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Christiane Feichtmeier

SPD 24.06.2025 Sitzungen 19/53

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Schluss des Tages möchte ich mit Ihnen über ein Thema diskutieren, das für viele Familien in Bayern von unmittelbarer Bedeutung ist, nämlich die Sicherheit auf dem Schulweg. Stellen Sie sich einen Moment vor: Ein Kind steht morgens mit dem Schulranzen auf dem Rücken an der Hand seiner Mutter. Es ist noch müde, aber stolz. Es möchte den Schulweg heute alleine gehen, selbstständig, wie wir es uns wünschen. Aber vor der Schule tobt der Verkehr: hupende Autos, parkende Fahrzeuge in zweiter Reihe, Lieferdienste, Baustellenfahrzeuge, Eltern, die aus Angst wieder ins Auto steigen, obwohl sie eigentlich wollten, dass ihr Kind zu Fuß geht. Und dann passiert es: Eine Sekunde Unaufmerksamkeit, ein Wendemanöver, eine kleine Lücke im Blickfeld, und plötzlich liegt ein Kind auf dem Asphalt. Werte Kolleginnen und Kollegen, so darf Schule in Bayern nicht beginnen. Doch genau das passiert immer wieder. Die Unfallstatistiken zeigen es klar: Die meisten Unfälle mit Kindern ereignen sich morgens zwischen 7 und 8 Uhr, genau dann, wenn sie zur Schule gehen wollen. Der zweithäufigste Zeitraum ist zwischen 15 und 16 Uhr, genau dann, wenn sie heimgehen wollen. Deshalb fordern wir in unserem Antrag Schulstraßen für Bayern: Temporäre Sperrungen vor Schulen, etwa 30 Minuten vor Schulbeginn oder nach Schulschluss, sind ein einfaches, aber wirksames Mittel, um Kindern einen sicheren Raum zu schaffen. Sie schützen nicht nur, sie ermöglichen Kindern auch, selbstständig zur Schule zu gehen, zu Fuß oder mit dem Rad. Genau das ist wichtig für ihre Entwicklung und für ihre Verkehrskompetenz. Uns geht es nicht darum, mit dem Finger auf Eltern zu zeigen. Viele Eltern fahren ihre Kinder aus echter Sorge, weil sie die Gefahr vor der Schule kennen. Aber dieser gut gemeinte Schutz schafft neue Risiken, wenn alle gleichzeitig fahren. Hinzu kommen anderer Kfz-Verkehr, Lieferdienste und Durchgangsverkehr. Auch das gehört zur Realität. Die Lösung wäre so einfach: weniger Verkehr direkt vor der Schule. Dafür bieten Schulstraßen ein erprobtes Modell. Andere Bundesländer zeigen, wie es geht. In Baden-Württemberg und NRW werden Schulstraßen aktiv gefördert, mit Unterstützung der Landesregierungen. Das Verkehrsrecht ist doch bundesweit gleich, also muss das auch in Bayern möglich sein. Doch was tut die Staatsregierung? – Auf eine Anfrage des Abgeordneten Markus Büchler antwortete sie: Schulstraßen sind grundsätzlich möglich. Doch fast zeitgleich bekam die Stadt Garching auf Nachfrage die Antwort: Schulstraßen sind rechtlich nicht zulässig. Das sind zwei Antworten von derselben Staatsregierung mit völlig unterschiedlicher Botschaft. Das ist kein Einzelfall. Das ist ein politisches Problem; denn mit diesen widersprüchlichen Aussagen werden Kommunen verunsichert statt gestärkt. Es fehlt nicht an Ideen in den Städten, es fehlt an der Rückendeckung aus München. Dabei ist der Bedarf klar, und auch die pädagogische Haltung ist klar. Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband erklärt ganz ausdrücklich: "Verkehrstüchtig werden Kinder, wenn sie den Schulweg alleine bewältigen." Schulstraßen und Tempo-30-Zonen sind wirkungsvolle Werkzeuge für sichere und eigenständige Mobilität. Genau darum geht es nämlich. Wir fordern die Staatsregierung deshalb auf, sich eindeutig pro Schulstraße zu positionieren, rechtliche Handlungssicherheit für Kommunen herzustellen und kommunale Initiativen nicht länger zu behindern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist durchaus bewusst, dass es spätabends ist und es sich um den letzten Antrag handelt. Wir stimmen heute nicht nur über ein Detail ab, wir stimmen über Verantwortung ab. Wer diesem Antrag nicht zustimmt, stimmt gegen sichere Schulwege. Das können wir unseren Kindern und ihren Familien nicht erklären. Ich bitte Sie daher: Stimmen Sie unserem Antrag zu – für Klarheit, für kommunale Freiheit und vor allem für die Sicherheit unserer Kinder. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Kollegin Feichtmeier, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Böhm von der AfD-Fraktion vor.

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