Melanie Huml
Werter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir über die Zukunft unseres Wirtschafts- und Sozialstaats sprechen, dann ist es enorm wichtig, auch über die berufliche Bildung zu sprechen. Das sage ich auch als Tochter eines Berufsschullehrers. Ich durfte als Kind schon von Anfang an miterleben, wie wichtig, wie fundiert unsere berufliche Ausbildung ist, die duale Ausbildung. Deutschland wird weltweit, international um die duale Ausbildung beneidet. Sie ist ein Erfolgsmodell. In meinen Augen ist sie sogar ein Teil unserer Identität. Sie verbindet nämlich Theorie und Praxis, Wissen und Können, Kopf und Hand. Sie schafft Aufstiegschancen, Sicherheit und Perspektiven. Sie ist das, was wir für junge Menschen wollen. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die duale Ausbildung ist für uns der Goldstandard, und das soll auch so bleiben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Aber es ist auch wichtig, das eine oder andere weiterzuentwickeln. Darum geht es heute. Es geht darum, dass wir mit diesem Gesetzentwurf klare Zuständigkeiten, rechtliche Verlässlichkeit und auch manche Möglichkeit außerhalb des klassischen Ausbildungswegs schaffen. Der Anlass ist – wir haben es von der Ministerin Ulrike Scharf schon gehört –, dass es ein Bundesgesetz gibt, zu dem wir uns auch im Bundesratsverfahren intensiv eingebracht haben. Die duale Ausbildung soll eben, wie ich schon gesagt habe, weiterhin der Standard bleiben. Es sollen aber Möglichkeiten geschaffen werden, dass der eine oder andere auch als Quereinsteiger mitmachen kann. Das Gesetz auf Bundesebene ist das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz, das 2024 als neues Instrument eingeführt wurde. Es geht dabei darum, dass man sehr erfahrenen Persönlichkeiten die Möglichkeit geben möchte, als Fachkraft mitzuarbeiten. Es geht also nicht darum, dass gleich irgendjemand, der überhaupt nicht im Beruf war, als Fachkraft ran darf. Nein, wir haben uns sehr intensiv dafür eingesetzt, dass es hier nicht zu niedrige Zugangsvoraussetzungen gibt. Wir haben uns für eine Altersgrenze von 25 Jahren eingesetzt, sodass man jungen Menschen nicht den Anreiz bietet, keine Ausbildung mehr zu machen und gleich diesen Weg zu gehen, erst einmal im Job zu sein und dann ganz schnell bei den Fachkräften mitarbeiten zu können. Nein, das wollen wir nicht. Wir wollen, dass die Anreize so sind, dass man lang genug berufstätig sein muss. Man soll also viereinhalb Jahre Berufstätigkeit – keine kürzere Zeit – nachweisen müssen. Das sind die Maßstäbe, die wir als Bayern eingebracht haben. In diesem Sinne haben wir jetzt für Bayern dieses Bundesgesetz umgesetzt. Über die Kammern und Ministerien werden die Standards definiert. Es gibt die verlässlichen Strukturen. Die Berufskammern konnten sich dazu äußern und sind größtenteils einverstanden. In diesem Sinne gehen wir jetzt in die Anhörung in den Ausschüssen. Ich will aber noch einmal betonen: Wir wollen nicht, dass die jungen Menschen nicht mehr in Richtung dualer Ausbildung gehen, sondern wir sehen die duale Ausbildung weiterhin als den Weg, junge Menschen neben dem Studium ins Berufsleben zu bekommen. Wenn es aber Menschen gibt, die einfach einen tollen Job machen, dann wollen wir, dass auch sie eine Chance bekommen, eine Anerkennung zu bekommen, sich zertifizieren zu lassen und aufsteigen zu können. Durchlässigkeit ist in der DNA des bayerischen Bildungssystems. Wir lassen die Möglichkeit dazu – im Sinne von Durchlässigkeit und nicht im Sinne von Fehlanreiz – jetzt auch im Bereich der beruflichen Bildung zu. Ich bitte in diesem Sinne um Zustimmung dafür, dass wir diesen Gesetzentwurf weitergeben können. Die duale Ausbildung bleibt für Bayern und die CSU aber der Goldstandard. – Vielen herzlichen Dank allen, die diesen Weg gehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
