Martin Stock
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die drei wesentlichen Punkte aus dem Antrag der AfD sind bereits allesamt Gegenstand eines Referentenentwurfs des Bundesministeriums der Justiz aus dem Sommer 2024. Er wäre wohl auch schon in Gesetzgebung, wenn – das kann man der Staatsregierung nun wirklich nicht vorwerfen – die Ampelkoalition nicht zerbrochen wäre, was Neuwahlen ausgelöst hat. Die Staatsregierung verfolgt das Ziel der Reform weiter mit Nachdruck. Einer Aufforderung oder gar eines Landtagsbeschlusses bedarf es daher in dieser Sache nicht. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Stock. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Toni Schuberl für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
