Martin Behringer
– und somit ein generelles Bauverbot in weiten Teilen Bayerns in Überschwemmungsgebieten und Risikozonen ohne Rücksicht auf lokale Schutzmaßnahmen oder Planungen bedeuten würde. Dies greift massiv in die kommunale Planungsfreiheit ein. Dabei wissen unsere Kommunen doch, was sie tun. Sie kennen ihre örtlichen Gegebenheiten besser als jede zentrale Stelle. Sie tragen die Verantwortung – politisch, finanziell und praktisch – für die Entwicklung ihrer Gebiete. Gerade im ländlichen Raum stehen viele Kommunen massiv unter Druck. Sie müssen Wohnraum schaffen, sie müssen Familien und junge Menschen im Ort halten und natürlich Betrieben Perspektiven bieten. Wir dürfen diesen Gemeinden nicht durch pauschale Vorschriften Entwicklungsmöglichkeiten nehmen. Statt pauschaler Verbote setzen wir auf Einzelfallentscheidungen, auf Stärkung der Zusammenarbeit, Unterstützung der Kommunen und auf eine klare Abgrenzung zwischen Bauordnungsrecht und Wasserrecht. Sehr geehrte Damen und Herren, wir alle wollen Sicherheit, aber nicht auf Kosten der kommunalen Selbstverwaltung, nicht durch rechtlich fragwürdige Doppelregelungen und nicht durch neue bürokratische Hürden. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Er schafft keine zusätzliche Sicherheit, sondern blockiert Entwicklung, wo sie sinnvoll und verantwortungsvoll möglich ist. Wir setzen auf das bestehende, bewährte System, und wir setzen auf die Verantwortung unserer Kommunen und unserer Genehmigungsbehörden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
