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Felix Locke

FREIE WÄHLER 16.10.2025 Sitzungen 19/60

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das ist mal wieder einen Gesetzentwurf mit wichtiger Bedeutung für die Kommunalpolitik. – So könnte man das in erster Instanz deuten, wenn man nur die Schlagzeilen bzw. Überschriften liest. Glauben Sie mir eines: Besonders für die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die ihre DNA in der Kommunalpolitik haben, (Harry Scheuenstuhl (SPD): Früher!) aus der Kommunalpolitik entstanden sind, deswegen auch im Bayerischen Landtag immer die Lanze für die Kommunalpolitik brechen und die stärkste kommunalpolitische Bewegung in Bayern sind, ist es wichtig, dass man sich immer wieder die Vorschriften und die Gesetze in der Gemeindeordnung anschaut. Aber das, was wir hier heute insbesondere von den Kollegen als Gesetzentwurf präsentiert bekommen, hat nur ein Ziel: ein Sammelsurium von verschiedensten Ideen in ein stümperhaftes Gesetz zu bringen, einzig und allein mit der Absicht – da Sie wissen, dass dieses Gesetz in dieser Form weder rechtskonform noch durchsetzbar noch mehrheitsfähig ist –, bei der anstehenden Kommunalwahl mit den Bürgern ins Gespräch zu kommen und über die böse Staatsregierung aus CSU und FREIEN WÄHLERN zu schimpfen, warum wir denn wieder alles verhindern, dass wir undemokratisch sind, dass wir die Teilhabe insbesondere auch von Frauen oder von jungen Menschen in der Kommunalpolitik verhindern wollen. Das ist durchschaubar, das ist nicht ehrlich, und das ist nicht der Umgang, den wir auch als Demokraten besonders im Kommunalpolitischen pflegen; denn in der Kommunalpolitik geht es doch um die Sache. Da geht es nicht um Mehrheiten, da geht es nicht um parteipolitisches Geplänkel, sondern da geht es einzig und allein um die Gemeinschaft vor Ort, parteiübergreifend. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Deswegen skizzieren Sie meiner Meinung nach auch viele Themen in Ihrem Gesetz falsch. Sie gehen immer von diesem Lagerkampf zwischen einzelnen Fraktionen aus. Sie gehen davon aus, dass die einen gegen die anderen arbeiten. Aber wenn man mal in die Herzkammer der Demokratie, die Kommunalpolitik, schaut, dann merkt man doch, dass viele Beschlüsse einstimmig sind. Deswegen habe ich auch keine Angst vor einer Zweidrittelmehrheit in einer Geschäftsordnung, weil man sich normalerweise zusammenrauft, meistens in vielerlei Dingen einfach einig ist und sich auch so lange miteinander in Gesprächen zusammenfindet, bis man das Beste für seine Kommune, für seine Gemeinde erreicht hat. Aber was ich schon witzig finde, ist Ihr vorgeschlagenes Vertretungsrecht im Rat. Wir sind hier nicht bei einem Fußballturnier, bei dem man sich die Mannschaft flexibel zusammenstellen kann. Ein kommunales Ehrenamt ist ein Ehrenamt, das auch vereidigt wird. Man trifft bewusst die Entscheidung zu kandidieren und tritt dann auch für eine Sache ein. Wir haben hier bei der Kommunalwahl auch keine Parteienwahl. Die wenigsten von uns werden gewählt, weil jemand sein Wahlkreuz bei einer Partei macht, sondern die Realität schaut doch so aus, dass man sich die Personen in einen Gemeinderat wählt, durch die man sich vertreten fühlt. Das können eben Personen aus unterschiedlichsten Fraktionen und Listen sein. Das macht doch die Kommunalpolitik ehrlich, und das macht doch die Kommunalpolitik auch so wichtig. Dementsprechend halte ich nichts von einer starren Vertretungsregel, wie Sie sie vorschlagen. Das verzerrt Mehrheiten, das ist höchst undemokratisch und passt auch nicht zu der Meinung meiner Fraktion, wie Kommunalpolitik gelebt wird. Da treten Menschen, die persönlich gewählt werden, für die Sache ein und nicht ein starrer Parteimechanismus, der sich dann dort vertreten lässt, wo man vielleicht Mehrheiten sucht oder Mehrheiten braucht. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Jugendbeteiligung ist so ein schönes Wort. Das treiben Sie ja auch immer wieder wie die Sau durchs Dorf. Wenn man sich aber mal die Realität anschaut, merkt man doch, dass wir besonders in der Kommunalpolitik extrem niedrigschwellig Jugendbeteiligung haben. Wir haben den DVBJ, für den ich sehr dankbar bin, also den Dachverband der bayerischen Jugendvertretungen hier in Bayern, der ein gutes Netzwerk macht. Auch auf Gemeindeebene habe ich noch nie erlebt, dass es einen Gemeinderat gibt, der es verhindern möchte, wenn Jugendliche sich beteiligen wollen, ein Jugendparlament gründen wollen, auf Jugendversammlungen gehen wollen. Das scheitert meiner Meinung nach nicht an dem Willen – und auch ein Gesetz hilft da nichts –, aber wo kein Willen in der Kommune ist, da hilft auch ein Gesetz nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen lassen wir es so. Lassen wir die Kommunen selbst entscheiden. Lassen wir die jungen Menschen mitreden, dort, wo sie mitreden wollen. Aber zwingen wir ihnen doch kein Parlament auf, das am Ende auch nicht funktioniert. Digitale Ratssitzungen sind auch so ein Beispiel. Das klingt wieder super: Wir machen hybride Sitzungen. – Die Zweidrittelmehrheit habe ich schon angesprochen. – Ja, aber die Kehrseite von Demokratie ist auch, dass man sich in hybriden Sitzungen einfach nicht so austauschen kann wie in Präsenz vor Ort. Ein Gemeinderat lebt vom Austausch, der lebt von dem Vier-Augen-Kontakt, den man pflegt. Der lebt nicht davon, dass man in Webcams und Bildschirme schaut. Darunter leidet die Demokratie, darunter verschärfen wir auch die populistischen Züge in der Kommunalpolitik. Meiner Meinung nach ist klar: Wer ehrliche Politik machen möchte, der muss sich und der darf sich auch die Zeit nehmen, sich in ein Rathaus, in einen Gemeinderat zu setzen und dort auf Augenhöhe mit seinen Kollegen für die besten Ideen zu werben und das nicht in einer Anonymität irgendwo im Netz zu machen. (Zuruf des Abgeordneten Martin Stümpfig (GRÜNE)) Das ist ein Rückschritt in die Vergangenheit. Demokratie lebt von Leben. Ich sage es Ihnen aus der Praxis: Wir haben bei uns in Lauf auch die hybriden Sitzungen eingeführt. Die, die hybrid teilnehmen, sind immer in gewisser Weise abgehängt. Viele Kolleginnen und Kollegen kommen in Präsenz und organisieren das, obwohl sie die Möglichkeit haben, an digitalen Sitzungen teilzunehmen, weil man eben gerne und leidenschaftlich diskutiert. Das funktioniert auch nur dann, wenn man vor Ort ist. Das Letzte ist das Wahlalter ab 16. Das musste ja noch irgendwie in diesen Antrag rein. Aber ich frage mich schon: Der Realitätscheck ist bei Ihnen nicht vorhanden. Wollen Sie jetzt wirklich für die kommende Kommunalwahl noch das Wahlalter ab 16 einführen? – Dann frage ich mich, wie wir aktuell mit den ganzen Nominierungsveranstaltungen umgehen. Können wir dann alle noch mal den Reset-Knopf drücken –

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