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Konrad Baur

CSU 22.07.2025 Sitzungen 19/56

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Gäste im Hohen Haus! Es mag den einen oder anderen Kollegen geben, der der Auffassung ist, manche Anträge der GRÜNEN hinterlassen das Gefühl, dass man sich inhaltlich auf dem völlig falschen Dampfer befindet. Sehen Sie es als Zeichen und größtmögliches Angebot meiner kollegialen Zusammenarbeit, wenn ich ganz zu Beginn feststelle, dass es in diesem Fall nicht so ist; denn der Regierungskoalition und mir persönlich ist der Hochwasserschutz ein sehr wichtiges Anliegen. – Wo ist Frau Kollegin Sowa? Ich möchte wissen, wohin ich schauen muss. (Toni Schuberl (GRÜNE): Sie spricht mit dem Bauminister!) – Sie spricht mit dem Bauminister. – Hervorragend, das ist in Ordnung. Das ist im Übrigen nie schlecht. Ich stelle aber fest, dass man trotz dieses gut gemeinten und im Ziel richtigen Antrags wieder auf handwerklicher Ebene – ich sage es einmal auf gut Bairisch – ein bisschen Pech beim Nachdenken gehabt hat. Wir haben viele handwerkliche Fehler feststellen müssen, die das gute Ziel ein bisschen verwässern. Ich möchte den Gesetzentwurf mit Ihnen gemeinsam durchgehen: Erstens stellen wir fest, der Gesetzentwurf verstößt eigentlich gegen kompetenzrechtliche Regelungen des Grundgesetzes. Zweitens widerspricht er der Beschränkung der Bayerischen Bauordnung auf bauordnungsrechtliche Ziele. Das kann man auch als juristischer Laie, wie ich einer bin, vom Namen her ableiten. Deswegen ist der Gesetzentwurf von vornherein handwerklich nicht gut gemacht. Drittens schätzen wir unsere Bauordnung sehr; denn sie ist deutschlandweit Vorreiter. Wir stärken unsere Bauordnung und entwickeln sie maßgeblich und zukunftsträchtig weiter. Das ist ein Auftrag unserer Modernisierungsgesetze. Insofern widerspricht Ihr Antrag all dem, was wir die letzten Monate im Hohen Haus mehrheitlich beschlossen haben, bzw. dem, was aus unserer Sicht die Motivation für politische Arbeit sein sollte. Ihr Gesetzentwurf enthält überflüssige Doppelregelungen. Darauf werde ich noch einmal genauer zu sprechen kommen. Vor allem bewirkt der Gesetzentwurf schlussendlich genau das, was wir eigentlich nicht wollen, nämlich mehr Bürokratie; denn er fordert einen neuen bautechnischen Nachweis. Sie bleiben übrigens jeden Nachweis schuldig, wer diesen erbringen soll. Das entnehme ich Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht. Für mich klingt ein neuer bautechnischer Nachweis nicht unbedingt nach Erleichterung und vor allem nicht nach Kostensenkung, egal um welches Bauvorhaben es sich handelt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Aber gehen wir die einzelnen Punkte einmal genauer durch. Wir arbeiten auch diesen Gesetzentwurf seriös ab, wie es sich gehört: Erstens ist die Gesetzgebungskompetenz zu beachten. Der Kompetenztitel Bodenrecht ist im Grundgesetz definiert und umfasst die Ausweisung von Baugebieten und auch die bauliche Ausnutzbarkeit von Grundstücken. Außerdem ist die Voraussetzung, unter der man mit Verweis auf den Hochwasserschutz eine Bebauung verhindern könnte, im Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Dabei handelt es sich auch um Bundesgesetzgebung. Man muss also allein schon anhand der beiden genannten Beispiele feststellen: Ihr Vorschlag wäre eine abweichende Gesetzgebung, die für uns als Landesgesetzgeber schlicht nicht möglich ist. Zweitens ist auf die bauordnungsrechtlichen Ziele der Bauordnung einzugehen. Die allgemeine Schutzbestimmung ist im Artikel 3 der Bayerischen Bauordnung genau definiert. Dort sind zum Beispiel die Sicherheit, die Nachhaltigkeit und der Gesundheitsschutz genannt. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Aufnahme des Hochwasserschutzes ist in dem Zusammenhang schlicht und ergreifend systemwidrig und verkennt dabei, dass eine Baugenehmigung keine allgemeingültige Unbedenklichkeitsbescheinigung für Bauvorhaben jeglicher Art ist, die einen Blankoscheck oder eine Blankofreistellung von jedwedem Risiko in Aussicht stellt. Das ist ein entscheidender Punkt; denn es geht darum, welches Signal wir als Gesetzgeber senden. Die Frage, ob der Hochwasserschutz bezüglich der Bebauung von Grundstücken zu beachten ist oder nicht, ist fachrechtlich geregelt, also durch das Wasserrecht zu beantworten. Es ist eine Grundidee der Bayerischen Bauordnung, die man politisch diskutieren kann, aber unsere Auffassung ist Gott sei Dank mehrheitlich: Wir setzen grundsätzlich auf Eigenverantwortung anstatt Bevormundung und immer weitere Verbote bzw. Einschränkungen, vor allem, wenn es schon Regelungen gibt, wie ich eingangs erklärt habe. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich kann Ihnen noch zusätzlich helfen. Was sind denn die bauordnungsrechtlichen Gründe bzw. Kriterien, die in der Bauordnung geregelt sind? – Man kann dort zum Beispiel so etwas lesen wie Barrierefreiheit, Einfügung in die Umgebung und vieles Weitere. Alles, was unter dem Gesichtspunkt Hochwasserschutz zu verhindern wäre, ist auf anderer Ebene abschließend geregelt. Zum Schluss will ich noch auf eine weitere Forderung von Ihnen eingehen, nämlich die Einhaltung des Verbots der Bebauung von Überschwemmungsgebieten. Das suggeriert – liebe Frau Kollegin Sowa, Ihre Einleitung hat es vermuten lassen –, dass wir heute darüber diskutieren, ob mehr oder weniger Hochwasserschutz betrieben werden soll. Das ist aber nicht der Fall. Sie fordern etwas, bei dem wir ganz klar sagen, und die Juristen mögen mir recht geben: Das ist auf anderer Ebene schon geregelt. Wir brauchen keine doppelte Regelung, wir brauchen keine Änderung der Bayerischen Bauordnung. Das ist bereits bundesrechtlich im Wasserhaushaltsgesetz abschließend geregelt. Wer heute gegen diesen Gesetzentwurf stimmen würde, der würde also nicht für weniger Hochwasserschutz stimmen; denn eines müssen wir in der politischen Debatte klarmachen: Die Deutungshoheit über die geltende Rechtslage überlassen wir nicht Ihnen. Wir stützen uns auf das, was aktuell schon gilt. Dazu gehört definitiv auch der Hochwasserschutz. (Beifall bei der CSU) Was ist also der bayerische Weg beim Hochwasserschutz? – Uns und mir persönlich ist sehr wichtig, dass wir unsere Hochwasserschutzmaßnahmen auf technische Maßnahmen stützen, indem wir Anlagen des Hochwasserschutzes bauen. Wir setzen auf natürlichen Wasserrückhalt mit Renaturierung, Waldumbau, Bodenpflege sowie Schutz und Ausweitung von Retentionsräumen. An dieser Stelle möchte ich ein ganz großes Dankeschön an alle Land-, an alle Forstwirte, an alle Flächenbewirtschafter aussprechen; denn um diese und deren Flächen geht es schlussendlich. Man darf an dieser Stelle auch einmal sagen, dass diese den Hochwasserschutz durchführen, den wir hier fordern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir unterstützen unsere Kommunen bei den Aufgaben des Hochwasserschutzes. Wir setzen auf die Ausweitung von Informationssystemen und Frühwarnung. Wir setzen auch auf Forschung und Zukunft, indem wir mit Hochschulen, Universitäten und Forschungsinstituten auf diesem Gebiet zielgerichtet zusammenarbeiten. Das kann man im weitesten Sinne auch unter unserer Hightech Agenda verstehen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend noch eine persönliche Erfahrung einbringen. Meine Familie ist in vierter Generation Betreiber eines kleinen Wasserkraftwerks, wie so viele in Bayern. Ich weiß aus eigener Erfahrung, was es heißt, um drei Uhr in der Nacht aufstehen zu müssen und den Schleusendienst zu übernehmen, wenn es mal wieder gescheit regnet und Hochwasser im Anmarsch ist. Ich weiß, was es heißt, nervös auf die Flusspegelstände zu schauen, wenn Unwetterereignisse angekündigt worden sind. Ich weiß ganz genau, was es heißt, wenn ich sage: Hochwasserschutz wird nicht in theoretischen und akademischen Diskussionen in den Parlamenten, sondern von den Praktikern vor Ort betrieben, von den Kommunen, den Wasserwirtschaftsämtern, den Landwirten und den Kraftwerksbetreibern, die von und mit der Natur leben. All das würden Sie in dieser theoretischen Diskussion wegwischen. Meine Damen und Herren, unsere Idee ist, beim Hochwasserschutz auf das zu setzen, was wir bisher schon sehr gut tun. Ich habe es ausgeführt: Wir setzen auf technische Maßnahmen genauso wie auf die Möglichkeit, der Natur wieder Raum zurückzugeben. Lassen Sie mich Ihnen abschließend noch einen Gedanken mitgeben; denn konkret helfen uns diese theoretischen Diskussionen über möglicherweise festzuschreibende Schutzziele, die an anderer Stelle sowieso schon geregelt sind, überhaupt nicht. Sie könnten doch, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, auf Ihre Vorfeldorganisationen, Parteifreundinnen und Parteifreunde hinwirken, konkrete Maßnahmen im besten Sinne der Ökologie und Ökonomie wie zum Beispiel Kraftwerksbauten – in meinem Stimmkreis ist es an der Salzach – durchführen zu lassen. Hier sind es immer die GRÜNEN, die gegen die energetische Nutzung, die gleichzeitige ökologische Aufwertung –

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