Toni Schuberl
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Mann saß in Bayern 13 Jahre unschuldig im Gefängnis. Die Beweislage war sehr dünn, und es wurde vor allem von der Staatsanwaltschaft mit Händen und Füßen versucht, Wiederaufnahmeanträge zu verhindern. Das ist der eigentliche Skandal an diesem ganzen Fall. Das gehört auch noch aufgearbeitet. Wir haben dazu Anfragen gestellt. Die Situation ist aktuell so, dass der Betreffende selbstverständlich für diese 13 Jahre unschuldig hinter Gittern eine Entschädigung bekommt. Das Problem war, dass das Gesetz noch vorgesehen hat, dass ihm für Kost und Logis in Haft circa 50.000 Euro von seiner Entschädigung abgezogen werden. Das ist ein Skandal, aber das steht so im Gesetz. Wir haben es aufgrund unseres GRÜNEN-Antrags geschafft, im Rechtsausschuss einen Beschluss zu erwirken, wonach wir als Landtag fordern, dass die Staatsregierung das in dem Gerichtsverfahren in einem Vergleich als erledigt erklärt und die 50.000 Euro für Kost und Logis nicht erhoben werden. Das ist ein großer Erfolg, und ich danke den demokratischen Fraktionen, dass sie mit uns gemeinsam eine Lösung gefunden haben. Zum Antrag der AfD: Das ist wieder einmal so ein typischer Witz. Es gibt auf der Bundesebene einen Entwurf von der Bundesregierung, von der Ampel-Regierung. Sie haben in Ihren Antrag wortwörtlich das geschrieben, was in dem Gesetzentwurf steht, und fordern, dass die Staatsregierung das unterstützt, obwohl die Staatsregierung längst gesagt hat, dass sie das unterstützen und das auf der Bundesebene voranbringen wird. Was ist das für ein inhaltsleerer Unsinn? Machen Sie einmal Ihre Hausaufgaben. Denken Sie sich selbst einmal etwas aus. Schreiben Sie nicht etwas ab, und springen Sie nicht dauernd auf fahrende Züge auf. Wir werden den Antrag ablehnen. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Schuberl. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Martin Scharf für die FREIEN WÄHLER.
