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Doris Rauscher

SPD 16.10.2025 Sitzungen 19/60

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Frau Ministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle kennen Menschen, die seit Jahren verantwortungsvolle Arbeit leisten, egal ob im Büro, im Handwerk, im Einzelhandel oder anderswo, und trotzdem keinen formalen Bildungsabschluss vorweisen können. Für sie gab es bisher kaum eine Möglichkeit, ihre Fähigkeiten offiziell anerkennen zu lassen. Genau das ändert sich jetzt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt der Freistaat, es wurde schon erwähnt, ein Bundesgesetz um. Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz – da bekommt man fast einen Knoten in der Zunge. Ein bisschen einfacher hört es sich auf bayerischer Ebene an, aber auch nur ein bisschen: Es geht um das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz. Das ist vielleicht gerade auch für die Besucher auf der Tribüne ganz interessant zu hören, worüber wir gerade reden. Dieses Gesetz schafft die Grundlage für ein neues Feststellungsverfahren, mit dem berufliche Kompetenzen, die außerhalb eines klassischen Ausbildungsweges erworben wurden, sichtbar gemacht werden sollen, echte berufliche Chancen eröffnen sollen und eine Umsetzung in die Anerkennung erfahren sollen. Der Standard, auch das wurde erwähnt – ich glaube, da sind sich annähernd alle hier im Hohen Haus einig –, soll weiterhin die sehr hochwertige duale Ausbildung bleiben. Aber das Gesetz ist ein wichtiger Schritt und für viele eine richtig gute Chance; denn die gesellschaftliche Relevanz ist durchaus enorm. So haben wir im Land ungefähr drei Millionen junge Menschen zwischen 20 und 34 Jahren, die keinen formalen Berufsabschluss haben. Gleichzeitig zeigen aber Studien – das finde ich bei dieser Gesamtdebatte sehr interessant –, dass 60 % dieser sogenannten geringqualifizierten Tätigkeiten, die die Menschen ausüben, dem Facharbeiterniveau oder sogar einem höheren Niveau als dem Facharbeiterniveau entsprechen. Genau hier setzt das Gesetz an. Für die betroffenen Menschen kann das Verfahren einen echten Wendepunkt für ihr Leben darstellen – beruflich, finanziell und natürlich auch persönlich. Wir müssen uns die Gebührenhöhe für diese Anträge noch mal anschauen. Das können wir im Fachausschuss vertieft beraten; denn zu hohe Kosten sollen auch keine Barriere darstellen. Ein Punkt ist mir noch wichtig zu betonen, weil vorher die AfD den Eindruck erweckt hat, hier würde das Niveau so abgesenkt, dass künftig alle durchgewunken werden. Nein, es ist kein standardisierter Test, sondern eine komplexe individuelle Bewertung der beruflichen Erfahrungen. Das ist mir wichtig zu betonen. Ziel des Gesetzes soll es doch sein, ein Verfahren zu schaffen, das einerseits rechtlich funktioniert und das andererseits auch sozial trägt und eine Chance darstellt und damit einen Beitrag zur echten Fachkräftesicherung und Teilhabe in unserem Land leistet. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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