Martin Behringer
– bei der Bebaubarkeit von Grundstücken zusätzliche Einschränkungen für Hochwasserschutzgebiete festzulegen, einen neuen bautechnischen Hochwasserschutznachweis einzuführen und Bauverbote außerhalb der bereits im Wasserhaushaltsgesetz geregelten Gebiete zu etablieren. Was auf dem Papier nach mehr Sicherheit klingt, ist in Wahrheit ein gravierender Eingriff in bestehende Kompetenzen und bewährte Verfahren. Herr Kollege Konrad Baur hat es schon gesagt. Wir werden den Gesetzentwurf aus den folgenden Gründen ablehnen: Erstens ist er verfassungsrechtlich sehr problematisch. Herr Kollege Baur hat soeben gesagt, dass die Gesetzgebungskompetenz dafür beim Bund liegt. Zweitens überschreitet der Entwurf die Systematik der Bayerischen Bauordnung. Die Bayerische Bauordnung regelt bauordnungsrechtliche Ziele wie zum Beispiel die Standortsicherheit, den Brandschutz, die Verwendung von Baustoffen oder kurz gesagt die Frage, wie gebaut wird, aber nicht fachrechtliche Belange wie den Hochwasserschutz. Dies bedeutet, dass die Bayerische Bauordnung nicht dafür gedacht ist, pauschale Bauverbote aufgrund von Hochwasserrisiken zu normieren. Dafür gibt es bereits das Wasserrecht mit klaren Zuständigkeiten, definierten Verfahren und abgestimmten Kriterien. Drittens verursacht der Entwurf unnötige Bürokratie. Ein zusätzlicher Hochwasserschutznachweis würde für Bauherren in Bayern nicht nur Verunsicherung und Mehraufwand bedeuten, sondern auch erhebliche Kosten. Gleichzeitig ist der konkrete Nutzen unklar; denn bereits heute ist der Hochwasserschutz Bestandteil jedes Bauleitverfahrens. In Bayern ist es bereits Standard, dass bei jeder Ausweisung eines Baugebiets die zuständigen Wasserwirtschaftsämter eingebunden werden. Deren fachliche Stellungnahme ist verpflichtend und bildet die Grundlage für eine individuelle, faktenbasierte Entscheidung. Das heißt, wir haben heute schon ein funktionierendes System, das sowohl den Hochwasserschutz als auch die Interessen der Kommunen berücksichtigt. Ich darf vielleicht auch daran erinnern, dass seit 2011 rund 4 Milliarden Euro in den Hochwasserschutz investiert worden sind. Meiner Meinung nach sind pauschale Bauverbote der falsche Weg, was die Konsequenz des Gesetzentwurfs der GRÜNEN wäre –
