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Thomas Huber

CSU 29.10.2025 Sitzungen 19/62

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Frau Staatsministerin! Wir debattieren heute über einen Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Einführung eines Gehörlosengeldes in Bayern. Lassen Sie mich gleich zu Beginn klarstellen: Die Zielsetzung dieses Gesetzentwurfs zur Schaffung eines Nachteilsausgleichs für gehörlose Menschen teilen wir ausdrücklich. Mehr noch: Die Regierungsfraktionen haben sich in ihrem Koalitionsvertrag selbst zur Notwendigkeit eines Gehörlosengeldes bekannt. Ich kann Ihnen versichern: Die CSU-Fraktion steht nach wie vor zu diesem Versprechen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich kann die Ungeduld der Betroffenen sehr gut nachvollziehen und verstehen; denn Gehörlosigkeit ist eine unsichtbare Behinderung, die zu erheblichen Einschränkungen im Alltag führt, in der Bildung, im Beruf, im Umgang mit Behörden, in der Gesundheitsversorgung und in der Freizeit. Die deutsche Gebärdensprache ist für viele gehörlose Menschen Muttersprache. Gebärdensprachdolmetscher sind keine Luxusleistung, sondern Voraussetzung für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe, für viele aber nicht leistbar. Der Stundensatz für Gebärdensprachdolmetscher liegt derzeit bei 93 Euro. Oft sind sogar zwei Dolmetscher erforderlich. Während für Verwaltungsverfahren, Gerichtsverfahren oder medizinische Behandlungen Kostenübernahmen existieren, müssen gehörlose Menschen viele alltägliche Situationen wie Elternabende, Notartermine oder Vereinstätigkeiten aus eigener Tasche finanzieren. Das ist eine erhebliche finanzielle Belastung und führt faktisch zum Ausschluss von wichtigen gesellschaftlichen Lebensbereichen. Dessen sind wir uns bewusst. Deshalb haben wir in unserem Koalitionsvertrag den Einstieg ins Gehörlosengeld festgeschrieben. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich stehe dazu auch selbst regelmäßig mit der Gehörlosen-Community im Austausch. Gerade eben habe ich mich noch mit drei Vertretern des Kompetenzzentrums Gebärdensprache Bayern – KOGEBA – und des GMU getroffen. Der Termin stand lange vor der Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung fest. An dieser Stelle liebe Grüße an Can Sipahi und seine Begleiter auf der Besuchertribüne, die heute mit Gebärdensprachdolmetschern teilnehmen! (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN) 7 Bundesländer, von Berlin über Nordrhein-Westfalen bis Sachsen-Anhalt, haben bereits ein Gehörlosengeld eingeführt. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass 6 dieser 7 Länder Nettoempfänger des Länderfinanzausgleichs sind. Geberländer – neben Bayern – wie Baden-Württemberg und Hamburg, in denen die GRÜNEN sogar in der Regierung sind, haben übrigens auch noch kein Gehörlosengeld. Warum wohl? – Weil es vermutlich finanziell wie bei uns nicht leistbar ist, eine neue dauerhafte Leistung einzuführen, sei sie auch noch so berechtigt. Verantwortungsvolle Politik – jetzt komme ich zum entscheidenden Punkt, und hier können die GRÜNEN, glaube ich, vielleicht noch von ihren Kollegen in Baden-Württemberg lernen – bedeutet aber nicht nur, gute Ideen zu haben, verantwortungsvolle Politik bedeutet auch, diese Ideen sorgfältig zu konzipieren und sie solide zu finanzieren. Genau hier liegt das Problem des vorliegenden Gesetzentwurfs der GRÜNEN. Die GRÜNEN schlagen vor, gehörlosen Menschen sogar 60 % des Blindengeldes zu zahlen. Das wären derzeit rund 466 Euro monatlich. Für hochgradig hörgeschädigte Menschen mit einem beidseitigen Hörverlust von mindestens 80 % sollen es 30 % sein, also circa 233 Euro. Liebe GRÜNE, ihr kalkuliert selbst mit jährlichen Kosten von rund 50 Millionen Euro bei vollständiger Inanspruchnahme. Ich habe es durchgerechnet: Bei 20.000 Anspruchsberechtigten wären das nach meiner Rechnung deutlich mehr als 50 Millionen Euro. Ich rechne hier eher mit 70 Millionen Euro ohne Verwaltungskosten, wenn wir Ihrem Gesetzesvorschlag folgen. Hinzu kommt, dass das deutlich mehr ist, als die Gehörlosenverbände selbst fordern, und ein Vielfaches dessen, was die 7 anderen Bundesländer zahlen. Um etwas Kontext hineinzubringen: Das höchste Gehörlosengeld zahlt mit monatlich 183 Euro aktuell übrigens Berlin. Ich würde mir wünschen, dass wir uns auch leisten könnten, was sich die Berliner momentan offenbar leisten, vermutlich mit Mitteln aus dem Länderfinanzausgleich, den Bayern mit 11 Milliarden Euro zu einem Großteil finanziert und sich deswegen selbst schwertut, das auch unseren Gehörlosen zu ermöglichen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kollegin, liebe Kerstin, dann soll Bayern in finanziell herausfordernden Zeiten gleich einmal mehr als das Doppelte festsetzen. Hier stelle ich mir manchmal die Frage, ob ihr noch einen Realitätsbezug habt. Woher sollen wir denn momentan das Geld dafür nehmen? Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, hier müssen wir auch über die Realitäten sprechen, in denen wir verantwortungsbewusst handeln. Die Opposition – das gilt besonders für die GRÜNEN – stellt ihre Forderungen gerne so, als lebten wir noch im Jahr 2023, als unser Koalitionsvertrag geschlossen wurde, oder besser noch im Jahr 2019, als von Pandemie, Krieg und Wirtschaftskrise noch keine Spur war. Die Welt hat sich seitdem aber leider fundamental verändert. Die bayerische Wirtschaft steckt mitten in einem tiefgreifenden Strukturwandel. Insbesondere die Automobilindustrie und ihre Zulieferer kämpfen mit dem Umstieg auf Elektromobilität und dem internationalen Konkurrenzdruck. Die Steuereinnahmen des Freistaats steigen nicht mehr wie vorgesehen. Das ist keine Schwarzmalerei, das ist leider Realität. Ich muss Ihnen, liebe GRÜNE, offenbar eine Binsenweisheit ins Stammbuch schreiben: Der Freistaat kann immer nur das Geld ausgeben, das zuvor eingenommen wurde. Auch für mich als Sozialpolitiker ist das manchmal eine harte Realität. (Johannes Becher (GRÜNE): Was heißt das jetzt?) Ich möchte, wie schon eingangs erwähnt, betonen, dass auch wir grundsätzlich die Notwendigkeit der Einführung einer Leistung für Gehörlose sehen. Ich kann Sie und uns aber beruhigen: Das Sozialministerium arbeitet intensiv an einem Konzept zur Ausgestaltung des Gehörlosengeldes, das auch langfristig finanzierbar ist. Was hilft es uns, wenn wir es jetzt einführen und in zwei Jahren feststellen müssen, dass wir es nicht mehr leisten können, und die Leistung wieder streichen müssen? Dabei sind einige Eckpunkte festzulegen: Wer genau ist anspruchsberechtigt? Wie hoch muss die Leistung sein? Welche Anrechnungsvorschriften gelten? Wie erfolgt die Umsetzung auf Verwaltungsebene? Das ZBFS muss aufwendige Berechnungen anstellen, wie wir letzte Woche im Sozialausschuss gehört haben, was sie auch tun, sowohl zu den Leistungskosten als auch zu den entstehenden Personal- und Sachkosten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir suchen einen soliden, finanzierbaren Einstieg und wollen den gleichen Personenkreis wie in den anderen Bundesländern unterstützen. Ob und wann das zum Tragen kommt, hängt auch von den anstehenden Verhandlungen in den nächsten Monaten ab, bei denen unsere Ministerin sicherlich ihre volle Kraft in die Waagschale werfen wird. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN ist zu groß dimensioniert, entsprechend teurer und aktuell nicht leistbar. Er berücksichtigt nicht die angespannte Haushaltslage, die noch laufenden Haushaltsverhandlungen und den Aufwand für die Umsetzung durch das ZBFS. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, verantwortungsbewusstes Regierungshandeln bedeutet für uns, alle relevanten aktuellen Gesichtspunkte einzubeziehen: die wirtschaftliche Lage, die sicherheitspolitische Situation, aber auch die haushaltspolitischen Realitäten. Deswegen werden wir den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen – nicht deswegen, weil wir das Ziel nicht teilen, sondern weil er nicht sorgfältig konzipiert ist, die Haushaltslage ignoriert und die notwendigen Vorbereitungsschritte überspringt. Noch ein letztes Wort zu unserer klaren Absicht an unsere heutigen Besucher, die Vertreterinnen und Vertreter der Gehörlosen, alle Gehörlosen und hochgradig hörgeschädigten Menschen in Bayern: Unsere Ministerin arbeitet mit Hochdruck an einem eigenen tragfähigen Konzept. Das haben wir versprochen, das wollen wir halten und auch zu gegebener Zeit umsetzen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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