Ludwig Hartmann
Für die Staatsregierung hat Staatsminister Markus Blume noch um das Wort gebeten. Bitte schön. Staatsminister Markus Blume (Wissenschaft und Kunst): Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es schon vielfach gehört: Es ist nicht das erste Mal, dass wir uns hier zu diesem Thema austauschen. Ich halte es auch für notwendig, dass wir hier bei diesem Thema am Ball bleiben; denn wie verschiedentlich gesagt worden ist, ist es etwas, was uns als Freistaat Bayern belastet, was auch bei den Institutionen Vertrauen gekostet hat und wo es überhaupt kein Vertun geben darf in der Aufrichtigkeit und im Willen, spätestens 80 Jahre nach Kriegsende wenigstens zu versuchen, Gerechtigkeit herzustellen. Dies sei vorweggeschickt. Ich möchte mich anschließen und Michael Hofmann, Stephan Oetzinger und anderen Danke sagen, die deutlich gemacht haben, dass es dann aber auch notwendig ist, eine solche Debatte mit Angemessenheit und Stil zu führen. Liebe Frau Kurz, ich kann nur sagen: Schaum vorm Mund wird dem Thema nicht gerecht. Dem kann ich mich nur anschließen. (Beifall bei der CSU) Ich will mich mit dem Antrag in aller Sachlichkeit auseinandersetzen. Das Wichtigste vielleicht vorweg: Ich würde zum heutigen Zeitpunkt gar nichts ausschließen, wie künftige Strukturen aussehen; denn dazu haben wir uns miteinander auf den Weg gemacht. Wir haben Kommissionen eingerichtet und Experten befragt, um Hinweise und Empfehlungen zu bekommen, wie wir besser werden können. Dass wir besser werden müssen, daran kann überhaupt kein Zweifel bestehen. Übrigens ist dies kein isoliertes bayerisches Thema, sondern etwas, das in Deutschland die gesamte Museumslandschaft herausfordert. Sie haben mich mehrmals zitiert, aber leider falsch. Das ist kein isoliertes bayerisches Thema, sondern wir müssen uns in der Republik insgesamt diese Fragen stellen: Haben wir in der Vergangenheit genug gemacht? Welche Strukturen brauchen wir in der Zukunft? Das kann aber im Umkehrschluss nicht bedeuten, dass wir jetzt Ihrem Antrag einfach zustimmen, weil Sie die Idee haben, hierfür eine unabhängige Beratungsstelle zu schaffen. Ich würde das gerne am Ende des Prozesses sehen und dann die richtigen Schlussfolgerungen miteinander ziehen. Bei der Frage, welche Aufgabe eine solche unabhängige Beratungsstelle haben kann, habe ich Zweifel, weil wir zum Ersten damit Gefahr laufen, Doppelstrukturen zu schaffen. Zum Deutschen Zentrum Kulturgutverluste ist alles schon ausgeführt worden. Dort gibt es für solche Anfragen bereits den Help Desk für Hilfestellungen; das steht bereits im Namen. Zum Zweiten: Für einzelfallbezogene Fragen haben wir in Bayern eine Anlaufstelle, und wir haben als Erstmaßnahme diese Stelle zentralisiert. Wir haben uns entschieden, die zentralen Dienste zu verselbstständigen, zu einer Museumsagentur zu entwickeln und bei diesen zentralen Diensten, bei dieser Museumsagentur alles anzusiedeln, was mit Provenienzforschung und auch mit der juristischen Einschätzung zu tun hat. Das heißt, das, was Sie sich wünschen, nämlich einen Ort zu haben, wo das für alle bayerischen Museen und Sammlungen gebündelt in Zukunft stattfinden wird, werden wir zum 1. Juli in Wirkung setzen. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verfahrenstransparenz, aber auch zur Klarheit, insbesondere auch für die Opferseite. Dann will ich noch dazu sagen: Das, was Sie ausführen, dass wir prozessberatend, prozessbegleitend, rechtsberatend tätig werden sollen, ist eine falsche Erwartung, die Sie hier an den Freistaat Bayern haben. Es gibt in Deutschland einen Berufszweig dafür. Das ist der Anwalt, der Rechtsanwalt, die Rechtsanwältin. Der Freistaat Bayern kann meines Erachtens diese Aufgabe auch gar nicht leisten, liebe Frau Kurz. Denn wir sind ja in diesen Verfahren Partei. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand, der sich auf der anderen Seite, auf der Opferseite sieht, so viel Vertrauen, egal in welcher Form, aufbringen kann, dass er sagt: Das wird unabhängig sein. – Solange eine Staatsgemäldesammlung, solange diese Museen unmittelbare Einrichtungen des Freistaats Bayern sind, ist das keine unabhängige Rechtsperson, sondern Teil des Freistaats Bayern. Während dieser Zeit kann der Freistaat Bayern hier gar nicht anders, als Partei in diesem Verfahren zu sein. Insofern können wir dann auch nur darauf verweisen, dass man tatsächlich Hilfe von Dritten in Anspruch nimmt, wie das in einem Rechtsstaat wie Deutschland üblicherweise auch der Fall ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Meine Bitte ist, dass wir die Maßnahmen wirken lassen, die wir ergriffen haben. Ich hatte es im Landtag schon einmal gesagt: Es ist tatsächlich gar nicht so einfach, durch dieses Dickicht und durch all diese Herausforderungen, die sich auf dem Weg auftürmen und von denen manche auch neu aufkommen, tatsächlich mal eine Bresche zu schlagen. Ich habe Transparenz und Tempo versprochen. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir sind dabei, dieses Gesamtmaßnahmenpaket auch umfänglich abzuarbeiten. Wir haben mit Anton Biebl eine neue Leitung für die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen eingesetzt. Ich bin gottfroh, dass wir Anton Biebl haben. Er macht dort einen herausragenden Job. Ich möchte ihm an der Stelle auch ganz deutlich Danke sagen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir haben eine Expertenkommission in den Blick genommen, die vor der Sommerpause oder jedenfalls im Umfeld der Sommerpause Gestalt annehmen soll. Wir wollen einen Runden Tisch etablieren, der ein späteres Mandat für eine umfangreichere Untersuchung vorbereitet. Und wir machen weiter mit der Museumsoffensive. Die Staatsgemäldesammlungen selbst haben – wir haben es vorhin gehört – über 200 zusätzliche Meldungen bei Lost Art vorgenommen. Wir haben zwei Stellen und 1 Million Euro zur Verfügung gestellt, damit die Provenienzforschung noch schlagkräftiger aufgesetzt werden kann. Die Expertenkommission, von der ich vorhin gesprochen habe, hat unter Leitung von Frau Prof. Dr. Hopp ihre Arbeit aufgenommen. Den abschließenden Bericht werden wir ehrlicherweise erst nach der Sommerpause geben können. Denn wir wollen die Ergebnisse dieser Expertenkommission dem Landtag auch umfänglich darstellen. Aber ich verspreche, dass wir jedenfalls vor der Sommerpause noch einen Zwischenbericht erstatten, in dem wir dem Hohen Haus darlegen können, was in der Zwischenzeit alles passiert ist. Wir haben auch eine Reformkommission eingesetzt, weil wir gesehen haben, dass die Strukturen der Museen und Sammlungen nicht mehr zu den Anforderungen der Zeit passen. Auch dazu will ich gerne zu gegebener Zeit informieren. Ob all das, was hier von Verwaltungen, von Museen und Sammlungen erwartet wird, was sich wie ein Berg auftürmt, in der Arbeit dadurch beschleunigt wird, dass wir jetzt auch einen Fragenkatalog von über 300 Fragen, liebe Frau Kurz, den Sie eingereicht haben, noch zusätzlich beantworten sollen und müssen, das lasse ich mal dahingestellt. Wir werden das natürlich tun, das ist gar keine Frage. Für den Moment ist mein Bestreben allerdings, dass wir so schnell wie möglich bei den großen Brocken und bei den großen Punkten ansetzen können. Der größte Punkt – das ist mein dritter und letzter –: Ich hätte gerne, dass wir alles dazu tun, dass die Schiedsgerichtsbarkeit rasch die Arbeit aufnehmen kann. Die Vereinbarung zum Schiedsgericht ist der größte Erfolg, den wir im Bereich von Provenienzforschung und Restitution in den letzten Jahren und Jahrzehnten überhaupt erreicht haben. Es ist nämlich zum ersten Mal so, dass an die Stelle von Beratung und "könnte mal" Rechtsverbindlichkeit tritt. Deswegen war ich auch persönlich so hinterher, dass wir diese Rechtssicherheit und die Rechtsverbindlichkeit mit dieser Schiedsgerichtsbarkeit erreichen. Ich habe dazu auch noch einmal mit dem Zentralrat der Juden ganz aktuell telefoniert, weil mir einfach wichtig ist, dass hier keine Zweifel aufkommen, dass wir es wirklich ernst meinen. Wir meinen es ernst als Freistaat Bayern bei unseren eigenen Aufgaben, und wir meinen es ernst, was das Anliegen angeht, Rechtssicherheit und Rechtsverbindlichkeit mit einer Schiedsgerichtsbarkeit tatsächlich herzustellen. Sie hatten auch mehrfach gefragt: Wie schaut es eigentlich mit dem Bekenntnis des Freistaats Bayerns aus? – Wie es der Zufall will, habe ich tatsächlich in dieser Landtagssitzung hier die Zeit nutzen können und das stehende Angebot abgegeben für den Freistaat Bayern. Das heißt, wir unterwerfen uns dieser Schiedsgerichtsbarkeit ohne Wenn und Aber für alle unsere staatlichen Einrichtungen im Freistaat Bayern. Ich kann nur sagen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir wissen um unsere historische Verantwortung. Kollege Piazolo hat es gerade noch einmal deutlich gemacht: Es ist eigentlich ein Unding, Skandal, wie auch immer man das nennen mag, dass wir uns 80 Jahre nach Kriegsende immer noch mit diesen Dingen auseinandersetzen müssen. Wir werden nicht alles, was in den 80 Jahren davor nicht passiert ist, jetzt innerhalb von wenigen Wochen auf neue Beine stellen können. Aber wir sollten keinen Zweifel daran lassen, dass wir den unbedingten Willen haben, es zu tun und in endlicher Zeit zu Ende zu bringen. Um diese Zeit und um dieses Vertrauen bitte ich dieses Hohe Haus und werde zu gegebener Zeit wieder berichten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
