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Alexander Hold

16.10.2025 Sitzungen 19/60

Werte Kolleginnen und Kollegen, dann fahren wir in unserer Tagesordnung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 d auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über den Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst (Drs. 19/7768) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann das Wort. Bitte schön, Herr Staatsminister. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Staatsregierung darf ich heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst einbringen. Eigentlich ist es nur eine kleine Änderung, gewissermaßen gar nicht der Rede wert. Aber es ist eine gute Gelegenheit, um einmal mehr auf den Bayerischen Maximiliansorden hinzuweisen, den höchsten bayerischen Orden, den Orden mit der höchsten Wertigkeit, vergeben an ausgezeichnete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, an hervorragende Künstlerinnen und Künstler; 1853 von Max II. gestiftet, zwischendurch in Vergessenheit geraten, dann 1980 von Ministerpräsident Franz Josef Strauß wiederbelebt und seither viele Male verliehen. Das Besondere ist, dass nur 100 lebende Persönlichkeiten Ordensträger sein können, nicht mehr. Daran sieht man, wie exklusiv dieser Orden ist. Man sieht es aber auch daran, dass unter den derzeit etwas mehr als 80 lebenden Ordensträgern 9 Nobelpreisträger sind. Der Orden ist in zwei Abteilungen eingeteilt, nämlich in die Abteilung Wissenschaft und in die Abteilung Kunst, wie der Name schon sagt. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf trägt die Bayerische Staatsregierung dem einstimmigen Wunsch der Ordensgemeinschaft Rechnung, die Abstimmungsregeln für die Vorschläge zur Verleihung des Ordens aus ihrer Mitte zu ändern. Bisher stimmen die Mitglieder nach ihren Abteilungen getrennt über die Vorschläge aus der Ordensgemeinschaft ab, also Kunst für Kunst und Wissenschaft für Wissenschaft. Das Prozedere ist dann so, dass die Vorschläge endgültig noch dem Ordensbeirat vorgelegt werden – das ist ein weiteres Gremium – und dass dieser ein Votum abgibt, und am Ende entscheidet gewissermaßen der Ordensherr, wie das in der Ordenssprache heißt. Das ist der Bayerische Ministerpräsident. Er entscheidet dann endgültig, wer den Orden verliehen bekommt und wer nicht. Mit der Gesetzesänderung – das war der Wunsch der Ordensgemeinschaft, also der Versammlung aller Trägerinnen und Träger – sollen die Abteilungen nicht mehr getrennt voneinander vorschlagsberechtigt sein, sondern die Ordensgemeinschaft insgesamt soll es sein. Der Sinn dahinter ist, dass die unterschiedlichen Gruppen – sie sind natürlich sozusagen auf sich gestellt; die Wissenschaftler unter sich haben häufig nicht so viel Kenntnis von dem Bereich der Kunst und umgekehrt – breiter miteinander darüber diskutieren und sozusagen in gemeinsamer Verantwortung über die Grenzen der Fakultäten hinweg die Vorschläge unterbreiten und diesen damit mehr Gewicht verleihen. Insgesamt bleibt es natürlich bei den Abteilungen, aber die Vorschläge sollen eben über diese hinweg unterbreitet und abgestimmt werden. Das ist der Kern der Regelung. Bei der Gelegenheit werden noch redaktionelle Änderungen vorgenommen. Im Grunde genommen ist es eine kleine Gesetzesänderung, die für die Breite der Bevölkerung keine große Wirkung hat, die aber für den Orden wichtig ist und ein Anliegen der Ordensgemeinschaft war. Deshalb kommen wir dem selbstverständlich gerne nach. Ich bitte um entsprechende Beratungen und am Ende um Zustimmung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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