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Martin Behringer

FREIE WÄHLER 24.06.2025 Sitzungen 19/53

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es steht außer Frage: Die Sicherheit unserer Kinder auf dem Schulweg ist für uns alle ein zentrales Anliegen. Eltern wollen ihre Kinder gut geschützt wissen, und zwar zu Recht. Wir als Abgeordnete tragen Verantwortung dafür, dass unser Verkehrssystem so gestaltet ist, dass Gefährdungen minimiert und sichere Wege ermöglicht werden. So verständlich das Ziel des Antrags auch ist; der Weg, der hier eingeschlagen werden soll, ist falsch. Der Antrag fordert, dass die Staatsregierung nicht nur die Einrichtung sogenannter Schulstraßen aktiv unterstützt, sondern den Kommunen sogar eine Handlungsempfehlung für die Umsetzung an die Hand geben soll. Auf den ersten Blick sieht das vernünftig aus; bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass eine rechtlich komplexe und örtliche Herausforderung in eine pauschale Maßnahme gepresst werden soll. Genau das ist weder zielführend noch praktikabel. Die geltende Rechtslage lässt bereits heute die Möglichkeit zu, Schulstraßen einzurichten; allerdings nicht pauschal, sondern nur aufgrund einer qualifizierten Gefahrenlage. Das ist kein bürokratisches Hindernis, sondern der Ausdruck eines rechtsstaatlichen Prinzips. Eingriffe in den Straßenverkehr dürfen nur erfolgen, wenn sie verhältnismäßig und notwendig sind. § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung verlangt eine solche genaue Prüfung. Wer also Schulstraßen fordert, muss auch sagen, wie die rechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt werden sollen. Dies pauschal durch eine Handlungsempfehlung von oben zu regeln, wäre rechtlich fragwürdig und möglicherweise sogar kontraproduktiv. Die Entscheidung, ob eine Straße zeitweise für den motorisierten Verkehr gesperrt werden soll, ist eine kommunale Aufgabe. Sie muss vor Ort in Kenntnis der spezifischen Gegebenheiten getroffen werden. Der Freistaat kann und darf nicht zentral Vorgaben erlassen, die am Ende den individuellen Handlungsspielraum der Kommunen einschränken oder rechtliche Unsicherheiten schaffen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Kommunale Eigenverantwortung bedeutet auch, dass Städte und Gemeinden in der Lage sind, Verkehrsversuche selbst anzustoßen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Es ist auch wichtig, an die Verhältnismäßigkeit und mögliche Folgewirkungen zu denken. Schulstraßen mögen das Problem der Eltern-Taxis vor Schulen scheinbar lösen, sie verlagern den Verkehr aber nicht selten in die Nebenstraßen. Die Anwohner tragen dann die Belastung, während das eigentliche Problem, nämlich ein mangelndes Angebot an Alternativen zum Eltern-Taxi, nicht behoben wird. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Statt an den Symptomen herumzudoktern, müssen wir weiterhin in unsere Infrastruktur investieren. Der Vergleich mit anderen Bundesländern greift zu kurz. Die Beispiele aus Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg zeigen, dass Schulstraßen auch dort keineswegs flächendeckend oder problemlos umgesetzt werden. Die kommunalen Erfahrungen sind gemischt. Vielerorts gibt es sowohl von den Anwohnern als auch von Eltern Widerstand. Wer behauptet, Bayern sei in dieser Hinsicht rückständig, ignoriert, dass die Rechtslage überall dieselbe ist. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Viele Kommunen können sehr wohl selber tätig werden, wenn sie es wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen die Sicherheit unserer Kinder im Straßenverkehr ernst nehmen. Wir müssen aber auch seriös, rechtssicher und verantwortungsvoll handeln. Was der Antrag stattdessen vorschlägt, ist nichts anderes als zusätzliche Bürokratie. Allgemeine Handreichungen oder pauschale straßenrechtliche Hinweise helfen uns in der Praxis nicht weiter. Sie ersetzen nicht die rechtlich gebotene Einzelfallprüfung, sondern führen zu mehr Verwaltungsaufwand ohne Mehrwert. Kurz gesagt: Man produziert Arbeit, ohne eine Wirkung zu erzielen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Die kommunale Ebene ist handlungsfähig. Sie braucht keine allgemeingültigen Handreichungen, sondern Unterstützung bei Bedarf sowie Orientierung im konkreten Fall – und vor allem Vertrauen in die eigene Gestaltungskraft. Symbolpolitik hilft nicht weiter. (Josef Lausch (FREIE WÄHLER): Bravo!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns deshalb gemeinsam für die Sicherheit unserer Kinder einstehen. Lassen Sie uns dies mit klugen und rechtssicheren Lösungen tun und nicht mit Anträgen, die in erster Linie unnötig viel Papier, unzählige Arbeitsstunden und Steuergeld verbrennen. Deshalb lehnen wie den Antrag ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Bravo, Martin! Bravo!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Zu einer Zwischenbemerkung erteile ich dem Kollegen Christian Zwanziger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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