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Anton Rittel

FREIE WÄHLER 24.06.2025 Sitzungen 19/53

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Wir sprechen heute über die Anträge der SPD-Fraktion zur Verbesserung der Situation in unseren Kindertagesstätten. Ich sage gleich zu Beginn: Es ist gut, dass wir uns mit den Herausforderungen in diesem wichtigen Bereich beschäftigen. Was die SPD jedoch vorlegt, ist bereits weitgehend umgesetzt oder die Staatsregierung ist dafür nicht zuständig. Zum ersten Antrag: Diesem Berichtsantrag zu einer unbürokratischen Anerkennung ausländischer Mitarbeiter stimmen wir noch zu. Bayern ist hier schon gut unterwegs. Bei vollständiger Vorlage der Unterlagen hat Bayern mit einer Bearbeitungsdauer von 23 bis 30 Tagen eines der schnellsten Systeme. Wir sagen Ja zur Integration ausländischer Fachkräfte, allerdings mit Augenmaß und einer Qualitätssicherung. Eine unkritische Anerkennung von Abschlüssen könnte zu Fehlbesetzungen und zu Problemen in der Praxis und zu einem Qualitätsverlust in der Kinderbetreuung führen. Dennoch stimmen wir diesem Berichtsantrag zu. (Anna Rasehorn (SPD): Sehr gut!) Fachkräftegewinnung und Stärkung der Ausbildung: Wir brauchen in der Ausbildung mehr Praxis. Darum haben wir in Bayern den Modellversuch KiPrax, der 2025/2026 in Betrieb geht. Dieser Schulversuch wird sehr gut angenommen; er ist an den Schulen, die daran teilnehmen, bereits ausgebucht. Bei diesem Modell wird der wöchentliche Praxisanteil von sechs auf zwölf Praxisstunden erhöht. Leider kann man diesen Praxisanteil nicht mehr viel weiter erhöhen, weil es sonst keine schulische, sondern eine duale Ausbildung ist; das ist ganz wichtig zu wissen. Das Programm ist ähnlich dem Programm PivA, das es in Hessen gibt. Die Bezahlung bei dieser Ausbildung übernehmen zum Teil die Kommunen bzw. die Träger und das Kultusministerium über das BAföG; denn es gibt zwei unterschiedliche Ausbildungen. Bei der schulischen Ausbildung ist der Praxisanteil weniger als 50 %, und es betrifft hauptsächlich das Gesundheits- und das Sozialwesen. Das ist über die Bundesländer geregelt. Das muss man wissen. Bei den kaufmännischen Berufen gibt es die duale Ausbildung. Für die gewerblich-technischen Berufen und die Handwerksberufe sind, das ist im Berufsbildungsgesetz der Bundesrepublik geregelt, die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern zuständig. Die Ausbildung der Kinderpfleger müsste meiner Meinung nach auf der Bundesebene in Berlin geregelt werden, weil sie zu einer dualen Ausbildung gemacht werden müsste. Damit würde das auch automatisch bundeseinheitlich, und alle Auszubildenden in Deutschland wären gleichgestellt. Es wäre eine duale Ausbildung mit einem Arbeitsverhältnis, weil es keine schulische Ausbildung ist. Damit wären die Arbeitgeber über die Ausbildungsvergütung zur Bezahlung verpflichtet. Die Vergütung müssten die Träger zahlen, was sie wahrscheinlich nicht machen würden. Deshalb müsste man die Auszubildenden zu einem geringen Prozentsatz in den Betreuungsschlüssel aufnehmen; sie müssten mit angerechnet werden. Dadurch könnten die Träger eine Teilfinanzierung leisten, und es wäre für die Träger der Kindertagesstätten lukrativ, einen Lehrling einzustellen. Außerdem müssten so alle Betreuungskräfte in den Betreuungsschlüssel aufgenommen werden. Auch junge Erwachsene könnten eine Verantwortung übernehmen bzw. eine geringe Verantwortung bei der Betreuung übernehmen, indem sie zum Beispiel Geschichten vorlesen. Ein Lehrling kann ruhig einmal fünf Kinder betreuen. Er kann mit ihnen in einer Ecke sitzen und ihnen vorlesen. Die Kinder wären dann aufgeräumt, sie würden betreut und dabei sogar noch gebildet. Der Beruf hätte eine ganz andere Wertschätzung, weil Verantwortung auf die Jugendlichen übertragen würde, die Aufgaben übernehmen müssten. Sie wie im Antrag gefordert, aus dem Anstellungsschlüssel herauszunehmen, wäre meiner Meinung nach ein großer Fehler. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Wenn man den Lehrlingen Geld bezahlen könnte, wie das bei KiPrax teilweise der Fall ist, wobei das hier Vater Staat, also wir, zahlen müsste, wären wahrscheinlich wieder mehr Schulabgänger bereit, in den Beruf einzutreten. Ich kenne es aus dem eigenen Bekanntenkreis. Eine Jugendliche aus der Haupt- bzw. aus der Mittelschule wollte Kinderpflegerin lernen. Sie durfte das nicht, weil der Vater zu viel verdient hat und sie deswegen kein BAföG bekommen und dann zwei Jahre kein Geld verdient hätte. Deshalb hat sie Einzelhandelskauffrau gelernt. Wenn sie Einzelhandelskauffrau lernt, haben wir im Kindergarten eine Betreuerin weniger. Das ist definitiv. Sie hat also im Einzelhandel gelernt und 800 Euro im Monat bekommen. Damit war das Thema erledigt. Wenn die Ausbildung bezahlt würde, wäre sie auch kostenneutral, und die Kinderpfleger hätten eine bessere und breitere Ausbildung. Aber das muss in Berlin geregelt werden, ob wir das in Bayern wollen oder nicht. Das muss in Berlin geregelt werden, und ich glaube, das steht sogar im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD. Wenn Sie so jammern, dass keine Fachkräfte nachkommen, frage ich mich natürlich schon, warum das nicht schon in der letzten Legislaturperiode geregelt wurde und es so lange dauert, bis das endlich geregelt wird. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU – Volkmar Halbleib (SPD): Der Vollzug ist in Bayern!) Dann haben wir noch den letzten Antrag. Da geht es um ein Bürokratiemonster. Diesen Antrag lehnen wir auf jeden Fall ab. Dazu gibt es auch nicht viel zu sagen. Er hindert die Fachkräfte über noch mehr Bürokratie an ihren eigentlichen Aufgaben, verbraucht Finanz- und Personalressourcen und bringt uns nicht weiter. Die SPD-Anträge greifen zu kurz, ignorieren laufende Entwicklungen und blenden bestehende Erfolge bewusst aus.

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