Doris Rauscher
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Gießübel, tut mir leid, jetzt müssen Sie es sich noch mal anhören. Aber hilft nichts. (Michael Hofmann (CSU): Sie können es ja besser vortragen!) Viele von uns sind irgendwie schon mal mit dem Thema Sozialrecht in Berührung gekommen, ich persönlich regelmäßig auch in meiner ehrenamtlichen Funktion als VdK-Kreisvorsitzende in meinem Heimatlandkreis. Das Sozialrecht greift immer dann, wenn Menschen in schwierigen Lebenslagen Unterstützung brauchen, sei es bei Sozialleistungen, beim Kampf um bessere Teilhabe, in Krisen, durch Krankheit oder auch Pflegebedürftigkeit. Gerade dann braucht es eine Justiz, die nah am Menschen ist. In Bayern gelingt das bisher gut: 14 Senate in München betreuen 70 % der Bevölkerung, 6 Senate in Schweinfurt 30 % der Bevölkerung. Eine Verlagerung von 3 Senaten von München nach Schweinfurt würde dieses Gleichgewicht kippen. Dann wären 11 Senate in München für 70% und 9 Senate in Schweinfurt für 30 % der Bevölkerung zuständig. Die Folge: Fälle müssten von Süden nach Norden verlagert werden, mit spürbaren Nachteilen für die Betroffenen. Lassen Sie uns die betroffenen Menschen in den Blick nehmen; denn was bedeutet das konkret? – Von den Verfahren vor dem Sozialgericht sind Menschen mit chronischen Erkrankungen, Behinderungen, psychischen Belastungen sowie Ältere und Pflegebedürftige betroffen, Menschen, die oft ohnehin im Alltag mit vielen, auch finanziellen Hürden zu kämpfen haben. Für sie ist die Anreise zur Gerichtsverhandlung schon heute eine große Herausforderung. Die Verlegung von 3 Senaten des Landessozialgerichts von München nach Schweinfurt bringt für viele eine deutlich längere Anreise und somit höhere Kosten und Mühen mit sich, die nicht jeder stemmen kann. Gerade im Sozialrecht ist die mündliche Verhandlung in zweiter Instanz elementar. Oft ist es die erste Möglichkeit, das Anliegen persönlich darzulegen, weil in erster Instanz oftmals nur schriftlich entschieden wird, also ohne Anhörung der Betroffenen. Deshalb muss diese Teilnahme an der Verhandlung auch weiterhin so unkompliziert wie möglich sein. Genau darum geht es uns in der Bewertung des Gesetzes. Die Debatte im Fachausschuss hat klar gezeigt: Die Verlagerung des Sozialgerichts schafft für besonders vulnerable Menschen zusätzliche Hürden. Die Verlagerung gefährdet das Prinzip der Bürgernähe der Sozialgerichtsbarkeit. Das dürfen und wollen wir als SPD-Landtagsfraktion so nicht akzeptieren. Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt deshalb die Verlagerung eines Senats nach Schweinfurt, der bereits jetzt, im November 2025, als angemessener Schritt eingeleitet ist. Eine weitere Verlagerung lehnen wir jedoch ab, da sie die Bevölkerungsverteilung einfach nicht widerspiegelt. Wir stimmen der Verlegung des Senats zu, der bereits im November verlegt werden soll. Die Verlagerung weiterer Senate lehnen wir ab. In der Gesamtabwägung werden wir uns deshalb bei der abschließenden Abstimmung zum Gesetz enthalten. (Beifall bei der SPD)
