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Katja Weitzel

SPD 24.06.2025 Sitzungen 19/53

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits im Februar dieses Jahres haben uns die Restitutionspolitik der Bayerischen Staatsregierung und der Umgang mit Nachfahren der Opfer des NS-Kunstraubs im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst sowie im Hohen Haus insgesamt beschäftigt. In Anbetracht der Bedeutung dieses Themas – ich wiederhole hier meine Worte vom Februar dieses Jahres –, das sich nicht für Parteipolitik eignet, war es umso erfreulicher, dass damals hier Dringlichkeitsanträge nach Diskussionen und Änderungen einstimmig verabschiedet wurden. Auch im Ausschuss bestand Einigkeit, dass in der Frage des Umgangs der Staatsregierung mit der Provenienzforschung und der Rückgabe von NS-Raubgut an die Erben ein hohes Maß an Transparenz herrschen muss. Ich darf daran erinnern, dass wir einen Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion mit Änderungen der Fraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN am 27.02.2025 dahin gehend geändert haben, dass die Staatsregierung aufgefordert wird, dem Landtag so bald wie möglich, spätestens bis zur Sommerpause – Kollege Piazolo sagte es gerade – schriftlich und gegebenenfalls mündlich auch im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zu berichten. Dazu gehört aber auch die Frage: In welcher Form geht die Staatsregierung proaktiv auf potenzielle Anspruchsteller und Anspruchstellerinnen zu? Wie wird sichergestellt, dass Erben davon erfahren, dass sich NS-Raubkunst im Besitz des Freistaats Bayern befindet? Wie wird mit einer möglichen Rückgabe umgegangen? Das waren Fragen aus diesem Dringlichkeitsantrag. Der Antrag der GRÜNEN dient genau dieser Transparenz. Die Einrichtung einer unabhängigen Anlaufstelle für die Nachkommen mutmaßlicher Opfer von NS-verfolgungsbedingtem Entzug von Kunst und Kulturgütern, die diese hinsichtlich ihrer Ansprüche berät, wäre ein solcher Baustein für eine nachvollziehbare und transparente Aufarbeitung dieses Teils des NS-Unrechts. Der Bericht der Staatsregierung zu diversen Anträgen der Fraktionen steht noch aus. Das stimmt. Aber das ist kein Grund, der Forderung nach einer unabhängigen Anlaufstelle nicht nachzukommen; denn damit wäre ein Schritt zu einer proaktiven Aufklärung und Information durch die Staatsregierung niederschwellig und ohne juristischen und finanziellen Aufwand für die Antragsteller und Antragstellerinnen gewährleistet. Dies ist nach bisheriger Kenntnis derzeit nicht der Fall. Potenzielle Erben müssen nach wie vor auf eigene Kosten Nachforschungen anstellen und Gutachten vorlegen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Da die meisten nicht in Deutschland leben und bereits in fortgeschrittenem Alter sind, brauchen sie zur Durchsetzung ihrer Interessen in Deutschland Mittelspersonen, was aufgrund der Komplexität der Vorgänge häufig nur von spezialisierten Anwälten und Anwältinnen wahrgenommen werden kann. Mit einer unabhängigen Anlaufstelle ließe sich für die Betroffenen die Situation in einem ersten Schritt verbessern. Warum trotz aller anderweitigen Behauptungen und Beteuerungen seitens der Staatsregierung und auch seitens der Regierungsfraktionen immer wieder vertröstet und abgewartet werden soll, bis Berichte vorliegen usw., ist langsam nicht mehr so ganz nachvollziehbar. Ob das im Kreis der Betroffenen dem Ansehen Bayerns dient, stelle ich in Frage. Wir bleiben daher bei dem, was wir im Ausschuss getan haben. Dort haben wir dem Antrag zugestimmt, da er ein wichtiger Baustein zur Fortentwicklung der Provenienzforschung und Restitutionsverfahren in Bayern sein kann. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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