Horst Arnold
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den mir verbleibenden vier Minuten Redezeit kann ich nicht auf alle Aspekte dieses Gesetzes eingehen, aber doch schwerpunktmäßig herausarbeiten, wo für uns Problematiken bestehen, die zu einer intensiven Diskussion in den Ausschüssen führen müssen, damit für uns überhaupt die Chance besteht, dem Gesetz zuzustimmen. Der Artikel 33 des Grundgesetzes sichert allen Bürgern den freien Zugang zum öffentlichen Dienst zu. Allerdings heißt das nicht, dass die Bewerbung immer sofort angenommen wird, wenn sich jemand bewirbt. Es ist gerade in diesen Zeiten elementar, dass der öffentliche Dienst frei von Extremisten und Demokratiefeinden ist. Wir wollen, dass der öffentliche Dienst grundsätzlich immer auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CSU) Allerdings haben wir in dieser Republik historisch schon andere Erfahrungen gemacht. Auch wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind dabei über das Ziel hinausgeschossen. Der berühmte Radikalenerlass von Willy Brandt, der bei jeder Beschäftigung im öffentlichen Dienst zu einer Regelanfrage geführt hat, führte zu unhaltbaren Ergebnissen. Lokführer, die damals noch bei der staatlichen Deutschen Bahn angestellt waren, konnten als DKP-Mitglied nicht als Lokführer arbeiten. Das ist nicht zielführend und angesichts des Bedürfnisses, dem öffentlichen Dienst funktionstüchtige Menschen zur Verfügung zu stellen, nicht angebracht. Deswegen haben wir uns im Laufe der Zeit auf das Verfahren geeinigt, das nun in Bayern angewendet wird: Die Bekanntmachung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst ist die Rechtsgrundlage dafür, dass man einen Fragebogen ausfüllen lässt und die Bewerberinnen und Bewerber ankreuzen können, in welchen Organisationen sie tätig sind und in welchen nicht. Das finden wir gut. Wenn es aufgrund dieses Fragebogens und weiterer Erkenntnisse einen Anlass gibt, ist es aus unserer Sicht gerechtfertigt, dass der Verfassungsschutz tätig und eine Regelanfrage statuiert wird. Dieses Gesetz ist aber im Prinzip die Einführung der Regelanfrage durch die Hintertür. Sie sagen zwar, dass Sie die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen, sodass das Gesetz klar anwendbar ist, aber in Wirklichkeit eröffnen Sie durch eine Verordnung der Regierung für alle Zeit die Möglichkeit, Dienstkarrieren bzw. Fachbereiche zu bestimmen, in denen aus Ihrer Sicht eine Regelanfrage notwendig ist. Ich betone noch einmal: Die Durchführung einer Regelanfrage bedeutet, dass eine Person einer Überprüfung unterzogen wird, ohne dass Verdachtsgründe vorliegen. Das ist ein gravierender Eingriff in Persönlichkeitsrechte und die informationelle Selbstbestimmung. Das wissen wir. Es gibt auch mildere Mittel, beispielsweise durch einen Fragebogen. Für diese gravierenden Eingriffe einen Blankoscheck auszustellen, widerspricht auch dem verfassungsrechtlichen Gebot der Klarheit und der inhaltlichen Ausrichtung. Die Ausführung ist durch das Parlament, bei allem Vertrauen, das wir in die Regierung haben, nicht mehr kontrollierbar. Wir wollen solche gravierenden Grundrechtseingriffe als Gesetzgeber kontrollieren. Dazu sind wir da. Wir sind nicht bereit, Ihnen die Ermächtigung zu erteilen, für alle Zeiten zu entscheiden, in welchen Fällen Sie eine Regelanfrage durchführen und in welchen nicht. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Ich bin selbst Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Wissen Sie denn überhaupt, was Sie sich da zumuten? – Regelanfragen bei allen Einstellungen, wie auch immer Sie es festlegen, muten dem Verfassungsschutz, der jetzt schon genug zu tun hat, eine intensive Arbeit zu. Sie müssten dann mehr Leute einstellen, oder die Verzögerungen bei den Bewerbungen wären so unerträglich, dass der freie Zugang zu öffentlichen Ämtern fragwürdig wäre. Ich möchte Ihnen deutlich machen: Wir werden viel diskutieren müssen, bevor wir zustimmen können. Deswegen hoffe ich nicht nur im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Diskussionen. Wir müssen dieses Thema auch im Verfassungsausschuss diskutieren und für gegenseitige Anregungen offenbleiben.
