wir unser Gehörlosengeld an nicht altersbedingte Erkrankungen geknüpft haben. Wir finden es aber wichtig, die praktischen Probleme in Gesetzen vorab mit einzubeziehen und bestenfalls gleich zu lösen, statt neue zu produzieren. Wir nehmen Kritik auch immer gerne an und freuen uns, wenn das Ministerium, das viel näher am ZBFS dran ist, bessere Lösungen schafft. Uns geht es nämlich nicht um Parteiarbeit, uns geht es um unsere Bürger, für die wir hier auch stehen. (Beifall bei der AfD) Deshalb nützt es niemandem, diese Problematik einfach unter den Teppich zu kehren. Wir brauchen keine Gesetze, die Gutachten produzieren, die unseren Behörden dann um die Ohren fliegen. Was wir brauchen, sind schnelle und unbürokratische Lösungen. Ja, Papier ist geduldig, aber irgendwann ist auch mal Schluss. Die Staatsregierung hatte genügend Zeit, sich um all diese Probleme, oder besser gesagt Herausforderungen, zu kümmern. Corona hat deutlich gezeigt, mit welchen Hürden gehörlose Menschen im Alltag kämpfen. Viele alltägliche Dinge, die für Hörende telefonisch schnell erledigt sind, werden für Hörbehinderte deutlich komplizierter. Manchmal brauchen sie sogar eine dritte Person dazu. Deshalb sollten wir endlich im Sinne der Betroffenen zu einer Lösung kommen. Zum Schluss ein Tipp an die Regierungsfraktionen: Dieses Beispiel zeigt doch, dass Sie deutlich besser beraten wären, mit der AfD statt mit der SPD oder den GRÜNEN Politik zu machen. Unser Entwurf war deutlich restriktiver. Wir wollen keine Überforderung des Sozialstaats durch immer mehr Anspruchsberechtigte und höhere Leistungen. (Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) Stattdessen fordern wir als AfD gerechte und verantwortungsvolle Sozialpolitik. (Beifall bei der AfD – Widerspruch der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) Das Gehörlosengeld gehört definitiv dazu. Da sind wir uns doch alle einig, weshalb wir selbst diesen Gesetzentwurf begrüßen, auch wenn an vielen Stellen nachgebessert werden muss. Fest steht: Die Lücke muss endlich geschlossen werden. Das hat auch etwas mit Gerechtigkeit zu tun. (Beifall bei der AfD)
