bayern.landtag.de ↗

Horst Arnold

SPD 16.10.2025 Sitzungen 19/60

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt, aber auch vor Missbrauch ist eine elementare Triebfeder der Rechtspolitik, der Sozialpolitik und unserer sozialdemokratischen Partei. Unter diesem Deckmantel kann viel geschehen. Es darf jedoch nicht geschehen, dass wir das Fundament unserer Gemeinschaft, nämlich die Grundrechte und den Rechtsstaat, außer Acht lassen und abbauen. Diese Situation wäre jedoch mit diesem Alibi-Konstrukt gegeben. Es wird vorgeschlagen, dass anlasslos jede Kommunikation in Messengerdiensten untersucht und durchsucht werden kann. Das ist eine Gefahr für den Rechtsstaat und eine Gefahr für unser Gemeinwesen. Deswegen ist dieser Antrag auch richtig formuliert. Er muss in dieser Ernsthaftigkeit weiterverfolgt werden. Wir haben auch das Problem, dass technische Möglichkeiten immer mehr zunehmen. Bei dem zu erwartenden Datenfluss ist selbstverständlich auch KI einzusetzen. Wir weisen darauf hin, dass Fehlerquoten und Falschverdachte in Bezug auf KI nicht unerheblich sind und dadurch Stigmatisierung und falsche Verdächtigungen erfolgen. Das kann nur vor dem Hintergrund, Gewalt gegen Kinder bzw. sexualisierte Gewalt zu verhindern, nicht unser Anliegen sein. Probleme gibt es auch für Geheimnisschutzträger wie Ärzte, Abgeordnete oder Rechtsanwälte. Es besteht keinerlei Möglichkeit, dort Sicherheit zu schaffen. Deswegen ist auch das äußerst bedenklich. Wir müssen Instrumente schaffen, die es dem Staat ermöglichen, diese Art von Kriminalität effektiv zu bekämpfen. Zwar sollte eine Durchsuchung von Messengerdiensten möglich sein, aber dann mit Anlass, mit Verdacht und mit richterlichem Beschluss. So gehört sich das. Diese Grundregeln werden erstaunlicherweise von der EU und der Kommission vollkommen außer Acht gelassen. Das heißt aber nicht, dass diese Institution untauglich ist. Jedoch muss auch diese Institution in die Schranken gewiesen werden. Das tun wir auch. Wir weisen sie in die Schranken, indem jetzt tatsächlich parteiübergreifend Widerstand laut wird. Das geht so nicht. Es sollte nicht auf der Grundlage eines Generalverdachts alles durchsucht werden. In diesem Fall ist eine Angemessenheit notwendig. Wir bringen es auf den Punkt. Wir haben uns oft dem Verdacht auszusetzen, dass es in der neuen Bundesregierung Uneinigkeiten gibt. Es ist auch schon angesprochen worden, dass Herr Kollege Dobrindt sich nicht hundertprozentig gegen diese Richtlinie und für diesen Antrag ausspricht. Das kann dahingestellt bleiben. Die Einigkeit, die wir jetzt zeigen, ist maßstabsbildend. Um mit den Worten unserer Bundesjustizministerin Hubig zu sprechen: Anlasslose Chatkontrolle ist und bleibt in der Bundesrepublik Deutschland ein Tabu. (Beifall bei der SPD)

Alle Reden von Horst Arnold Protokoll ↗