Doris Rauscher
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes des Bundes im Juni 2021 sind Ombudsstellen durch den neuen § 9a im SGB VIII gesetzlich geregelt. Hier geht es also gar nicht mehr um die Frage, ob wir ein Ombudschaftswesen einführen, sondern eher um die Frage, wie. Ombudschaftsstellen, also Beschwerde- und Schlichtungsstellen, müssen dem Bedarf junger Menschen und deren Familien entsprechen und unabhängig arbeiten und dürfen fachlich nicht weisungsgebunden sein. Was heißt das konkret? – Eine Ombudsstelle gibt Kindern, Jugendlichen und ihren Familien eine Stimme. Sie ist auch ein sicherer Ort, an dem ohne Ängste und Sorgen ein Ernstgenommenwerden stattfindet. Sie berät und vermittelt, sehr kompetent und auch rechtlich, und sie ist neutral. Gerade in Konflikten, oder wenn sich Kinder und Jugendliche ungerecht behandelt fühlen, ist das ein zentraler Punkt. Bayern hat sich nach zahlreichen Diskussionen, auch im Sozialausschuss, auf den Weg gemacht, ein Ombudschaftswesen für Bayern zu erproben. Wir als SPD haben diesen Prozess von Anfang an sehr wohlwollend unterstützt und vorangebracht. Seit 2021 läuft der Modellversuch an drei Standorten. Das wurde schon kurz erwähnt. Alle Stellen arbeiten unabhängig und fachlich nicht weisungsgebunden. Dies ist die zentrale Vorgabe aus dem SGB VIII. Ihre Arbeit wurde wissenschaftlich begleitet. Auch das ist wichtig zu wissen. Die Bilanz ist durchwegs positiv. Besonders die betroffenen Kinder und Jugendlichen selbst haben klar gesagt: Dieses Angebot hilft uns. Laut Abschlussbericht sind für sie ein paar Punkte besonders wichtig: eine gute Erreichbarkeit, eine zeitnahe Beratung, eine fachlich und rechtlich fundierte Einschätzung zu ihrem Anliegen, verständliche Sprache und Erklärung zum System sowie zu den Abläufen in der Kinder- und Jugendhilfe, Unterstützung in der Kommunikation, vor allem im Konfliktfall, und eine unabhängige, kostenfreie Beratung. Letzteres ist auch eine zentrale Empfehlung des Abschlussberichts. Die Ombudsstelle muss unabhängig bleiben. Statt drei brauchen wir künftig mindestens acht regionale Anlaufstellen, damit Kinder in allen Regionen Bayerns unkompliziert Hilfe erhalten. Das ist nicht mein Ergebnis, sondern das Ergebnis der wissenschaftlichen Begleitung. Was aber plant die Staatsregierung? – Statt eines flächendeckenden Ausbaus sollen die Ombudsstellen zentral an einer Stelle gebündelt werden. Die echte Unabhängigkeit ist übrigens auch fraglich. Die Finanzierung, die damit sicherlich einhergeht, erfolgt offensichtlich nach Kassenlage. Damit werden vier Jahre wertvolle Modellarbeit und wissenschaftliche Erfahrungen missachtet. Die Empfehlungen der Fachleute werden ignoriert. Der eindeutige Auftrag aus dem SGB VIII wird so nicht gut umgesetzt. Wir als Fachausschuss werden in den kommenden Wochen genau hinsehen, sowohl in der Gesetzesberatung als auch in einem bereits anberaumten Fachgespräch mit den Beteiligten des Modellversuchs; denn ob der Gesetzentwurf der Staatsregierung in seiner jetzigen Form bestehen kann, ist mehr als fraglich. Hier müssen wir noch einmal sehr genau hinsehen. Wie gesagt, die Frage lautet längst nicht mehr, ob Ombudschaftswesen kommen, sondern wie. (Beifall bei der SPD)
