Christiane Feichtmeier
Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Änderung des Kommunalrechts ist grundsätzlich begrüßenswert; denn starke Kommunen sind das Rückgrat unserer Demokratie. Aber der vorliegende Entwurf – so viel Ehrlichkeit muss sein – bleibt hinter den geweckten Erwartungen zurück. Deswegen werden wir uns auch am Ende enthalten. Zunächst zu den Punkten, die wir positiv sehen. Wir als SPD fordern seit Langem einen Freistellungsanspruch für kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Ehrenamtliche Verantwortung darf nicht an der Tür des Arbeitsplatzes enden. Wer sich für seine Gemeinde engagiert, braucht die Sicherheit, dass er oder sie dafür auch Zeit bekommt. Dieser Punkt im Entwurf ist richtig und wichtig, und wir werden ihn weiter vorantreiben, egal in welchem Gesetz er steht. Auch das Thema Jugendbeteiligung liegt uns sehr am Herzen. Viele Kommunen machen hier schon heute hervorragende Arbeit; mit Jugendparlamenten, Schülerforen oder digitalen Beteiligungsformaten. Eine gesetzliche Grundlage kann diese Beteiligung stärken und den Gemeinden einen klaren Rahmen geben. Selbstverständlich unterstützen wir das Ziel, barrierefreie Wahlunterlagen zu schaffen. Demokratie muss für alle zugänglich sein, unabhängig von körperlichen Einschränkungen. Hier könnte der Entwurf tatsächlich etwas bewirken. Kommen wir zu den Punkten, die wir kritisch sehen: Die geplante Vertretungsregelung für kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, also die Möglichkeit, sich zeitweise vertreten zu lassen, etwa während eines Auslandsaufenthalts oder einer Elternzeit, klingt auf den ersten Blick modern und flexibel. Aber Rückmeldungen aus der kommunalen Praxis zeigen: Einen echten Bedarf gibt es dafür kaum. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Die Gefahr ist groß, dass mehr Bürokratie entsteht, ohne dass es den Alltag der Kommunalpolitik wirklich erleichtert. Ähnlich sehen wir das Thema digitale Ratssitzungen. Schon heute sind hybride Sitzungen mit Zweidrittelmehrheit möglich. Eine einfache Mehrheit oder gar rein digitale Sitzungen lehnen wir ab; denn die Sitzungsöffentlichkeit ist ein hohes Gut. Eine Gemeinderatssitzung, bei der niemand mehr im Saal sitzt, wäre kein Gewinn für die Demokratie. Die vorgeschlagene Absenkung der Hauptamtsgrenze von 2.500 auf 2.000 Einwohnerinnen und Einwohner halten wir ebenfalls nicht für nachvollziehbar. Die jetzige Regelung wurde erst 2020 evaluiert. Sie funktioniert und ist praxistauglich. Auch hier besteht aus unserer Sicht kein Änderungsbedarf. Auch rechtlich gibt es Stolpersteine: das Wahlrecht ab 16 Jahren für Kommunalwahlen. Wir als SPD stehen seit Jahren hinter dieser Forderung, aber der Weg, den die GRÜNEN hier vorschlagen, ist nicht verfassungskonform. Artikel 7 der Bayerischen Verfassung müsste geändert werden. Eine einfache Gesetzesänderung reicht nicht aus. Bei der Frage, ob künftig auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger hauptamtliche Bürgermeister und Landräte werden können, sagen wir: Das ist europarechtlich möglich, aber kein Muss. Eine spannende Debatte sollten wir sachlich hierzu allerdings führen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist kein großer Wurf. Er recycelt viele alte Ideen und bietet wenig Neues für die Praxis vor Ort. Aber er zeigt: Wir müssen das Kommunalrecht weiterentwickeln – mit Augenmaß, mit Praxisbezug und mit echtem Mehrwert für die Ehrenamtlichen, die unsere Demokratie tragen. Wir teilen einige Ziele der GRÜNEN, aber nicht alle Wege. Deshalb enthalten wir uns bei diesem Entwurf. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. (Beifall bei der SPD)
