Horst Arnold
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist es nicht nur peinlich, wenn freiheitsentziehende Maßnahmen durch den Staat zu Unrecht stattfinden, sondern man muss sich auch Gedanken machen, wie man damit umgeht. Die bisherige Gesetzgebung ist als reformbedürftig anerkannt worden. Ich finde es zu einfach zu sagen, das ist die Schuld der Ampel und Sie als Opposition haben in Ampel-Zeiten mehr aufs Gas gedrückt. Darum geht es auch nicht. Vielleicht ist Ihnen bewusst, dass die gesetzliche Haftentschädigung bis 2019 bei 25 Euro lag und 2019 auf 75 Euro erhöht worden ist. Das ist ein Fakt, dass man das fast um 200 % erhöht hat. Wahrscheinlich war das falsch gerechnet, aber insgesamt waren in dem Zusammenhang alle befriedigt, dass hier etwas geschieht, und man hat sich auf die Schultern geklopft. Natürlich hat der Deutsche Anwaltsverein schon lange gefordert, die Haftentschädigung auf 100 Euro zu erhöhen. Auch ich bin Anwalt und weiß, welche Forderungen erhoben worden sind. Aber machen wir uns nichts vor: Es gibt haushalterische Bedenken, und dieses dramatische Ereignis in Bayern ist genau der Grund dafür, dass wir da handeln müssen. In der Tat ist die jetzige Justizministerin Sozialdemokratin. Wir werden diese Entwürfe aufnehmen, aber auch weitergehend darauf blicken, was man mit Schmerzensgeld und all den Dingen, die in dem Zusammenhang noch anstehen, anzufangen hat. Denn wir wissen auch, dass viele Haftentschädigungen nach dem Gesetz nicht genügt haben und Inhaftierte – es ist eigentlich schade, dass sie das selber machen mussten – über das Zivilrecht bzw. Amtshaftungsansprüche Schmerzensgeldansprüche erstritten haben, die weitaus höher waren als die Haftentschädigung nach dem Gesetz. Das muss uns allen zu denken geben. Wenn Sie jetzt einen Antrag stellen und damit Ihr Gewissen beruhigen, dann mag das das eine sein. Ich verweise auf entsprechende Diskussionen. Wie würden Sie das denn sehen, wenn der Inhaftierte ein sich unerlaubt in Deutschland aufhaltender Mitbürger wäre? Was wäre dann möglicherweise bei diesem Antrag herausgekommen? – Möglicherweise hätten Sie ihm dann auch noch etwas dafür abgezogen, dass er überhaupt hier in Deutschland ist, und ihn noch weitere Strafen zahlen lassen. Ihr Antrag ist auf den Zug aufgesprungen, der richtig fährt. Aber wir müssen schon noch das Bewusstsein walten lassen, dass das so geregelt wird, dass wir uns wirklich positiv damit auseinandersetzen können. Wenn Entsprechendes passiert, wenn freiheitsentziehende Maßnahmen durch den Staat über Jahre hinweg zu Unrecht erfolgen, sollte auch eine wirklich angemessene Entschädigung stattfinden. Aber ich sage Ihnen eines: Ob das 75 Euro, 100 Euro oder 125 Euro pro Tag sind – das, was den Menschen an Substanz, an Existenz, an Hoffnung und auch an Glauben an den Rechtsstaat entzogen wird, können Sie finanziell nicht entschädigen. Wir müssen uns hier in der Tat mehr anstrengen als nur Geld zu zahlen, sondern das Wiedergutmachen auch auf die gesellschaftliche Integration dieser Personen beziehen. Wir wären gut beraten, das in Zukunft auch zu berücksichtigen. Ihren Antrag werden wir ablehnen. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Arnold. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf: Antrag der Abgeordneten Christiane Feichtmeier, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u. a. (SPD) Schluss mit Eltern-Taxis - Sicherheit für unsere Kinder (Drs. 19/6165) Ich eröffne die Aussprache. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Christiane Feichtmeier für die SPD-Fraktion.
