Alfred Grob
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! "Wir sind nicht im Krieg, aber längst auch nicht mehr im Frieden." So hat es Carlo Masala von der Bundeswehruniversität zur Sicherheitssituation in Europa formuliert. Ich glaube, er hat recht. Der hybride Krieg Russlands gegen die globale westliche Welt ist keine graue Theorie mehr, sondern Realität. In ganz Europa beobachten wir Sabotage und Spionage. Ein für alle sichtbares Symbol dieser hybriden Kriegsführung sind bemannte Flugobjekte, sogenannte Drohnen. Es gibt verschiedene Arten von Drohnen – jede Menge. Das reicht von Drohnen, die 30 Zentimeter groß sind und die man in jedem Elektromarkt kaufen kann, mit denen der Vater und der Sohn zum Spielen gehen, bis hin zu großen Drohnen mit mehreren Metern Spannweite, die militärisch eingesetzt werden können. Diese können auch bewaffnet sein. Dazwischen liegt unser Betätigungsfeld. Die Polizei muss befähigt werden, gegen diese Drohnen vorzugehen. Mittlerweile wissen wir alle, dass die Bedrohung durch Drohnen in ganz Bayern angekommen ist. Der Flugverkehr am Münchner Flughafen wurde während der Wiesn wegen Drohnensichtungen für zwei Nächte lang gesperrt. Auch in der Nähe meines Stimmkreises in Manching wurde zu Beginn des Jahres ein Drohnenschwarm gesichtet. Die Wehrtechnische Dienststelle, ein Militärflughafen und die Niederlassung von Airbus Defence and Space wurden überflogen. Zwei Monate später überflogen Drohnen das militärische Kontrollzentrum des taktischen Luftwaffengeschwaders in Neuburg. Just an diesem Tag war der Ministerpräsident zugegen. Generell kann dieser hoch abgeschottete Bereich nicht mit handelsüblichen Drohnen überflogen werden. Da waren Profis am Werk. Die GPS-Software wurde manipuliert, sonst wäre ein Überfliegen nicht möglich gewesen. Meine Damen, meine Herren, wir reden heute mittlerweile nicht mehr von Jugendstreichen, sondern von einer echten, handfesten Bedrohung. Meiner Meinung nach sind diese Drohnenflüge möglicherweise auch Teil einer russischen Strategie, um den demokratischen Verfassungsstaat zu delegitimieren und zu destabilisieren – frei nach dem Motto: Dieser Staat kann ja noch nicht einmal die kleinen Drohnen abwehren. Das ist nicht in Ordnung. Es ist höchste Zeit, dass wir dagegen vorgehen, die Bevölkerung nicht mehr verunsichern und an dieser Stelle klar und konsequent sicherheitspolitisch handeln. Und das tun wir. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Es geht um eine reale Bedrohung durch Drohnen. Wir reagieren genauso real, schnell und konsequent. Der Herr Minister hat es mit dem Gesetzentwurf zum Schutz vor Drohnenüberflügen in Bayern angesprochen. Die bayerische Polizei muss in der Lage sein, gegen Überflüge von Drohnen über den Flughafensicherheitsbereich, über den militärischen Sicherheitsbereich und über kritische Infrastrukturen entschieden vorzugehen. Das wird durch dieses Gesetz spezialrechtlich normiert. Das ist unsere Aufgabe. Deshalb passen wir das Polizeiaufgabengesetz an. Was wird konkret geändert? – Ich komme im Anschluss noch kurz auf die Einlassungen des Kollegen Baumann zurück. Der Artikel 11 ist nicht konkret genug. Das ist eine Generalklausel. Deswegen ist er zu ändern, um die Basis für massive Rechtseingriffe durch Drohnen zu schaffen. Wir haben bisher bei Vermisstenfahndungen, bei Objektaufklärungen und auch beim Abdrängen der Drohnen über der Allianz Arena oder im Rahmen der Siko den Artikel 11 PAG als Generalnorm bemüht. Wir schaffen eine spezialrechtliche Norm, die Handlungssicherheit für die Polizei und zusätzliche Rechtssicherheit schafft. Was wird konkret geändert? – Die Polizei kann künftig unbemannte Luftfahrtsysteme mit geeigneten technischen Mitteln aufspüren, abwehren und sicherstellen. Dies geschieht beispielsweise durch Elektroimpulsgeräte, durch Jammer oder auch durch ein einfaches Netz, das von einer Drohne auf die andere geschossen wird. Die Polizei kann künftig als Ultima Ratio – das ist auch wichtig – eine Drohne ohne Vorankündigung abschießen, wenn eine konkrete Gefahr oder eine drohende Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut besteht. Die bedeutenden Rechtsgüter sind natürlich definiert. Das sind Gesundheit, Leben, kritische Infrastruktur und bedeutende Sachwerte. Jetzt komme ich zum Bewaffnungsverbot. Artikel 47 Absatz 4 ist, um die ganze Norm zu konkretisieren, ganz einfach aufzuheben. Sonst hätte es möglicherweise ein Dilemma oder einen Widerspruch zwischen den beiden Normen gegeben. Wenn vorne eine spezialgesetzliche Drohnenregelung geschaffen wird, die weitergehend und konkreter ist, dann muss man hinten die unbewaffnete Drohne herausnehmen. Das ist einfach Gesetzessystematik. Das muss getan werden und ist auch sinnvoll. Meine Damen, meine Herren, ich möchte noch einen kleinen Punkt betonen. Wir reden an dieser Stelle von Drohnen in der Luft. Wir werden ebenfalls rechtliche Möglichkeiten schaffen, dass Drohnen, die über Land oder zu Wasser eingesetzt werden, auf der gleichen rechtlichen Basis bekämpft werden können. Ich habe es gesagt: Das schafft Rechtssicherheit und Handlungssicherheit für die Polizei. Das ist wichtig. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Jetzt komme ich noch zu Artikel 100. Gesetzgeberisch ist das ganz einfach eine Zitierklausel; denn alle Grundgesetze, in die eingegriffen wird, müssen in einem geschaffenen Recht zitiert werden. Rechtssystemisch ist es grundlegend falsch, Artikel 100 als Befugnisnorm anzuführen. Es gibt noch ein paar Informationen. Wir schaffen natürlich nicht nur das Gesetz; denn mit einem Gesetz allein kann man keine Drohne vom Himmel holen. Wir werden das sogenannte Drohnenkompetenz- und -abwehrzentrum DKAZ schaffen, zuerst einmal in Roth und dann in Erding, um die Kompetenz der bayerischen Polizei zu bündeln und auszubauen. Wir bauen in Erding das Defense Lab, um Forschung, Wissenschaft, Bundeswehr, Bundespolizei, Unternehmen der Sicherheitsindustrie und Start-ups zusammenzubringen. Sie können forschen und Technik entwickeln, die wir brauchen, um diese Drohnen zu bekämpfen und gegen sie vorzugehen. Meine Damen, meine Herren, wir schaffen mit Artikel 29a – das ist mir auch noch einmal ganz wichtig – auch eine Rechtsgrundlage, auf der wir spezialgesetzlich aufbauend auch die Amtshilfe der Bundeswehr in Anspruch nehmen können. Gesetzessystemisch macht man das nicht mit einer Generalklausel, sondern mit einer speziellen Bestimmung. Bei bestimmten Drohnenarten, wie militärische Drohnen, die sehr hoch fliegen, können wir die Bundeswehr zur Abwehr bitten. Rechtsträger bleibt die Polizei, Amtshilfeunterstützer ist die Bundeswehr. Das ist auf eine spezialgesetzliche Normierung gestützt. Das ist wichtig, um das Ganze umsetzen zu können. Meine Damen und Herren, hybride Angriffe, Sabotage und Spionage sind an der Tagesordnung. Wir tun alles, um der Verunsicherung der Bevölkerung entgegenzuwirken und schnell auf Drohnenüberflüge zu reagieren. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport und bin sicher, dass wir einen klugen Gesetzentwurf vorgelegt haben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
