Stephan Oetzinger
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatsminister, Hohes Haus! Wie bereits von Herrn Staatsminister Herrmann ausgeführt, beraten wir heute über den höchsten bayerischen Orden, den der Freistaat zu verleihen hat, den Maximiliansorden, die exklusivste Auszeichnung, die es in Bayern gibt. Maximal einhundert lebende Trägerinnen und Träger darf es geben. Allein schon an dieser Zahl wird deutlich, dass es eine sehr exklusive und sehr seltene Auszeichnung sein soll, die ganz bewusst so angelegt ist. Werter Herr Staatsminister, lieber Florian an dieser Stelle, die Nobelpreisträger unter den Trägerinnen und Trägern des Ordens wurden bereits erwähnt. Deshalb hat unser Bayerischer Ministerpräsident Markus Söder meines Erachtens auch zu Recht bei der letzten Verleihung davon gesprochen, dass der Maximiliansorden so etwas wie der bayerische Nobelpreis ist. Das wird auch deutlich, wenn man einen Blick auf die Ordensträgerinnen und -träger richtet. Es sind zum einen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von absolutem Weltrang, beispielsweise Barbara Stollberg-Rilinger, Wolfgang Herrmann, Hans-Werner Sinn oder auch Papst Benedikt. Auf der Seite der Künstler sind es Ausnahmetalente wie Julia Fischer, Golo Mann, Carl Orff, Wolfgang Wagner oder Fritz Koenig. Damit stand und steht der Maximiliansorden in direkter Kontinuität zu seinem ursprünglichen Ordensgründer und Ordensstifter König Maximilian II., einem der renommiertesten Wissenschaftspolitiker des 19. Jahrhunderts, denkt man insbesondere an dessen Berufung der sogenannten Nordlichter, ausgezeichneter Wissenschaftler aus dem Norden des Deutschen Bundes, an die bayerischen Universitäten. An König Maximilian erinnert unter anderem der Ausbau Bayerns als Wissenschaftsstandort, die Einrichtung der Stiftung Maximilianeum, die Errichtung des Maximilianeums oder die Schaffung von Einrichtungen wie der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, zu guter Letzt auch die Stiftung eines eigenen Ordens für Wissenschaft und Kunst, des Maximiliansordens. 1980 hat die Bayerische Staatsregierung unter Ministerpräsident Franz Josef Strauß – das wurde bereits erwähnt – auf Vorschlag des damaligen Kultusministers Hans Maier an diese Tradition angeknüpft. Man ließ den Maximiliansorden wiederaufleben und schuf eine eigene Auszeichnung. Diese Auszeichnung wird bewusst nicht nur als sichtbares Zeichen in Form eines Ordens verliehen. Es besteht auch eine Ordensgemeinschaft, die eine wissenschaftliche und eine künstlerische Klasse an Mitgliedern umfasst. Diese Gemeinschaft wird zum Gedankenaustausch, vor allem beim jährlichen Festsitzungstreffen, genutzt. Der Orden ist eine Auszeichnung, die dem Freistaat Bayern als dem Wissenschaftsstandort in der Bundesrepublik Deutschland und dessen Rolle als Kulturstaat gerecht wird. Der Auftrag der Kulturstaatlichkeit steht in der Bayerischen Verfassung. Im heute vorgelegten Gesetzentwurf geht es darum, dass man dem Wunsch der Ordensträgerinnen und Ordensträger nachkommt, künftig das getrennte Abstimmen über Vorschläge neuer Ordensträger aus den Reihen der Mitglieder abzuschaffen. Die künstlerische Klasse wird nicht mehr getrennt von der wissenschaftlichen Klasse abstimmen, dagegen wird über neue Vorschläge künftig eine gemeinsame Abstimmung erfolgen. Damit möchte man die bessere Vernetzung und den engeren Austausch zwischen den Ordensträgern fördern. Dieser Vorschlag der Ordensträgerinnen und Ordensträger ist sehr gut und wird mit Sicherheit dem Renommee des Ordens zuträglich sein. Nebenbei wird die Lesbarkeit des Gesetzes durch redaktionelle Änderungen wie das Einfügen entsprechender Überschriften verbessert. Zudem wird eine zeitgemäße digitale Bekanntmachung im frei zugänglichen Ministerialblatt des Freistaat Bayerns ermöglicht. Ich glaube, es handelt sich insgesamt um einen sehr guten Vorschlag, der hier vorliegt. Ich freue mich auf die Beratung im federführenden Ausschuss. (Beifall bei der CSU)
