Horst Arnold
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Drohnen sind in aller Blickpunkt und natürlich auch Gegenstand aller Sorgen. Wir haben gehört, dass eine konkrete Zunahme von solchen Phänomenen nicht nur die Rechtssicherheit, sondern tatsächlich die Rechtsordnung und damit die Sicherheit von einzelnen Institutionen bedroht. Zumindest ist sie dafür geeignet. Die Forderung "abschießen", die so lapidar erhoben worden ist, muss, wenn überhaupt, in Gesetzesform gefasst werden. Und siehe da, so einfach ist das nicht. Tatsächlich ist gemäß dem vorgesehenen Gesetzentwurf zur Schaffung von Rechtssicherheit eine zielgerichtete Bewaffnung möglich, und zwar nur, um Drohnen abzuschießen. Diese Zielgerichtetheit ergibt sich aus der Norm und beugt sämtlichen Missverständnissen vor, die sich möglicherweise in einer akademischen oder praktischen Diskussion gestellt hätten. Tatsächlich wird der Begriff "drohende Gefahr" genannt. Unter Auslegung der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ist Verfassungskonformität notwendig. Das spielt hier keine Rolle; denn die Anhörung im Innenausschuss letzte Woche hat gezeigt, eine unkooperative Drohne, also eine Drohne, die nicht bekannt ist und erst detektiert werden muss, ist für die Polizei automatisch eine konkrete Gefahr. Damit ist diese Diskussion aus unserer Sicht akademisch. Das bedeutet, wir werden uns dieser Diskussion nicht im Detail widmen; aber ich weise darauf hin, es hätte dieser Formulierung nicht bedurft, wenn man die Gefahren in diesem Zusammenhang konkret in den Griff bekommen wollte oder in den Griff hätte bekommen wollen. Natürlich ist es für Sie weiterhin notwendig, dass die Staatsregierung die drohende Gefahr in ihrer schwierigen Art und Weise im Gesetzentwurf erfasst. Bei all dem, was wir gehört haben, ist klar: Das Defense Center, die DCAPs und Weiteres, das kommen soll, sind im Gesetz nicht geregelt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schaffen hier einen Flugzeugträger, der uns rechtlich befugt, die Meere zu befahren; aber welche Waffen, welche Flugzeuge draufgesetzt werden dürfen, das wissen wir noch nicht. Das steht insbesondere auch unter dem Haushaltsvorbehalt; denn wenn man sich mit den Fachkräften, beispielsweise beim SEK usw., unterhält, erfährt man, ein entsprechender Abschuss von fliegenden Gegenständen mit Spezialgewehren ist aufgrund der Ballistik nur sehr schwer durchzuführen. Andere Abschussmöglichkeiten wurden überhaupt noch nicht praktiziert, sodass diese Rechtsgrundlage bei entsprechender verantwortungsvoller Ausschöpfung der Befähigungsmöglichkeiten der Polizei ihr Dasein lange Zeit im Gesetz fristet, konkret jedoch nicht angewendet werden kann. Die Frage ist, wie sich der Haushaltsausschuss und der Landtag zu einer Ausstattung in Bezug auf diese Drohnen positionieren. Das wird sich in drei bis vier Wochen darstellen. Ich bin gespannt, welche Vorschläge in diesem Zusammenhang kommen. Die Personalausstattung ist ebenfalls ein ganz wichtiger Punkt. Meine Damen und Herren, Bayern ist ein Flächenland. Angeführt wurde, dass von Norden bis in den Süden viel kritische Infrastruktur vorhanden ist. Wer regelt das? Wo ist ein schneller Einsatz vonnöten? Dieser muss sehr schnell erfolgen. Und wie kommt diese entsprechend befugte Abwehr im Zusammenhang zum Einsatz? Ich habe meine Zweifel, dass die konkrete Anwendung in nächster Zeit erfolgreich sein wird. Wir unterstützen diese Angelegenheit von ganzem Herzen, weil es um die öffentliche Sicherheit und Ordnung geht; aber wir haben tatsächlich noch Anmerkungen im praktischen Bereich und hoffen, dass diese die Diskussion in den Ausschüssen bereichern werden. (Beifall bei der SPD)
